MK hat geschrieben:Ohne AGB würde ich GARNICHTS mehr machen... dort kann man nämlich unter anderem einen Gerichtsstand in Nähe des eigenen Firmensitzes festlegen, so dass dieser Vertragsbestandteil wird.
Ach? Dir ist offensichtlich entgangen, dass viele Auftraggeber selbst irgendwelche "Einkaufsbedingungen" zugrunde legen, wo unter anderem pauschal allen Bedingungen des Auftragnehmers widersprochen wird. Das kann im Extremfall bedeuten, dass gar keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt, somit also gar kein Vertrag zustandegekommen ist.
Ich bleibe dabei: AGB sind überflüssig, im BGB ist alles geregelt. Und außerdem: Wenn Leute sowieso nicht bereit sind, sich an Vereinbarungen zu halten, dann kannst Du Dir mit dem ganzen Papier eh nur den Allerwertesten abwischen. Suche Dir lieber Deine Kunden so aus, dass da keine Blindgänger bei sind. Bauchgefühl und ein paar anständige Vorurteile helfen auch.
Matthias