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Rechtliches Forum



Gema-Vermutung



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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blowup
Beiträge: 287

Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Hat hier schon mal jemand Erfahrungen mit der sogenannten Gema-Vermutung, bzw. deren Widerlegung, gemacht. Die besagt ja, dass man - in einer Beweisumkehr - grundsätzlich davon ausgehen muss, dass die Gema an allen aufgeführten Stücken die Verwertungsrechte hält. Man muss dann halt das Gegenteil beweisen.

Wir haben Musik von einer CD mit thailändischer Folklore genutzt, die wir mal in Thailand gekauft haben. Jetzt steht der Gema-Typ mit einer Rechnung da.

Die Musik ist m. A. nach mutmaßlich gema-frei, da der thailändische Gema-Partner MCT lediglich 101 Künstler vertritt. Unser Künstler ist dort nicht auf der Website gelistet. Dennoch beharrt die GEMA auf Zahlung, obwohl ihr Angaben zu Tracks, Künstler und Label übermittelt wurden und scheint nicht daran interessiert, diese Angaben zu prüfen. Ich denke, es muss doch eine Pflicht zum Nachweis der Rechtmäßigkeit geben, da die Gema-Vermutung ja kein Freibrief ist. So hatte ich jedenfalls das recht aktuelle Urteil verstanden. http://www.neubauerlaw.de/?p=1430
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frm
Beiträge: 1224

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von frm »

Vileiecht dentk sich die Gema einfach verklag uns doch, wir sind größer?
Meiner Meinung nach ist die Gema eh eine Mafia!

Ruf doch hier mal an, was die dazu sagen?

Thomas Junk
+49 (89) 48003-800
Rosenheimer Straße 11
81667 München

GEMA Generaldirektion
Direktion Vervielfältigungsrechte und Ausland VR-A
Lizenzierung-VR / Infostelle

Würd mich Interessieren wie das ausgeht.

VIEL ERFOLG!
Hg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



Linda2
Beiträge: 2

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Linda2 »

Ich finde es auch sehr schade, dass man sich jetzt kaum noch qualitativ hochwertige Musikvideos auf Youtube angucken kann. Darüberhinaus finde ich es nicht gut, dass Discobesitzer nun mehr für die Musik bezahlen müssen. Das können sie sich natürlich nciht leisten,wenn sie nicht die Eintrittspreise für den Discobesuch erhöhen, aber das hat zur Folge, dass keiner mehr das Geld dafür hat. Was daraus werden soll. Naja ich bin ja mal gespannt!



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

Also ich kenne mich nicht gut mit der GEMA aus, obwohl ich schon diverse Male mit ihr aneinandergeraten bin und erst einmal verloren habe. Das ist aber entschuldbar, weil das erste Mal war und bald 10 Jahre her ist.

Grundsätzlich würde ich sagen, dass du den Beweis erbracht hast. Thailändischer Partner hat das nicht auf der Website und auch sonst sind keine Verbindungen zur GEMA für dich festzustellen. Vielleicht noch eine Mail an die Urheber der CD zur Absicherung. Damit wäre für mich die Beweisführung erbracht, da du nichts unversucht gelassen hast, eine Verbindung zur GEMA zu suchen.

Das viel wichtigere ist doch, warum solltest du die GEMA verklagen. Bis jetzt ist doch die GEMA der Meinung einen Anspruch gegen dich zu haben. Du hast den Beweis geführt, wie verlangt. Jetzt muss sie doch klagen um ihren Anspruch durchzusetzen. So ist es ja auch im oben verlinkten Urteil. Dort klagt auch die GEMA gegen die Chinesin mit japanischer .... äh chinesischer Musik. Das heißt, du kannst dich entspannt zurücklehnen und schauen was die GEMA macht.

Aus vielen Foren hört man, dass sie "zur Sicherheit" erst einmal klagt. Aber auch da ist das der Schriftsatz des Gerichts doch einschlägig. Es will wissen, wen die GEMA in China vertritt. Folglich hast du mit deiner Recherche alles mögliche getan, jetzt muss die GEMA leisten.

Mir ist klar, dass solch ein Streit mit Kosten verbunden ist. Aber je nachdem wie hoch der Streitwert ist, kann es so teuer im Zweifelsfall ja nicht werden.

Und jetzt das was immer kommt: Geh zum Anwalt, Anwältin. Alle Tipps in einem Forum wo jede_r schreiben kann (auch ich höhö) sind nicht rechtsverbindlich. Ich habe lediglich versucht dir das Grundgerüst deiner juristischen Situation zu vermitteln.



domain
Beiträge: 11062

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von domain »

Linda2 hat geschrieben:Ich finde es auch sehr schade, dass man sich jetzt kaum noch qualitativ hochwertige Musikvideos auf Youtube angucken kann.
Schön langsam wäre es wirklich an der Zeit, dass sich die GEMA nach Vorbild ihres englischen Partners mit Google/Youtube einigen würde. In dem Fall wäre es meiner Meinung nach nämlich möglich, jede derzeit in Youtube vorhandene Musik (könnte man ja auch währends Abspielens über Line-Out des PCs auf den Recorder aufnehmen) einer eigenen Sekundärverwertung zuzuführen.
Aber vielleicht irre ich hier.

