Ich denke dass dieses Thema endlich für Klarheit sorgen wird.
Welcher User hat das nicht erlebt, man kauft sich wiederaufladbare Akkus, nicht selten mit hoher angegebener Leistung, teilweise noch höher als die Originale und erlebt dann ein blaues Wunder !
Bis zuletzt durfte jede Firma auf die Akkus utopische Leistungen darauf schreiben, weil es eben die wenigsten User überprüfen / nachmessen.
Es muss nicht mehr drin sein, es sollte aber besser klingen !
Laut neuem EU Recht (ja die machen auch mal etwas gut !) müssen ab dem 01.06.2012 die Akkus die auf der Verpackung gezeigten Kapazität besitzen, sonst dürfen diese nicht mehr verkauft werden.
Restbestände mit den Schwindelangaben dürfen noch verkauft werden, aber spätestens Mitte / Ende 2012 sollte der wirkliche Wert auf jedem Akku vermerkt sein.
Also Schluss mit den Zeiten, wo Firma X eine Nennkapazität von 3000 mAh auf die Verpackung schreibt, aber in Wirklichkeit nur 2400 mAh besitzt.
Das Gesetz wird wohl einigen Billiganbietern das Genick brechen....
VG
Jan


