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EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben



Der Joker unter den Foren -- für alles, was mehrere Kategorien gleichzeitig betrifft, oder in keine paßt
Antworten
Jan
Beiträge: 10128

EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von Jan »

Ich denke dass dieses Thema endlich für Klarheit sorgen wird.

Welcher User hat das nicht erlebt, man kauft sich wiederaufladbare Akkus, nicht selten mit hoher angegebener Leistung, teilweise noch höher als die Originale und erlebt dann ein blaues Wunder !


Bis zuletzt durfte jede Firma auf die Akkus utopische Leistungen darauf schreiben, weil es eben die wenigsten User überprüfen / nachmessen.


Es muss nicht mehr drin sein, es sollte aber besser klingen !


Laut neuem EU Recht (ja die machen auch mal etwas gut !) müssen ab dem 01.06.2012 die Akkus die auf der Verpackung gezeigten Kapazität besitzen, sonst dürfen diese nicht mehr verkauft werden.


Restbestände mit den Schwindelangaben dürfen noch verkauft werden, aber spätestens Mitte / Ende 2012 sollte der wirkliche Wert auf jedem Akku vermerkt sein.

Also Schluss mit den Zeiten, wo Firma X eine Nennkapazität von 3000 mAh auf die Verpackung schreibt, aber in Wirklichkeit nur 2400 mAh besitzt.


Das Gesetz wird wohl einigen Billiganbietern das Genick brechen....




VG
Jan



deti
Beiträge: 3974

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von deti »

... es steht schon heute einfach gar keine Kapazität mehr drauf. Damit kann man alles oder nichts in die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Akkus hineininterpretieren.

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



Jan
Beiträge: 10128

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von Jan »

Wenn ich da in den Geschäften, in den Beschreibungen der Ebay und Amazon Verkäufer schaue, stehen da fast immer mAh / Wattstunden Angaben der NiMH / L-ion Akkus da.

VG
Jan



deti
Beiträge: 3974

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von deti »

... so werden in Zukunft alle No-Name-Akkus angeboten werden: http://www.ebay.de/itm/AKKU-INFOCHIP-RE ... 56480549fd

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



Jan
Beiträge: 10128

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von Jan »

Aktuell findet man auch noch genügend Ebay Händler (Beispiel Sony FV 50) , die in ihren Beschreibungen die Kapazität angeben. Logischerweise werden alle Händler das früher oder später ändern.


Naja, ist schon klug von den Billighändlern, bevor man die wahre schlechte Kapazität angeben muss, gibt man lieber gar keine Kapazität an.


Wenigstens hören diese übertriebenen Kapazitäten Angaben der Billiganbieter auf, die sie nämlich nie hatten.


Mit der Verweigerung der Kapazitätenangabe werden sie wohl immer noch einige dumme Kunden locken, aber nicht mehr so viel verkaufen.


Würde ich mal interessieren, wenn ein Ebay Kunde nach der Kapazität fragt, was dann passiert......


VG
Jan



mann
Beiträge: 649

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von mann »

Jan hat geschrieben:Laut neuem EU Recht (ja die machen auch mal etwas gut !) müssen ab dem 01.06.2012 die Akkus die auf der Verpackung gezeigten Kapazität besitzen, sonst dürfen diese nicht mehr verkauft werden.
Wenn das so ist, wie Du hier beschreibst, dann ist das keine edle tolle Aktion der EU, da inkorrekte/irreführende Angaben auf Waren jeglicher Art in Deutschland eh schon per Gesetz unzulässig sind.

Ansonsten, das möchte ich an dieser Stelle einfügen, kann mich die EU-Junta in Brüssel mal kreuzweise. Wir leben hier schließlich in Deutschland und was jucken mich die undemokratisch in ihre Ämter gehievten EU-Politkommissare, die unser deutsches Grundgesetz ständig weiter einschränken bzw. einschränken wollen.
"Whoever controls the media, controls the mind." (Jim Morrison, The Doors)



Jan
Beiträge: 10128

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von Jan »

Es geht nur darum, dass viele Billiganbieter die Leute Jahrelang glatt verarscht haben. Indem sie irgendwelche Kapazitäten auf die Packung schrieben, die gar nicht stimmten. Nur um mehr Profit zu machen.

Man geht in ein Geschäft und da sind beispielesweise 30 verschiedene Mignon NiMH Akkus mit der Aufschrift 2700 Milliamperstunden. Also der Normalkunde geht davon aus, dass das in etwa so stimmt.

Dann werden die Akkus getestet, und es kommt raus, dass nur 3 ! die Kapazität in etwa einhalten und sich die Masse bei reelen 2400 mAh befindet.



Das gleiche gilt für die ganzen Billig Ebay L-ion Akkus.


Niemand hat etwas dagegen gemacht.

Viele User haben das auch gar nicht mitbekommen, oder haben zur Kontrolle kein Messgerät daheim.


Welches bisherige Gesetz hat etwas dagegen getan - gar keins !


VG
Jan



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von carstenkurz »

Es gibt nicht EINE Kapazität, sondern viele. Abhängig von den Belastungsbedingungen kann der gleiche Akku drastisch unterschiedlich ausfallen. Das ist aber natürlich für so einen Packungsaufdruck und Otto Normalbürger viel zu viel Information, Ladeströme, Entladeströme, Pulsbelastung, Zyklen, etc. Der weiss ja schon nicht, mit welchem Nutzungsprofil seine Geräte laufen.

Jemand, der einen faktischen 2400mAh Akku reklamiert, weil 2700mAh drauf stehen, der hat's halt nicht begriffen.

Die Frage ist also mal wieder, nach welcher Methode sollen die Akkus in Zukunft die angegebene Kapazität einhalten. Wenn es da eine Standard-Messmethode gäbe, wären die Akkus aber auch nur bei diesem Belastungsprofil vergleichbar. Andere, schlechtere Akkus könnten in einem konkreten Belastungsprofil tatsächlich etwas besser ausfallen.


Nebenbei - wenn ein '2700mAh' Akku drastisch weniger Kapazität aufwies, konnte man den auch bisher schon reklamieren. Es werden aber halt auch weiterhin kaum Leute in der Lage sein, so einen Beweis zu führen.

Möglicherweise geht da was über Reihentests bei Stiftung Warentest, Magazinen, o.ä., die können u.U. von dern Verbraucherzentralen benutzt werden, um die Anbieter zu Korrekturen zu zwingen. Bei der Masse der NoName Akkus wird das aber kaum zu irgendwas führen. Die werden auf den Markt geworfen, ohne dass der Hersteller irgendeine Verantwortung übernehmen muss, und ob dann der eine oder andere Händler ein paar davon zurücknehmen muss oder nicht...


- Carsten
and now for something completely different...



Jan
Beiträge: 10128

Re: EU sorgt für Klarheit ab dem 01.06.2012 bei den Akkuschwindelangaben

Beitrag von Jan »

Die genaue Messmethode ist im EU Blatt erläutert.


Und ja, es gibt Firmen, Beispiel Ansmann und Sanyo, die wirklich fast die gleiche Kapazität besitzen, wie die die darauf steht.


Endkunden werden mit der neuen Norm geschützt und brauchen keine Bedenken wegen angeblicher 20- 30 % Mehrkapazität mehr haben.

Das hat ja auch einen Grund, warum aktuell die Ebay Fraktion (Deti) auf die Billigakkus keine Kapazität mehr darauf schreibt. Vor ein paar Monaten wurde dort noch mit utopischen Milliamperstunden gelockt.....

VG
Jan



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