http://sladisworld.wordpress.com/2012/0 ... rderungen/

Zitat:
2) Die GEMA muss sich trotz allem bewegen und muss akzeptieren, dass die Regeln derzeit nicht von ihr bestimmt werden – dieser Zug ist leider abgefahren. Jeder Tag ohne Einnahmen für die Urheber schwächt deren Position und damit die der GEMA. Statt auf bestimmten Forderungen hängen zu bleiben, sollte die GEMA temporäre und flexible Abkommen mit Google anstreben, beide Seiten könnten so Erfahrungen sammeln. Und diese sind wichtig, denn die GEMA muss sich nicht allein um YouTube kümmern, sondern auch um Spotify, Soundcloud undundund
Zuletzt geändert von domain am So 20 Mai, 2012 12:13, insgesamt 1-mal geändert.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Alf_300 »

Hier gibts mal was zum austesten wenn jemsnd GEMAfreie Musik braucht

http://rightclearing.com/



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

Kameramensch hat geschrieben:
Das viel wichtigere ist doch, warum solltest du die GEMA verklagen. Bis jetzt ist doch die GEMA der Meinung einen Anspruch gegen dich zu haben. Du hast den Beweis geführt, wie verlangt. Jetzt muss sie doch klagen um ihren Anspruch durchzusetzen.

Das ist aber genau die Krux hinter der GEMA Vermutung - die GEMA kann vollkommen sorglos klagen, weil sich hinter der GEMA Vermutung die Beweislastumkehr verbirgt. Sprich, die GEMA muss es nicht beweisen, sondern Du das Gegenteil.


Allerdings reicht normalerweise faktisch der Nachweis der Urheberrechte aus, man muss eigentich nur den Rechteinhaber angeben. Die GEMA muss dann prüfen, ob sie zu einer Forderung berechtigt ist.

Ich würde an deiner Stelle hart auf dieser Position beharren, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist und die genannten Urheber nicht bei der GEMA oder einem ausländischen GEMA Vertragspartner unter Vertrag sind. Dazu muss die GEMA sich äußern.



- Carsten
and now for something completely different...



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

carstenkurz hat geschrieben:
Kameramensch hat geschrieben:

Das ist aber genau die Krux hinter der GEMA Vermutung - die GEMA kann vollkommen sorglos klagen, weil sich hinter der GEMA Vermutung die Beweislastumkehr verbirgt. Sprich, die GEMA muss es nicht beweisen, sondern Du das Gegenteil.


Allerdings reicht normalerweise faktisch der Nachweis der Urheberrechte aus, man muss eigentich nur den Rechteinhaber angeben. Die GEMA muss dann prüfen, ob sie zu einer Forderung berechtigt ist.

Ich würde an deiner Stelle hart auf dieser Position beharren, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist und die genannten Urheber nicht bei der GEMA oder einem ausländischen GEMA Vertragspartner unter Vertrag sind. Dazu muss die GEMA sich äußern.

- Carsten
Also vielleicht habe ich deinen Post falsch verstanden aber das ist doch das, was ich gesagt habe. Außerdem habe ich ebenfalls etwas zur Beweislastumkehr gesagt. Die Voraussetzungen für den Nachweis dass sie nicht bei der GEMA sind, sind erbracht. Ergänzend sollte als letzte Möglichkeit mit den Urheber_innen persönlich Kontakt aufgenommen werden. Welche Möglichkeiten soll es denn noch geben das Gegenteil zu beweisen.

Verkürzt stellt sich die Beweiskette doch wie folgt dar:

1. Thailändische Musik wurde benutzt.
2. Die Gema hat laut Aussage des Threaderstellers nur einen Vertragspartner in Thailand
3. Auf der Homepage des thailändischen Vertragspartners stehen die Urheber_innen nicht, folglich keine GEMA-Vertragspartner. (checken, ob das auch in der Vergangenheit so war)
[Optional]
4. Urheber_innen bestätigen per Mail, dass sie Urheber_innen sind und nicht bei dem GEMA-Vertragspartner

Daraus folgt, dass kein Vertragsverhältnis zwischen Urheber_innen und GEMA bzw deren Partner_innen besteht.

Beweis erbracht. Jetzt muss die GEMA anfangen zu leisten. Oder was denkt ihr euch, was hier für eine Beweisführung erbracht werden muss? ;)
Vielleicht ist es einfacher manche BEdenken hier zu zerstreuen, wenn mir klar ist, was ihr glaubt was hier für eine Beweisführung notwendig sein soll, um zu schauen, ob das überhaupt erbracht werden muss.


Bloß weil die GEMA hart bleibt, hat sie noch lange nicht recht. Damit kann man, nicht zuletzt aufgrund der Gerichtskosten, gut Leute mit einschüchtern. Recht haben ist kostenlos, dieses Recht auch zu bekommen muss man sich leisten können.

Nein, die Gema kann nicht sorgenfrei klagen. Hier ist doch eindeutig der Gegenbeweis erbracht, dass die Künstler_innen nichts mit der GEMA zu schaffen haben. Klagt die GEMA ohne sich mit der Sache auseinandergesetzt zu haben, obwohl eine lückenlose Beweisführung erbracht wurde, kann es ganz schnell ganz eng für die GEMA werden. Im Zweifelsfall wird das Gericht einen Brief wie oben verlinkt an die GEMA schicken.

Wie wärs, du schreibst die GEMA an (nicht anrufen, immer schriftlich!) welche MAßnahmen du ihrer Meinung noch ergreifen solltest, um den Gegenbeweis zur GEMA anzutreten. Ansonsten auf die Klage warten und, ich sagte es schon, davor alles mit einem Anwalt besprechen.

Viele Grüße.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Alf_300 »

Der TO schreibt er hat eine thailändische CD/DVD benutzt,
gibts in Thailand Presswerke die CDs die ohne überprüfung der Rechte pressen, oder steht letztlich wie überall doch drauf wer die Rechte hat.

