bei der db kannste da ja auch nicht... problem ist doch, dass du genrell keine genehmigung einholen kannst, wenn du handlungen dokumentierst, die den bereich des legalen verlassen. geht ja niemand zur deutschen bahn und sagt: "hey, ich würde gerne übermorgen im abstelltunnel b ein paar leute filmen, die eure züge umgestalten. passt das?"le.sas hat geschrieben:auf der Seite der DB kann getrost drehen (vorher kurz abklären mit denen), aber wehe man betritt die Wandelhalle, oder die Gleise des HVV, da hat man so schnell gescheiterte Polizisten an seiner Seite dass man nicht mal vor nen Zug springen kann.
Ich denke genau darum geht es hier!florianbepunkt hat geschrieben:
deshalb gibt das deutsche recht journalisten (und da würde ich das einordnen) ja so weitgehende rechte. und das ist schützenswert. ob der journalist (oder die filmemacher) damit millionen schäffeln oder wahrscheinlich eher geld "verlieren" ist dabei völlig irrelevant.
das hieße, in letzter konsequenz, dass journalisten/dokumentarfilmer kein geld verdienen dürfen... sry, aber das kann es doch nicht sein. das ist arbeit und die kostet geld – davon wird die gesellschaftliche funktion doch nicht berührt, im gegenteil: wenn journalisten durch unabhängige arbeit kein geld verdienen könnten/dürften, dann ist es mit der unabhängigkeit auch ganz schnell vorbei – zu gunsten eines vollen kühlschranks. dein spiegel/taz/faz oder was auch immer wird auch am kiosk und anderswo materiell ausgewertet...dirkus hat geschrieben: Beides geht nämlich nicht zusammen. Entweder die Aufnahmen werden kommerziell ausgewertet (hier als DVD im Vertrieb), oder das journalistische steht im Vordergund.
Und bei SAUBERER journalistischer Verwertung hätte die BVG zum Tanz gebeten?dirkus hat geschrieben:Das Gehalt eines Journalisten zählt sicher nicht als "kommerzielle Auswertung".
Aber der DVD Vertrieb war hier wohl kommerziell ausgerichtet und diente nicht nur der Information.
Ich kann da schon verstehen, dass die BVG nicht gerade amüsiert darüber sind, wenn mit Aufnahmen von der Zerstörung ihres Eigentums auch noch Geld verdient wird;-)
Nunja, das eine ist Strafrecht und das andere ist Zivilrecht.Die "Untaten sind allerdings inzwischen Verjährt ;-) Ha Ha
Eben. Und damit die Filmer in 2 Jahren nicht noch ein "Best of" von den bis dahin erschienen DVDs herausbringen, gehen die nun zivilrechtlich dagegen vor.dienstag_01 hat geschrieben:Denen geht es, wie im Artikel beschrieben, doch um eine mögliche Werbung FÜR Grafitti, sogenannte Nachahmungstäter.
Das ist doch blödsinn.dirkus hat geschrieben:Ich denke genau darum geht es hier!florianbepunkt hat geschrieben:
deshalb gibt das deutsche recht journalisten (und da würde ich das einordnen) ja so weitgehende rechte. und das ist schützenswert. ob der journalist (oder die filmemacher) damit millionen schäffeln oder wahrscheinlich eher geld "verlieren" ist dabei völlig irrelevant.
Beides geht nämlich nicht zusammen. Entweder die Aufnahmen werden kommerziell ausgewertet (hier als DVD im Vertrieb), oder das journalistische steht im Vordergund.
So wie es aussieht, richtet sich die Klage allein gegen die kommerzielle Verwertung der unrechtmässig entstandenen Aufnahmen. Da der Film ja ansonsten weiter verbreitet wird ist wohl nicht anzunehmen, das Journalisten in ihrer Arbeit behindert würden.
Vielleicht fühlt sich heute mancher, der mit einem Fotohandy herumläuft, schon großspurig als "investigativer Journalist", aber wenn, wie in diesem Fall, zwei Filmemacher einen Dokumentarfilm drehen, ihn ins Kino bringen und als DVD verkaufen, dann hat das mit Journalismus genausowenig zu tun. Dass abgesehen davon die Klage der BVG wenig sinnvoll und vor allem wenig effektiv ist, darüber sind wir uns ja einig.florianbepunkt hat geschrieben:...hier geht es...um journalistische freiheit...wenn journalisten durch unabhängige arbeit kein geld verdienen könnten/dürften, dann ist es mit der unabhängigkeit auch ganz schnell vorbei...
