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luftaufnahmen mit einem multirotorsystem



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flightcopter.tv
Beiträge: 33

luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

hallo zusammen,

eigentlich bin ich ja nur "stiller mitleser" undm eine posts haben sich in der vergangenheit nur auf den suchen / biete teil beschränkt..

nun möchte ich aber auch einmal etwas anderes zeigen...

wir bieten luftaufnahmen mit einem multirotorsystem, in diesem fall ein sogenannter quadrocopter an.

diese system werden in bereichen zw. 0 u. 200m eingesetz, ersetzen oftmals einen kamerakran und ähnliches..

wie so ein system funktioniert bzw. welche aufnahmen dabei herauskommen, hab ich gestern einmal ein wenig zusammen gestellt.

normalerweise ist das fliegen mein part, und das filmen, cutten usw. pp der part eines kollegen.

ich hab mir aber mal erlaubt, das ganze auszuprobieren und hab das ergebniss auf youtube eingestellt.

http://www.youtube.com/watch?v=Z2IF2d3_7tk

bitte um nachsicht, was die "cutter" fähigkeiten von mir angeht :-)

die bilder aus der luft sind im raw-format, nicht bearbeitet..

als kamera wurden für die luftaufnahmen in diesem video eine panasonic sd9 mit weitwinkelvorsatz eingesetzt.

der kopter ist aber auch in der lage, eine 5d mark2 od. eos 550 zu tragen ( die nächsten videos werden mit diesen kameras gemacht )

über kommentare würd ich mich freuen

liebe grüße

sascha [/url]
gruß sascha

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Numquam
Beiträge: 455

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von Numquam »

Moin moin,

was für ein Zufall! Ich bin gerade dabei mich auf der Schiene weiter zu bilden! Könntest Du mir ein paar sinnvolle Ratschläge geben bezüglich Anschaffung des Equipments.

Habe derweil auch eine Thread erstellt, der genau auf dieses Thema angelegt ist.

ICh wäre über jegliche Informationen dankbar.

Greetz
"Alles was der Mensch tut, muss zuerst durch seinen Kopf" ( Friedrich Zehm )



jwd96
Beiträge: 970

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von jwd96 »

Wir haben uns auch gerade einen Quadcopter zum Filmen zugelegt, da mein Vater schon lange Modellflug betreibt. Aber wir wissen noch nicht so richtig wie wir das mit der Übertragung des Videosignals machen. Man muss ja sehen, was man aufnimmt. Was hast du da für Euipment benutzt?

Und kann man deine Kameraufhängung Fernsteuern?



PeterSwiss
Beiträge: 47

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von PeterSwiss »

Numquam hat geschrieben:Moin moin,

was für ein Zufall! Ich bin gerade dabei mich auf der Schiene weiter zu bilden! Könntest Du mir ein paar sinnvolle Ratschläge geben bezüglich Anschaffung des Equipments.

Habe derweil auch eine Thread erstellt, der genau auf dieses Thema angelegt ist.

ICh wäre über jegliche Informationen dankbar.

Greetz
Alos erstmal brauchst du einen Oktokopter für deine 7D (5D MkII) mit Objektiv, Akkus, Remotehead+Akku, Downlink und Empfänger für die steuerung des Heads. Das ganze kommt auf ca. 1,8-2,0kg.

Abgesehen vom stabieleren flugverhalten dürfen dir beim Okto auch zwei Motoren ausfallen und du landest trotzdem sicher damit.

Ein Quadro mag das ganze schon auch heben aber du willst ja auch eine gewisse Flugzeit und Sicherheit haben.

Mach dich mal hier schlau:

http://forum.mikrokopter.de/

Gruss

Peter
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gammanagel
Beiträge: 274

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von gammanagel »

Hallo Sascha, schön mal solche Aufnahmen zu sehen.
Du zeigst jedoch wenig von den Luftaufnahmen und die sind auch nicht so beeindruckend, können einen Kran wohl nicht ersetzen. Ich gehe mal davon aus, dass Du uns hier Deine besten Aufnahmen zeigst.
Der erste Teil mit dem Flug über die Bäume zur Totalen ist ok, der Schwenk gefällt mir überhaupt nicht, die Draufsicht auf den Baum na ja und der Flug über den Kinderwagen ist nur zu Beginn ansehenswert.
Wie sieht es denn in geschlossenen Räumen aus? Sind da die Bilder ruhiger?

mfg

elimar



Numquam
Beiträge: 455

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von Numquam »

Super,

danke für die info. Wie durch Zufall befinde ich mich gerade auf der Mikrokopterseite.

Wie sieht es mit Fluglizenzen aus? Ich wohne in Schleswig-Holstein! Ist die Vergabe von Fluglizenzen im Modellbaubereich regional geregelt? Wie sieht es aus?