Im Zweifelsfall sollte man versuchen mal die ISRC auszulesen



ruessel
Beiträge: 10335

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von ruessel »

Bringt dich jetzt nicht weiter: Hatte das jetzt schon zweimal bei meinen Kunden, es kamen nach einer Messe GEMA Rechnungen zwischen 500-1000 Euro an. Kunde verzweifelt bei mir angerufen was nun zu machen ist..... Einfach den FREIGABEBOGEN zur GEMA gefaxt, nie wieder was davon gehört. Deshalb nie Musik von CDs nehmen die ohne Freigabeerklärung kommen, gibt nur Stress.

Wer Musik kauft, benötigt eine so genannte Freigabeerklärung in der der Komponist und Titel der gekauften Werke aufgelistet sind. Darauf ist vermerkt, dass der Musiker kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und alle gekauften Titel in Verbindung mit dieser Freigabeerklärung zeitlich unbegrenzt nutzbar sind. Damit fallen dann keine GEMA-Gebühren an.
Gruss vom Ruessel



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Natürlich möchte ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf jeden Fall aus dem Weg gehen. Im Augenblick habe ich es ja nur mit einem der "Kundenberater" zu tun, der wohl freiberuflich als Unternehmergesellschaft auf Provisionsbasis tätig ist. Ich habe in der Tat die Sorge, dass die das mal kurz einem ihrer festangestellten Rechtsanwälte geben und dann erst mal klagen. Habe mich erstmalig intensiv mit der GEMA beschäftigt und da tun sich ja Abgründe auf (Gebühren für das Singen von Kinderliedern im Kindergarten). Immer hin scheint da einiges in Bewegung zu kommen. So hat EuGH entschieden, dass Verwertungsgebühren für Hintergrundmusik in Arztpraxen nicht statthaft sind.
Ich hatte meine Einwände und die Angaben zur CD auch dem Typen gemailt. Der behauptet jetzt, er habe in dem Wellness-Studio auch USB-Sticks und selbst gebrannte CDs gesehen und hat einen Vertrag geschickt, auf dem auch GVL Vervielfältigungsgebühren sind. Dabei hat der keine Ahnung, was auf den Trägern ist. Dass wir den Inhalt der CDs über USB-Stick abspielen, habe ich ihm schon vorher gesagt. Und auf den Selbstgebrannten ist überhaupt keine Musik.
Kurz und gut: Der geht überhaupt nicht darauf ein und verlässt sich auf seine Masche, nach der wir „großzügig“ keine Strafgebühren von 100% zahlen müssen, wenn wir folgsam sind. Ist natürlich ne Überlegung ;-)
Ich habe jetzt mal wild in der Gegend rumgemailt: An den thailändische Künstler über facebook, an den Vertrieb siammelody, den Produzenten ocenamedia, das thailändische Gema-Pendant, die Gema, die Gema-Pressestelle (als Journalist) und die GVL (die scheinbar überhaupt kein Partnerabkommen mit Thailand hat).
Jedenfalls ist das alles ganz schön stressig und ich bin unglaublich wütend. Mir ist nämlich vollkommen rätselhaft wie die Beweisführung der Gema aussieht. Reicht es da, wenn einer der „machtvollkommenen“ Berater einfach sagt, er habe dies und das gesehen/gehört?
Besonders wütend macht mich, dass das offenbar eine regelrechte Masche ist. Ob türkischer Obsthändler oder Thaimassage – überall tauchen diese Provisionsfuzzies auf, drohen unverhohlen und nutzen mangelndes Wissen und unzureichende Sprachkenntnisse aus, um mal schnell einen Vertrag abzugreifen („sonst gibt es saftige Schadenersatzforderungen oder ein Feststellungsverfahren und das wird richtig teuer..)
Wie gesagt; „Abgründe“.
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ArnAuge
Beiträge: 488

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von ArnAuge »

Ich versteh ja, dass du dich aufregen musst, aber Kameramensch und Ruessel haben doch ganz gut klar gemacht, dass dir der Provisionsfuzzi am A... vorbei gehen kann. Also cool bleiben ;-)



handiro
Beiträge: 3259

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von handiro »

Also erstmal die Frage: Folklore?

Das ist grundsätzlich und weltweit DP = Domain Public(franz.) oder Public Domain also völlig frei! Da ist der Komponist unbekannt oder seit mehr als 70 Jahren tot, deswegen heisst es ja Folk Lore und das ist IMMER frei.

Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.

Allerdings habe ich auch schon erlebt, dass sich ein "künstler" bei der SIAE ( Gema italien) einen vedischen Text und einen vedischen Singsang als SEINE Komposition angemeldet hat, das muss man dann eben anzeigen und ändern lassen, das passiert gerne immer wieder mal.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



dienstag_01
Beiträge: 14686

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

@blowup
Also, sehe ich das richtig, hier geht es gar nicht um die Verwendung von Musik für einen Film, sondern um sogenannte öffentliche Aufführung in einem Studio? Das solltest du erstmal prinzipiell erklären. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.

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handiro hat geschrieben:Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.
Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

dienstag_01 hat geschrieben:@blowup
Also, sehe ich das richtig, hier geht es gar nicht um die Verwendung von Musik für einen Film, sondern um sogenannte öffentliche Aufführung in einem Studio? Das solltest du erstmal prinzipiell erklären. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.

