Werden die technischen Standards nicht eingehalten und führt dies bei der Qualitätsprüfung durch N24 GmbH oder ihrer Beauftragten zu einem negativen Ergebnis gelten die vertraglich (einschließlich durch diese Richtlinie) vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechtsfolgen.
Wieso wird Dir da schlecht? Das ist alles vollkommen simpel und sollte immer Standard sein, auch wenn man nicht fürs Fernsehen produziert. Bei mir gehen auch an Kunden außerhalb der Medienbranche nur Sachen raus, die bild- und tonmäßig sofort sendefähig wären, ohne Kompromisse...motor-tv hat geschrieben:Da wird auch mir schon schlecht, aber so ist es mal.
Ja, bin auch sendefähig unterwegs, meinte nur wenn ich mir da vorher gefühlte 1000 Seiten durchlesen muss ... :-)Pianist hat geschrieben:Wieso wird Dir da schlecht? Das ist alles vollkommen simpel und sollte immer Standard sein, auch wenn man nicht fürs Fernsehen produziert. Bei mir gehen auch an Kunden außerhalb der Medienbranche nur Sachen raus, die bild- und tonmäßig sofort sendefähig wären, ohne Kompromisse...motor-tv hat geschrieben:Da wird auch mir schon schlecht, aber so ist es mal.
Matthias