Schön langsam wäre es wirklich an der Zeit, dass sich die GEMA nach Vorbild ihres englischen Partners mit Google/Youtube einigen würde. In dem Fall wäre es meiner Meinung nach nämlich möglich, jede derzeit in Youtube vorhandene Musik (könnte man ja auch währends Abspielens über Line-Out des PCs auf den Recorder aufnehmen) einer eigenen Sekundärverwertung zuzuführen.Linda2 hat geschrieben:Ich finde es auch sehr schade, dass man sich jetzt kaum noch qualitativ hochwertige Musikvideos auf Youtube angucken kann.
Kameramensch hat geschrieben:
Das viel wichtigere ist doch, warum solltest du die GEMA verklagen. Bis jetzt ist doch die GEMA der Meinung einen Anspruch gegen dich zu haben. Du hast den Beweis geführt, wie verlangt. Jetzt muss sie doch klagen um ihren Anspruch durchzusetzen.
carstenkurz hat geschrieben:Also vielleicht habe ich deinen Post falsch verstanden aber das ist doch das, was ich gesagt habe. Außerdem habe ich ebenfalls etwas zur Beweislastumkehr gesagt. Die Voraussetzungen für den Nachweis dass sie nicht bei der GEMA sind, sind erbracht. Ergänzend sollte als letzte Möglichkeit mit den Urheber_innen persönlich Kontakt aufgenommen werden. Welche Möglichkeiten soll es denn noch geben das Gegenteil zu beweisen.Kameramensch hat geschrieben:
Das ist aber genau die Krux hinter der GEMA Vermutung - die GEMA kann vollkommen sorglos klagen, weil sich hinter der GEMA Vermutung die Beweislastumkehr verbirgt. Sprich, die GEMA muss es nicht beweisen, sondern Du das Gegenteil.
Allerdings reicht normalerweise faktisch der Nachweis der Urheberrechte aus, man muss eigentich nur den Rechteinhaber angeben. Die GEMA muss dann prüfen, ob sie zu einer Forderung berechtigt ist.
Ich würde an deiner Stelle hart auf dieser Position beharren, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist und die genannten Urheber nicht bei der GEMA oder einem ausländischen GEMA Vertragspartner unter Vertrag sind. Dazu muss die GEMA sich äußern.
- Carsten
Verkürzt stellt sich die Beweiskette doch wie folgt dar:
1. Thailändische Musik wurde benutzt.
2. Die Gema hat laut Aussage des Threaderstellers nur einen Vertragspartner in Thailand
3. Auf der Homepage des thailändischen Vertragspartners stehen die Urheber_innen nicht, folglich keine GEMA-Vertragspartner. (checken, ob das auch in der Vergangenheit so war)
[Optional]
4. Urheber_innen bestätigen per Mail, dass sie Urheber_innen sind und nicht bei dem GEMA-Vertragspartner
Daraus folgt, dass kein Vertragsverhältnis zwischen Urheber_innen und GEMA bzw deren Partner_innen besteht.
Beweis erbracht. Jetzt muss die GEMA anfangen zu leisten. Oder was denkt ihr euch, was hier für eine Beweisführung erbracht werden muss? ;)
Vielleicht ist es einfacher manche BEdenken hier zu zerstreuen, wenn mir klar ist, was ihr glaubt was hier für eine Beweisführung notwendig sein soll, um zu schauen, ob das überhaupt erbracht werden muss.
Bloß weil die GEMA hart bleibt, hat sie noch lange nicht recht. Damit kann man, nicht zuletzt aufgrund der Gerichtskosten, gut Leute mit einschüchtern. Recht haben ist kostenlos, dieses Recht auch zu bekommen muss man sich leisten können.
Nein, die Gema kann nicht sorgenfrei klagen. Hier ist doch eindeutig der Gegenbeweis erbracht, dass die Künstler_innen nichts mit der GEMA zu schaffen haben. Klagt die GEMA ohne sich mit der Sache auseinandergesetzt zu haben, obwohl eine lückenlose Beweisführung erbracht wurde, kann es ganz schnell ganz eng für die GEMA werden. Im Zweifelsfall wird das Gericht einen Brief wie oben verlinkt an die GEMA schicken.
Wie wärs, du schreibst die GEMA an (nicht anrufen, immer schriftlich!) welche MAßnahmen du ihrer Meinung noch ergreifen solltest, um den Gegenbeweis zur GEMA anzutreten. Ansonsten auf die Klage warten und, ich sagte es schon, davor alles mit einem Anwalt besprechen.
Viele Grüße.
Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).handiro hat geschrieben:Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.
Eigentlich beides. Ich weiß alerdings nicht, wo der Unterschie liegen soll in Bezug auf die Frage, ob die Geami grundsätzlich Verwertungsrechte geltend machen kann oder nicht. Ok die Art und Weise sieht dann je nach Verwendung unterschiedlich aus. Ich denke aber, wenn die Gema keine Verwertungsrechte hat, weil der thailändische Partner keine hat ist es doch in Bezug auf die Gema egal, was man damit macht, oder?dienstag_01 hat geschrieben:@blowup
Also, sehe ich das richtig, hier geht es gar nicht um die Verwendung von Musik für einen Film, sondern um sogenannte öffentliche Aufführung in einem Studio? Das solltest du erstmal prinzipiell erklären. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.