--------------------
handiro hat geschrieben:Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.
Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).
Eigentlich beides. Ich weiß alerdings nicht, wo der Unterschie liegen soll in Bezug auf die Frage, ob die Geami grundsätzlich Verwertungsrechte geltend machen kann oder nicht. Ok die Art und Weise sieht dann je nach Verwendung unterschiedlich aus. Ich denke aber, wenn die Gema keine Verwertungsrechte hat, weil der thailändische Partner keine hat ist es doch in Bezug auf die Gema egal, was man damit macht, oder?
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dienstag_01
Beiträge: 14686

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

@blowup
Wenn du mal genau erkärt hättest, um was es geht, hättest du vielleicht auch paar gute Hinweise bekommen. Aber so.
Ich vermute, dass es um die Beschallung in einem Studio geht. Da wirst du kaum glaubhaft machen können, dass das immer mit einer CD geschieht. Oder meinst du doch was anderes? Wie gesagt, schwer zu verstehen.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

Ach in nem Massagestudio ... nicht in einem Film ... ähm, ja, das ändert in der Tat einiges in der Beweisführung. Ich bin in einem Film- und Kameraforum grundsätzlich von der Verwendung in einem Film ausgegangen. So kann man sich irren. ;) Aber eines können beide gemeinsam haben ... bei beiden kann es ein Happy End geben. So genug gekalauert, nun zu den Fakten.

Thema Beweislastumkehr
Ich argumentiere mal so, wie die Gegenseite argumentieren wird:

Der Typ hat selbsgebrannte CD's gesehen und USB-Sticks. Beide Datenträger sind grundsätzlich dazu geeignet Musik zu beinhalten, die auch abgespielt werden kann. Das ist die Vermutung die die Gema hat. Du musst jetzt beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wie viele CD's mit Nichtgemamusik hast du? Reicht dies um das Studio einen ganzen Tag zu beschallen?

Ich würde argumentieren, dass du das Studio, schon aus Selbstschutzinteresse (nicht tag ein tag aus die gleiche Musik hören) nicht nur mit einer CD bespielst. Die Inaugenscheinnahme des Studios durch einen Gutachter (so würde ich den Provisionsfuzzi mal nennen - wie gesagt, ich argumentiere als Gegenseite) brachte dabei mehrere Trägermedien für Musik (mehrere CD's und USB stick) hervor. Es wird davon ausgegangen, dass hier ebenfalls Musik gespeichert ist (Beweislastumkehr), welche den ganzen Tag über abgespielt wird, da schwerlich anzunehmen ist, dass Kund_innen den ganzen Tag mit einer CD bespielt werden. Dies ist im allgemeinen Verkehr nicht üblich. Folglich ist die Angabe, welche X macht nicht glaubhaft und eine Schutzbehauptung.

Um da raus zu kommen wäre fraglich was du alles schon rausposaunt hast. Deine Mails an sämtliche Stellen und deine (nachvollziehbare) Wut lassen Böses erahnen. Die alte Rechtsweisheit (übrigens nicht nur hier anzuwenden!), dass Anna und Arthur erstmal die Fresse halten und die Lage abchecken bevor sie Schritte unternehmen ist auch hier Gold wert. In der Regel macht man als juristisch Unbedarfter (was übrigens vollkommen ok ist! ;) ) mehr kaputt und verbaut Prozess - und Verhandlungststrategien, weil die Gegenseite etwas schriftlich vorzuliegen hat. Ich schrieb doch in meinem letzten Post nur etwas davon, den thailändischen Urheber zu kontaktieren und keine E-Mailbreitseite abzufeuern. Nun gut, zu spät und vielleicht ist dort auch gar nichts verwerfliches in den Mail, weiß ich ja nicht. Aber allein die thailändische GEMA durch Mails auf dich aufmerksam zu machen dürfte schon fatal sein. Die Chance das die Urheber des Werkes bei der thailändischen GEMA sind ist doch viel höher, als dass sie bei der deutschen sind. Vielleicht bezahlst du jetzt zweimal.

Dein Fall sollte wie folgt bearbeitet werden, um erstmal einen Überblick zu verschaffen.

Wann kam der Provisionsheini?
Wie sah das Studio zu diesem Zeitpunkt aus?
Welche Musik wird dort abgespielt?
Welche Musik wird dort generell abgespielt?
Was ist auf den Selbstgebrannten CD's?
Lässt sich das nachweisen, dass dort keine GEMA-Werke drauf sind?
Wie plausibel ist es, dass dort DatenCD's rumliegen?
Ist es nachvollziehbar, dass dort nur GEMAfreie Musik abgespielt wird?
Wo kommt diese Musik her (Bezugsquellen)?
Gibt es für die Vergangenheit Kaufbelege für GEMAfreie Musik? (Von mir aus auch in thailändischen Bath) Wenn ja, für wie viele CD's.
Falls es die Thailändische Regierung nicht so genau mit dem Urheberrecht nimmt, könnten hier auch in Deutschland illegale Quellen herangezogen werden. Müsste man nochmal prüfen.
Was hast du in diesen Mails geschrieben?


So, dass sind die ersten Punkte die ich sehe, welche man eingehend erörtern müsste. Ich glaube dass ist in diesem Forum nicht schaffbar und wäre auch in einem Rechtsforum nicht schaffbar. Deshalb Anwalt_Anwältin.

Meine vorsichtige Vermutung nach ein bisschen gegoogle zu dem Sachverhalt. Grundsätzlich (schönes Jurist_innenwort) sind deine Chancen bei so Gewerbekram nicht gut. Gut ist, dass scheinbar nur thailändische Musik abgespielt wird. Wenn du jetzt ein GEschäft wie "Onkel Harrys Deutschen Schlagertreff" betreiben würdest, söähen deine Chancen deutlich schlechter aus. Wenn die GEMA nur einen thailändischen Vertragspartner hat, darf die Musik eben nicht von diesen Partnern sein.