Hilf uns doch mal mit einer Erläuterung deines Journalismus-Begriffs.Bernd E. hat geschrieben:ins Kino bringen und als DVD verkaufen, dann hat das mit Journalismus genausowenig zu tun.
kann deine argumentation nicht ganz nachvollziehen.. bei dir definiert sich journalismus über die art der verwertung bzw die verwertungs-intention? das zieht das pferd doch von hinten auf. hier wurde in einem eher abgeschotteten milieu recherchiert und es wurden teils illegale aktionen dokumentiert... was damit am ende verwertungstechnisch geschieht ist ja ersteinmal egal. die arbeitsmethoden sind durchaus journalistische bzw. ihnen gut vergleichbar.Bernd E. hat geschrieben:Vielleicht fühlt sich heute mancher, der mit einem Fotohandy herumläuft, schon großspurig als "investigativer Journalist", aber wenn, wie in diesem Fall, zwei Filmemacher einen Dokumentarfilm drehen, ihn ins Kino bringen und als DVD verkaufen, dann hat das mit Journalismus genausowenig zu tun. Dass abgesehen davon die Klage der BVG wenig sinnvoll und vor allem wenig effektiv ist, darüber sind wir uns ja einig.
Allein über diese Frage könnten Experten mehrere Bücher schreiben, aber wenn's kurz sein soll, dann finde ich die simple Definition auf Wikipedia zutreffend: "die periodische publizistische Arbeit bei der Presse, in Online-Medien oder im Rundfunk." Keines dieser Kriterien trifft auf "Unlike U" zu. Der deutsche Journalisten-Verband definiert es ausführlicher, indem er unter anderem die Art der Medien noch weiter aufschlüsselt. So werden digitale Medien genannt, "soweit sie an publizistischen Ansprüchen orientierte Angebote" schaffen. Die Produktion von Kinofilmen und Kauf-DVDs fällt darunter ebenfalls nicht. Ich bin mir allerdings auch bewusst, dass es irgendwo sicher jemanden geben wird, der Journalismus viel weiter fasst. Bei dem zum Journalisten gehörenden Presseausweis gibt es ja auch einerseits sehr strenge Regeln für die Ausstellung der "echten" und andererseits jede Menge Pseudo-Anbieter, die so einen Ausweis jedem ausstellen, der bezahlt - ganz egal, ob der jemals etwas Druckfähiges geschrieben hat oder nicht.dienstag_01 hat geschrieben:...Hilf uns doch mal mit einer Erläuterung deines Journalismus-Begriffs...
Da stimme ich dir durchaus zu, aber die Form der Verwertung spielt hier schon eine Rolle. Ich glaube jedenfalls nicht, dass die BVG dieses Verfahren angestrengt hätte, wenn der Film zum Beispiel auf arte ausgestrahlt worden wäre. Aber wer weiß? Das Verhalten von Rechtsabteilungen ist nicht immer nachvollziehbar.florianbepunkt hat geschrieben:...die arbeitsmethoden sind durchaus journalistische bzw. ihnen gut vergleichbar...
Wie eindimensional diese Beschreibung ist, könnte einem eigentlich selber auffallen, aber: Gestern ist der nordkoreanische GROSSE FÜHRER gestorben. Wir bekamen massenweise Bilder von kollektiv weinenden Menschen geliefert. Nach Wikipedia erfüllt das die Kriterien für Journalismus. Bilder von sich anders entäußernden Menschen gab es nicht zu sehen. Nehmen wir an, die gibt es. Sie werden aber aus politischen Gründen nicht gezeigt. Nach Wikipedia sind das dann keine Journalisten, ist es kein Journalismus, weil Punkt, Punkt, Punkt - siehe oben.Bernd E. hat geschrieben:"die periodische publizistische Arbeit bei der Presse, in Online-Medien oder im Rundfunk."
Welche Risiken?handiro hat geschrieben:Soweit ich es verstanden habe, sind die strittigen Aufnahmen ja gar nicht von den Produzenten gefilmt worden sondern von den Sprayern selber.
Sehe ich das richtig?
Wer einen solchen Film macht, sollte sich über die Risiken im Voraus informieren. Hinterher zu heulen weil jetzt die Justiz eingeschaltet wurde kann man natürlich auch als Marketing Kampagne mit einplanen :-)
Zum Glück sehen es auch andere so, danke!Ich kann Graffitti nicht leiden. Diese ganze Ami-Unkultur und die Banden Zeichen...geht mir alles mehr als am A. vorbei.
In Mord...ähm...Nordkorea wird man üblicherweise für soetwas auch erschossen.dienstag_01 hat geschrieben:Gestern ist der nordkoreanische GROSSE FÜHRER gestorben. Wir bekamen massenweise Bilder von kollektiv weinenden Menschen geliefert.
Das Risiko heisst " sich etwas zu Eigen machen" eine juristische Spitzfindigkeit mir der man für das Zitieren von Meinungsäusserungen, die als Tatsachenbehauptung interpretiert werden, juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann.Gabriel_Natas hat geschrieben:
Welche Risiken?