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Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).handiro hat geschrieben:Wenn das also wirklich Folklore ist, kann die Gema Dir gar nix.
Ich vermute, das er auf Provision arbeitet. Hier kannst du nur noch bluffen und über einen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen - mit dem Hinweis das man einer Klage gelassen entgegen sieht..... ansonsten wird er dich nicht zufrieden lassen.Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass „entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs“ gesehen habe.
Da hast du Recht. Klagen möchte ich auch nicht, bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen. Tue mich mit dem schalen Gefühl, verarscht worden zu sein, allerdings schwer.Jott hat geschrieben:Ob es sich lohnt, zu klagen, wie im Falle der Thaimusik? Ich fürchte nein - Aufwand und Kosten sind wohl klar höher als das, was die GEMA fordert. Das schale Gefühl, verarscht zu werden, bleibt halt, damit muss man leben. Es gibt ja zum Trost noch andere ähnlich gelagerte Konstrukte in unserem schönen Land (z.B. GEZ, KSK-Abgabe), die sich jeglicher Logik entziehen.
Da wird ja nichts individuell gemeldet, für solche Spielarten gibt es Pauschaltarife. Und im Zweifelsfall bedeutet die Strafe eben die Zahlung der doppelten Jahrespauschale. So kenn ich das z.B. vom Tarif für Telefonwarteschleifen/ABs.blowup hat geschrieben: Werde voraussichtlich in dem Fall weiterkämpfen, bis man mit tatsächlich beweist, dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen. Allerdings kann ich da auch nichts von Strafbemessung finden. Kann mir nicht vorstellen, dass die Strafe für Nichtanmeldung der Wiedergabe von der Gema nicht vertretener Musik darin besteht, dass man detailliert aufgeschlüsselte Lizenzgebühren bezahlt, ALS WÄRE die Musik gema-pflichtig. Da wäre der Bescheid ja definitiv eine Farce.
Es bleibt also spanndend.
Das hat mein Berater auch gesagt. Klar, das hätten die gerne. So nach dem Motto; bevor ich in einer Arztpraxis das Radio aufdrehe (wenn noch keine Patienten da sind, frage ich erstmal die Gema, weil, da könnte ja ein Patient reinkommen.hannes hat geschrieben:> dass ich im konkreten Fall vorher hätte anmelden müssen.
auf einer Digitalschnittmesse der letzten Jahre in DUS war mal so ein Typ von der GEMA. Der erklärte auf genau diese Frage:
"Anmelden müssen sie immer. Ob sie zahlen müssen sagen wir ihnen dann später"
Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis.Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik.
Ja, aber jetzt wäre ja die spannende Frage, was passiert, wenn man dann die Rechnung nicht bezahlt und den Nachweis erbringt, dass man nur gema-freie Musik verwendet hat.ruessel hat geschrieben:Er forscht nicht nach, sondern schickt gleich eine Rechnung zur Firma.... da schon zweimal passiert (Hannovermesse) - anscheinend übliche Praxis.Wenn jetzt der Gema-Prüfer nachforschend auf den "Messestand" kommt und man zeigt ihm ein Zertifikat über gema-freie Musik.
blowup hat geschrieben:Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat.
Aber wo ist der "Schaden" bei Verwendung nicht gema-pflichtiger Werke?
Kameramensch hat geschrieben:Glaub ich nicht. Ich denke, dieser "Schaden" wird aus dem Topf des Schadenersatzes der zu Recht erwischen beglichen, denn 100% hört sich nicht nach individuell berechneten Schadenersatz an, sondern nach pauschalisiertem.blowup hat geschrieben: Beim Verwaltungsaufwand den die GEMA mit dir hat.
Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...
Du solltest dich da nicht täuschen:blowup hat geschrieben:Ich verweise noch mal auf den oben verlinkten Beschluss. Der würde ja gar keinen Sinn machen, weil das Gericht sagen würde: Egal, ob chinesisch oder japanisch, egal ob gema-pflichtig oder nicht - du hast nicht angemeldet, also zahlen!
Das sin doch alles Spekulationen. Natürlich ist das kein Präzedensfall, ich sage nur, das Gericht hätte nicht so entschieden, wenn es eine Anmeldepflicht in diesem Fall gegeben hätte. Und die scheint es mir - entgegen mancher Aussagen hier und mancher Gema-Mitarbeiter - auch nicht zu geben. Die Gema arbeitet auf der Grundlage von Gesetzen, ansonsten kann sie Konventionen für Vertragspartner aufstellen. Das einzige, was ich bisher in diesem Zusammenhang gefunden ist:dienstag_01 hat geschrieben:Du solltest dich da nicht täuschen:
das oben ist ein Einzelfall, es gibt noch gar kein richtiges Urteil, und selbst wenn, wird die Gema da sicher in die nächste Instanz gehen (falls das zulässig ist, keine Ahnung).