So viel geschrieben. Ich hoffe es hilft bei der Einordnung des Falles. Zum Anwalt hatte ich ja schon was geschrieben. Aufsuchen!

Ein Prozess wird sich nicht vermeiden lassen, wenn du dein Recht bekommen willst. Die GEMA kann doch machen. Sie ist doch reich genug. Das Recht gehört immer dem, der es sich leisten kann... Leider. Du und viele andere scheuen Prozesse, im übrigen aus nachvollziehbaren Gründen. Damit gewinnt die GEMA und finanziert damit die Ausfälle aus anderen Prozessen.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

Kann natürlich auch ein Nagelstudio sein. Keine Ahnung in welcher Art von Studio sonst noch Thailändische Folklore gespielt werden sollte.



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Ich wusste ja nicht, dass mein Beitrag – insbesondere bei Kameramensch – auf so viel Engagement trifft. Thanks. Aber tatsächlich wollte ich hier gar nicht den konkreten Fall bis in allen Einzelheiten diskutieren, sondern hatte meinen Post eher allgemein gehalten. Es ging mir lediglich um die Gema-Vermutung (aus Anlass meines konkreten Falles). Wofür die Musik (es handelt sich um eine Box mit 5 CDs) genau verwendet wurde, hat ggf. Auswirkungen auf die Art der Forderungen. Und ggf. auf Forderungen anderer Stellen. Aber hier geht es lediglich um die Frage, ob die Gema Verwertungsrechte geltend machen kann oder nicht. Also die Gema-Vermutung (wie der Titel schon sagt).

Also: kann die Gema einfach sagen: „Wir vertreten den größten Teil des Weltrepertoires – also zahl.“ Oder muss die Gema bei Nennung von Tracks, Label, Künstler etc. nachweisen, dass sie auch tatsächlich vertretungsberechtigt ist? Dies gilt natürlich besonders im Hinblick auf asiatische Künstler, da die Gema-Partner dort nur eine Minderheit der Künstler und Labels repräsentieren.

Ich nahm an, dass hier vielleicht jemand Erfahrung damit hat. Im Web gibt es ja zahlreiche widersprüchliche Aussagen (z.B. du brauchst immer ein Zertifikat, dass die Musik gema-frei ist). Das ist natürlich nicht immer einfach zu bekommen. Das oben verlinkte Urteil scheint meiner Auffassung Recht zu geben. Auch im Falle von Veranstaltungen, auf denen nur gema-freie Musik gespielt wird, reicht es wohl, die Veranstaltung anzumelden und Angaben zu Tracks, Künstler etc. zu machen.

Nur in diesen Zusammenhang bin ich dann doch etwas konkreter auf meinen Fall eingegangen, denn die Reaktion des Vertriebsmenschen auf die Übermittlung der Fakten und von 5 Fotos der CD-Box, Cover, Inlets etc. hat mich doch sehr verblüfft. Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass „entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs“ gesehen habe. Nach dem Motto, „wenn ich hier nicht weiterkomme, probiere ich es einfach da“. Finde ich dreist, zumal ich von Anfang an gesagt hatte, dass wir den Inhalt der Box-CDs über einen USB-Stick wiedergeben. (die selbst Gebrannten enthalten überhaupt keine Musik).
Kurz und gut: Können die einfach machen, was sie wollen und brauchen per se nichts nachzuweisen?

Im konkreten Fall gibt es natürlich noch einen Menge anderer Fakten, die eine Rolle spielen. Zum Beispiel steht die Musikanlage in einem abgetrennten Bereich, den der Gema-Vertriebler gar nicht betreten hat etc.)

Natürlich hat Kameramensch Recht, dass man vorsichtig sein muss, was man wem kommuniziert. Ich denke, ich weiß aber genau, was ich tue. Klar habe ich zuerst mal nur versucht, Informationen aus Thailand zu bekommen, vom Produzenten, vom Label, vom thailändischen Gema-Partner. Ist der komplette Irrsinn. „Offizielle“ auf den Webseiten angegebene angegebene Email-Adressen funktioniere nicht etc. Wenn man doch mal jemand erreicht, (vom Label auf facebook) dann bekommt man von dem Emailadressen, die schon vorher nicht funktionierten. Der Clash zwischen deutscher Regelungswut und thailändischer Gelassenheit in einem Land, wo man im Prinzip Musik, Videos und Software an vielen Stellen für nen Appel und nen Ei kaufen kann, entbehrt nicht einer gewissen Komik. (vor einer internationalen Klage eines thailändische Rechteinhabers fürchte ich mich eigentlich nicht). Da ich dort nicht weiterkam, sah ich mich gezwungen, mich offiziell an die Gema zu wenden, denn ein freiberuflicher, provisionsabhängiger Vertriebler kann mir ja erzählen, was er will. Wenn die die Verwertungsrechte haben, muss ich eben zahlen (und im schlimmsten Fall noch 100% Schadenersatz dazu). Grundsätzlich habe ich nichts gegen Verwertungsgesellschaften, da auch ich irgendwie von meinem „geistigen Eigentum“ lebe. Aber das, was die Gema hier konkret anzieht, ist wirklich dubios.
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motor-tv
Beiträge: 456

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von motor-tv »

Da ich ausschließlich GEMA/AKM freie Musik verwende und auch direkt mit dem Komponisten abrechne, beschäftige ich mich mit diesem Thema kaum. Ausserdem kann ich nur für Ö sprechen, aber die Infobroschüre hier ...

http://www.akm.at/Musiknutzer/Oeffentli ... Downloads/

... und auf Seite 13 sind Beispiele angeführt. Z.B. Restaurant mit Radio oder GEMA pflichtiger Musik von CDs ... also die Jahresgebühr überrascht mich, hätte mehr erwartet. Da ist jede Diskussion darüber nicht das Geld wert.