Sorry, aber wenn die Sprayer dem Produzenten die Aufnahmen geben, ist doch der Produzent nicht dafür in der Verantwortung, wie diese Filmeaufnahmen entstanden sind.
Richtig. Das ist auch verboten wenn man es so interpretieren kann, dass Du Dir die Inhalte/Aussagen "zu eigen" machst, indem Du eine Art Werbevideo für Jihadisten online stellst um Mitkämpfer zu gewinnen etc..Gabriel_Natas hat geschrieben: Das wäre genauso, als würde man verbieten, Videos die von Terroristen oder Verbrechern gefilmt werden, zu zeigen.
Die sind ja wohl maskiert und hoffen auf den Informantenschutz der Journalisten ;-)Gabriel_Natas hat geschrieben: Das einzige Risiko, was ich hier sehe, hätte ich von diese schwachsinnigen Klage der BVG nichts gehört, ist das der Sprayer, die so blöd sind, sich bei einer Strafttat selbst zu filmen und die Videos dann auch noch zur Veröffentlichung rausgeben.
Diesen Zusammenhang vermag ich zwar selbst als ehemals langjähriger Journalist nicht zu erkennen, aber wie gesagt: Über Definitionen lässt sich trefflich streiten und jeder sieht's anders. Im hier diskutierten Fall wird's ja eigentlich erst dann interessant, wenn das Gericht rechtskräftig entschieden hat.dienstag_01 hat geschrieben:...Bilder von sich anders entäußernden Menschen...werden aber aus politischen Gründen nicht gezeigt. Nach Wikipedia sind das dann keine Journalisten, ist es kein Journalismus, weil Punkt, Punkt, Punkt - siehe oben...
So sieht es aus. Wenn ich zufälligerweise Videos bekomme, wie irgendwelche Leute z.B. Autos knacken und wegfahren, kann ich die auch nicht so ohne Weiteres verbreiten. Die Kooperation zwischen Schmierfinken und den Dokumentaren war also sowieso gesetzlich nicht einwandfrei.Das Risiko heisst " sich etwas zu Eigen machen" eine juristische Spitzfindigkeit mir der man für das Zitieren von Meinungsäusserungen, die als Tatsachenbehauptung interpretiert werden, juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann.
Woher du das nimmst.dirkus hat geschrieben:sondern das er damit Geld verdienen möchte
Von dir ist immer alles gedruck und gesendet worden? Du bist nie angeeckt? Du warst nie versucht, Themen "auf eigen Kappe/auf eigene Rechnung" zu publizieren?Bernd E. hat geschrieben:Diesen Zusammenhang vermag ich zwar selbst als ehemals langjähriger Journalist nicht zu erkennen,
Ich bin genauso wie wohl jeder Journalist immer mal wieder angeeckt - mal beim Chef, mal bei den Personen, über die man schrieb, mal bei den Lesern und mal ausgewogen bei allen zusammen. Nur hat das nichts mit der Definition als solcher zu tun, denn das Anecken bei möglichst vielen Leuten wird im Berufsbild nicht explizit verlangt. Aber um dein aktuelles Beispiel Nordkorea noch einmal aufzugreifen: Dass der Journalismus (der Begriff an sich ist wertfrei, denn es gibt alle Qualitäten von unterirdisch bis Pulitzer-Preis) in einer von Repressalien geprägten Steinzeitdiktatur mit regierungstreuen Verlautbarungsmedien ein ganz anderer sein muss als bei uns, das steht außer Frage.dienstag_01 hat geschrieben:...Von dir ist immer alles gedruck und gesendet worden? Du bist nie angeeckt?...
"Ein ganz anderer" Journalismus?Bernd E. hat geschrieben:Dass der Journalismus (der Begriff an sich ist wertfrei, denn es gibt alle Qualitäten von unterirdisch bis Pulitzer-Preis) in einer von Repressalien geprägten Steinzeitdiktatur mit regierungstreuen Verlautbarungsmedien ein ganz anderer sein muss als bei uns, das steht außer Frage.
Findest du das nicht selber bissel krass? Extrem Schwarz-Weiss gedacht? Dir ist noch nicht aufgefallen, dass verschiedene Rechtsansprüche auch miteinander kollidieren können. Jugendschutz und das Recht auf künstlerische Freiheit. Da wird es immer wieder Fälle geben, wo im Einzelfall entschieden werden muss. Deine bisherige Argumentation blendet diese Komplexität komplett aus. Finde ich eher traurig, wenn das auch mal dein Gebiet war.Bernd B. hat geschrieben:Z.B. eure kürzlich verstorbene Oma stehlen und plastinieren oder eure Autos abfackeln und fotografieren oder eure Privathäuser von oben bis unten mit Graffitis besprayen oder einen Angehörigen von Euch töten und kunstvoll herrichten.