Grundsätzlich muss ich sagen, egal ob Bild oder Ton, es ist IMMER erforderlich, sobald man dies öffentlich oder als Gewerbe macht, egal ob Studio etc, man muss sich einfach rechtlich in allen Belangen absichern. Bei mir geht kein Film an den Kunden ohne entsprechende Freigabedokumente. Meine Kunden werden auch ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Filme auf Messen gezeigt werden, diese Freigabedokumente mitzuführen. Das ist einfach unser Job, da gehört das handwerkliche genauso dazu wie das kaufmännische oder rechtliche.



ruessel
Beiträge: 10335

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von ruessel »

Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass „entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs“ gesehen habe.
Ich vermute, das er auf Provision arbeitet. Hier kannst du nur noch bluffen und über einen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen - mit dem Hinweis das man einer Klage gelassen entgegen sieht..... ansonsten wird er dich nicht zufrieden lassen.
Gruss vom Ruessel



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

Juristisch gesehen sind grundsätzliche Fragen immer schwierig zu beantworten, ohne nicht eine kleine Einführungsvorlesung in das jeweilige Gebiet zu geben. Und wahrscheinlich bist du hinterher genauso schlau wie vorher. Es kommt eben immer auf die besonderen Umstande an. Grundsätzlich würde ich sagen, dass das Urteil, dass du weiter oben zitierst schon in deine Richtung geht. Aber ich kenne mich nicht mit den Einzelheiten der Rechtssprechung aus. Das kann alles nochmal auseinanderhauen. Wie weit geht die GEMA-Vermutung? Was darf sie? Wie nimmt man sie auseinander. Was mir während des Studiums immer geholfen hat/hilft war/ist, zu denken wie die Gegenseite argumentieren würde und meine Argumentation diesem anzupassen.

Deshalb zu deinem speziellen Fall nochmal die Frage für dich selbst. Wie nimmst du die Argumentation, dass dort CD's lagen auseinander? Und viel wichtiger, wie machst du das glaubhaft? Im Zweifelsfall musst du sie klagen lassen. Dann kriegst du vielleicht auch so eine nette Abschrift wie die, die du oben zitierst. ;)

Zur Frage der Mailbreitseite. Ich arbeite einfach zu lange in dem Bereich, um zu Wissen, dass sich 95% der Leute nur weiter in die Scheiße rein quatschen, weil sie "Dinge erklären" wollten oder auf "logische" oder "menschliche Einsicht" hofften. Doch damit ist man im Rechtsbereich fast immer falsch. Ich habe einfach schon zu vielen entgeisterten Menschen erklären müssen, dass sie jetzt garantiert keine Chance mehr haben, irgendetwas an ihrer Situation zu retten, die vor derartigen Mails/Briefen/Erklärungen gar nicht so schlecht aussah. Nun gut, soviel zum Ausritt in die Niederungen des Rechts. :)



Jott
Beiträge: 22955

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Jott »

Grundsätzlich lässt die GEMA nur locker, wenn zur verwendeten Musik Titel, Komponist, Arrangeur etc. bekannt sind und von den Herrschaften auch eine Bestätigung vorliegt, dass sie mit der GEMA nichts am Hut haben. Man trägt das in eine GEMA-Meldeliste ein und gut ist.

Kann man das nicht, greift auf jeden Fall die Vermutungsklausel, selbst wenn die CD aus Nordkorea kommt, und das ist - leider, leider - schon oft höchstrichterlich bestätigt worden.

Ob es sich lohnt, zu klagen, wie im Falle der Thaimusik? Ich fürchte nein - Aufwand und Kosten sind wohl klar höher als das, was die GEMA fordert. Das schale Gefühl, verarscht zu werden, bleibt halt, damit muss man leben. Es gibt ja zum Trost noch andere ähnlich gelagerte Konstrukte in unserem schönen Land (z.B. GEZ, KSK-Abgabe), die sich jeglicher Logik entziehen.

Wie manch andere Absurdität (z.B: das Verbot von innerdeutschen Linienbusverbindungen) entspringt die GEMA, ursprünglich STAGMA, dem Dritten Reich. Geschichtlich interessant und auch die Erklärung dafür, wieso das alles so gestrig und verkrustet ist.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

Man hat halt grundsätzlich schlechte Karten, wenn man in einem Ladengeschäft, Praxis, etc. im Publikumsbereich Musik abspielt. Und ganz ehrlich: Die Behauptung, dass man dort ausschließlich GEMA freie Musik abspielt, ist auch nicht sonderlich ernst zu nehmen. Das wird sich über längere Zeiträume kaum aufrecht erhalten lassen und ist überdies mit Sicherheit auch viel teuer als die üblichen GEMA Tarife. Denn niemand wird jahrelang nur eine CD durchnudeln nur um der GEMA zu entkommen.

Wäre allerdings ein Markt für einen Live-Improvisationsstream. Könnte fast ein Geschäftsmodell sein, ein GEMA freies Internet-Radio.

Alternativ nimmt man halt so eine halb-intelligente Soundtrack-Software, die Musik nach irgendwelchen Presets/Kriterien in Echtzeit erzeugt.
In bestimmten Gewerben mit Bedarf an mehr oder weniger unauffälliger Ambient-Musik könnte sowas tatsächlich gehen.

Da müsste man aber auch erstmal in die Lizenzbedingungen gucken, ob die Verwendung zur kommerziellen Live-Beschallung frei ist ;-)


- Carsten
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blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Jott hat geschrieben:Ob es sich lohnt, zu klagen, wie im Falle der Thaimusik? Ich fürchte nein - Aufwand und Kosten sind wohl klar höher als das, was die GEMA fordert. Das schale Gefühl, verarscht zu werden, bleibt halt, damit muss man leben. Es gibt ja zum Trost noch andere ähnlich gelagerte Konstrukte in unserem schönen Land (z.B. GEZ, KSK-Abgabe), die sich jeglicher Logik entziehen.
Da hast du Recht. Klagen möchte ich auch nicht, bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen. Tue mich mit dem schalen Gefühl, verarscht worden zu sein, allerdings schwer.
Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto komplexer wird das ohnehin. Das ganz nimmt jetzt ohnehin eine andere Wendung, Ersten habe ich Nachricht, von der Thailändischen MCT (dem Gema-Pendant), dass sie das prüfen. Wenn sie die Recht haben, wird gezahlt, daran habe ich ja auch von vornherein keinen Zweifel gelassen. Werde aber nochmal die zuständige Gema-Stelle kontaktieren, denn die Gema hat eine Auskunftspflicht.

Interessant wird es aber dann, wenn die Gema die Rechte nicht hat. Denn in diesem Fall behält man die Rechnung bei aufgrund fehlender Anmeldung! Ich konnte dazu im Netz noch nichts richtig konkretes finden. Denn die Aussagen beziehen sich immer auf „urheberechtlich geschützte Werke“ (und das ist in diesem Fall – Geltungsbereich des Gesetztes / in Deutschland erschienen / internationale Abkommen – nicht so klar). Überdies formuliert die Gema in ihren FAQs selbst in Richtung „urheberrechtlich geschützter Werke, für die die Gema die Verwertungsrechte“…etc.

Warum soll ich die Wiedergabe von Werken – mit denen die Gema nichts zu tun hat – bei der anmelden müssen. Ist ja kein Großkonzert. Klar, wenn ich das nicht tue und da sind dann doch geschützte Werke dabei, gibt’s Geldbuße/Strafe. Aber ein Zwang? Im Gesetz ist nur die Rede von „urheberechtlich geschützten Werken“.

Werde voraussichtlich in dem Fall weiterkämpfen, bis man mit tatsächlich beweist, dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen. Allerdings kann ich da auch nichts von Strafbemessung finden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Strafe für Nichtanmeldung der Wiedergabe von der Gema nicht vertretener Musik darin besteht, dass man detailliert aufgeschlüsselte Lizenzgebühren bezahlt, ALS WÄRE die Musik gema-pflichtig. Da wäre der Bescheid ja definitiv eine Farce.
Es bleibt also spanndend.
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hannes
Beiträge: 1174

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von hannes »

> dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen.

auf einer Digitalschnittmesse der letzten Jahre in DUS war mal so ein Typ von der GEMA. Der erklärte auf genau diese Frage:
"Anmelden müssen sie immer. Ob sie zahlen müssen sagen wir ihnen dann später"

Ich bin raus gegangen. Ich hatte das Gefühl kotzen zu müssen.
Glückauf aus Essen
hannes



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

blowup hat geschrieben: Werde voraussichtlich in dem Fall weiterkämpfen, bis man mit tatsächlich beweist, dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen. Allerdings kann ich da auch nichts von Strafbemessung finden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Strafe für Nichtanmeldung der Wiedergabe von der Gema nicht vertretener Musik darin besteht, dass man detailliert aufgeschlüsselte Lizenzgebühren bezahlt, ALS WÄRE die Musik gema-pflichtig. Da wäre der Bescheid ja definitiv eine Farce.
Es bleibt also spanndend.
Da wird ja nichts individuell gemeldet, für solche Spielarten gibt es Pauschaltarife. Und im Zweifelsfall bedeutet die Strafe eben die Zahlung der doppelten Jahrespauschale. So kenn ich das z.B. vom Tarif für Telefonwarteschleifen/ABs.

- Carsten
and now for something completely different...



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

hannes hat geschrieben:> dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen.

auf einer Digitalschnittmesse der letzten Jahre in DUS war mal so ein Typ von der GEMA. Der erklärte auf genau diese Frage:
"Anmelden müssen sie immer. Ob sie zahlen müssen sagen wir ihnen dann später"
Das hat mein Berater auch gesagt. Klar, das hätten die gerne. So nach dem Motto; bevor ich in einer Arztpraxis das Radio aufdrehe (wenn noch keine Patienten da sind, frage ich erstmal die Gema, weil, da könnte ja ein Patient reinkommen.

Ich habe wie gesagt noch nichts eindeutiges gefunden. Vor allem: was ist das Strafmass, wenn ich nicht anmelde, aber auch keine gema-pflichtige Musik oder etwas von einer anderen deutschen Verwertungsgesellschaft spiele? Schadenersatzansprüche kann die Gema wohl kaum geltend machen, oder?

Oder um mal wieder auf das Thema Film zurückzukommen. Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik. ist es dann schon jemand passiert, dass er gesagt bekommt: "Ist ja schön und gut, aber zahlen müssen sie trotzdem"? Weil sie hätten ja vorher anmelden müssen. (wobei das beim Film ggf. anders geregelt wird)
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ruessel
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Re: Gema-Vermutung

Beitrag von ruessel »

Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik.
Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis.
Gruss vom Ruessel



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Ach, ich will fairerweise auch noch was nachtragen, bevor ich in den Verdacht des Gema-Bashings gerate. Der Berater macht am Telefon einen freundlichen Eindruck. Und nachdem ich mich jetzt lange durch Gesetze etc, gwühlt habe, muss man sagen, dass die im operativen Geschäft (also nicht die Lobbyisten etc.) sehr behördenmäßig organisiert ist. Da gibt es wohl klare Gesetze und die Gema - wie viele Behörden - hat keinen Ermessenspielraum, so absurd manche Dinge im Einzelfall auch sind. Genau so, wie die Gema niemandem eine Lizenz verweigern darf, darf sie auch nie wegsehen, wenn sie Ansprüche ausmacht und ist per Gesetz verpflichtet, die Gebühren einzutreiben. Die "Schuldigen" sitzen eigentlich anderswo.
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blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

ruessel hat geschrieben:
Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik.
Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis.
Ja, aber jetzt wäre ja die spannende Frage, was passiert, wenn man dann die Rechnung nicht bezahlt und den Nachweis erbringt, dass man nur gema-freie Musik verwendet hat.

Ich verweise noch mal auf den oben verlinkten Beschluss. Der würde ja gar keinen Sinn machen, weil das Gericht sagen würde: Egal, ob chinesisch oder japanisch, egal ob gema-pflichtig oder nicht - du hast nicht angemeldet, also zahlen!

Ich denke, mann muss hier auch noch mal differenzieren. Auch wenn die Gema quasi behördliche Aufgaben wahr nimmt, so ist sie privatwirtschftlich. Das heißt: "Strafen" im klassischen Sinne hat die überhaupt nicht zu erheben. Die kann - wie jede Privtaperson z.B. Schadenersatz fordern. Macht sie ja auch (100% bei Verwendung gema-pflichtiger Musik). Aber wo ist der "Schaden" bei Verwendung nicht gema-pflichtiger Werke?
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Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

blowup hat geschrieben:

Aber wo ist der "Schaden" bei Verwendung nicht gema-pflichtiger Werke?
Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat.



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Kameramensch hat geschrieben:
blowup hat geschrieben: Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat.
Glaub ich nicht. Ich denke, dieser "Schaden" wird aus dem Topf des Schadenersatzes der zu Recht erwischen beglichen, denn 100% hört sich nicht nach individuell berechneten Schadenersatz an, sondern nach pauschalisiertem.

Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...
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dienstag_01
Beiträge: 14686

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

blowup hat geschrieben:Ich verweise noch mal auf den oben verlinkten Beschluss. Der würde ja gar keinen Sinn machen, weil das Gericht sagen würde: Egal, ob chinesisch oder japanisch, egal ob gema-pflichtig oder nicht - du hast nicht angemeldet, also zahlen!
Du solltest dich da nicht täuschen:
das oben ist ein Einzelfall, es gibt noch gar kein richtiges Urteil, und selbst wenn, wird die Gema da sicher in die nächste Instanz gehen (falls das zulässig ist, keine Ahnung).
Es wäre für die Gema schlicht unmöglich, jedem einzelnen Musiknutzer, auch kommerziellen (und das bist du ja, aber das steht auf einem anderen Blatt), nachzuweisen, dass Musik von den von ihnen vertretenen Künstlern verwendet wurde. Da werden sie sich bis zur letzten Instanz wehren.
Vielleicht ändert sich das ja mal (vielleicht gibt es irgendwann mehrere konkurrierende Gesellschaften), aber momentan...



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

dienstag_01 hat geschrieben:Du solltest dich da nicht täuschen:
das oben ist ein Einzelfall, es gibt noch gar kein richtiges Urteil, und selbst wenn, wird die Gema da sicher in die nächste Instanz gehen (falls das zulässig ist, keine Ahnung).
Das sin doch alles Spekulationen. Natürlich ist das kein Präzedensfall, ich sage nur, das Gericht hätte nicht so entschieden, wenn es eine Anmeldepflicht in diesem Fall gegeben hätte. Und die scheint es mir - entgegen mancher Aussagen hier und mancher Gema-Mitarbeiter - auch nicht zu geben. Die Gema arbeitet auf der Grundlage von Gesetzen, ansonsten kann sie Konventionen für Vertragspartner aufstellen. Das einzige, was ich bisher in diesem Zusammenhang gefunden ist:

§ 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

"Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. "

Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..."

Und es wohl auch kaum möglich, den Betrieb eines Wellness-Studios als "Veranstaltung" im obigen Sinne zu deklarieren. Denn dann können die lange auf das Ende der Veranstaltung warten...;-)

Ich weiß, dass in Infos der Gema oder der IHK dieser Punkt etwas zweideutig formuliert ist und sich scheinbar auf alles bezieht. Allein, wo ist die gesetzliche Grundlage?

Ich habe sogar die Vermutung, dass der Gesetzgeber das bewusst so formuliert hat,weil es der GEMA quasi unmöglich ist alle 2 oder 3 Stunden-Veranstaltungen zu erfassen und ggf. zu kontrollieren. Andererseits kann man das der gema schon zumuten, wennn jemand tagaus, tagein in einem Lokal entprechende Werke vorführt. Im übrigen steht da auch nur was von "urheberechtlich geschützen" Werken.
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Zuletzt geändert von blowup am Mo 21 Mai, 2012 19:23, insgesamt 1-mal geändert.



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