Greetz
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flightcopter.tv
Beiträge: 33

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

hallo zusammen,

schön das es schon feedback gibt ..

die verwendeten aufnahmen in diesem movie sind einige unserer aufnahmen, dich ich auf die schnelle verwendet habe.

viele unserer aufnahmen dürfen wir leider nicht in unserern show reals verwenden, da unsere auftraggeber uns die erlaubnis nicht erteilt haben.

der gezeigte quadrocopter kann genauso sicher ( od. unsicher ) 2 kg transportieren wie ein oktokopter und auch die flugrufe und stabilität ist nicht minder schlechter..

was natürlich die ausfallsicherheit angeht ist der oktokopter im vorteil - nur mal ganz ehrlich, wie oft fällt ein motor aus ?

und wenn die gesamte elektronik ausfällt, ist es egal ob 4, 6 od. 8 motoren dran sind..


wir werden in den nächsten wochen einiges footage für uns erfliegen, wo wir dann zusammenschneiden werden.. dann werden sicher einige tolle und interessante dinge bei sein..


zu den anderen fragen..

der remotehead ist durch eine zweite person mit einer separaten fernsteuerung steuerbar.. diese kann etnweder nick, roll od. auch gear steuern.

somit kann sich der pilot aufs fliegen und der kameramann auf die aufnahmen konzentrieren..


die funkübertragung erfolgt mit einem 5,8 ghz modul, welches ein livebild der kamera zur bodenstation sendet.. damit sieht der pilot und / oder kameramann, genau was im sucher ist..


gruß sascha
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flightcopter.tv
Beiträge: 33

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

@gammanagel

nun, fandest du die luftaufnahmen nicht ruhig ? also hier im originalfomat - hd - sind sie sehr ruhig und eigentlich vibrationsfrei..

und das waren aussenaufnahmen.

in geschlossenen - windstillen - räumen ist mit sicherheit nochmals eine steigerung möglich

gruß sascha
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Numquam
Beiträge: 455

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von Numquam »

Mir wird gerade schlecht , wenn es um die gesamten Genehmigungen und Zahlungen von Beiträgen und Versicherungen geht.

Hätte ich mir ja denken können, dass einem mehr Steine in den Weg gelegt werden als man überhaupt gedacht hätte. ;-(

Wer hat eine Fluglizenz in Schleswig-Holstein erworben?

Bevor ich mein Geld versenke frage ich lieber noch einmal genau nach!

Greetz
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PeterSwiss
Beiträge: 47

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von PeterSwiss »

flightcopter.tv hat geschrieben:
der gezeigte quadrocopter kann genauso sicher ( od. unsicher ) 2 kg transportieren wie ein oktokopter und auch die flugrufe und stabilität ist nicht minder schlechter..
Glaub ich dir sofort. Ich hatte bis jetzt einen Quadro und wollte diesen für meine 7D auf/umrüsten. Dabei kam ich nie auf mehr als 2min. Flugzeit...meiner Meinung nach zu wenig. Der Okto ist dagegen ein echter Bolide (9min Flugzeit mit 5000er LiPo und 2,3kg Last). Gestern hab ich dreimal gespitzt und die Tanne des Nachbarn damit rasiert...ohne Folgen:-))
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jwd96
Beiträge: 970

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von jwd96 »

die funkübertragung erfolgt mit einem 5,8 ghz modul, welches ein livebild der kamera zur bodenstation sendet.. damit sieht der pilot und / oder kameramann, genau was im sucher ist.
Welches Ãœbertragungsset habt ihr genau benutzt? Hast du einen Link?



flightcopter.tv
Beiträge: 33

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

hi,

also für schleswig-holstein sieht es scheinbar genauso besch.. aus, wie für bawü.. du brauchst für jeden gewerblichen dreh eine einzelaufstiegsgenehmigung.. kostenpunkt ab 50 € aufwärts...

bayern ist da liberaler, hier zahlt du für eine aufstiegsgenehmigung 80 € und hast 2 jahre ruhe..

gruß sascha
Numquam hat geschrieben:Super,

danke für die info. Wie durch Zufall befinde ich mich gerade auf der Mikrokopterseite.

Wie sieht es mit Fluglizenzen aus? Ich wohne in Schleswig-Holstein! Ist die Vergabe von Fluglizenzen im Modellbaubereich regional geregelt? Wie sieht es aus?


Greetz
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jwd96
Beiträge: 970

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von jwd96 »

@Numquam
Der Helikopter muss vom Luftfahrtbundesamt abgenommen werden. Und sobald due etwas an dem Heli änderst, muss er wieder abgenommen werden. Außerdem brauchst du die Aufstiegsgenemigung. Wenn du Benzin flegst muss jährlich sowieso eine Pegelmessung stattfinden.



PeterSwiss
Beiträge: 47

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von PeterSwiss »

In der Schweiz ist es so: (Quelle: Flyinghigh.ch)

Neue Regelung:

· Zwischen Modellluftfahrzeug und Pilot ist direkter Sichtkontakt erforderlich.

· Fliegen mit Videobrille (FPV) erfordert neu eine Bewilligung des BAZL.


Bisher war der Betrieb von Flugmodellen bzw. Drohnen bis 30 kg Gewicht auch ausserhalb des direkten Sichtkontaktes des Piloten zum Fluggerät erlaubt. Zur Verminderung der möglichen Gefährdung (safety) der bemannten Luftfahrt sowie von Personen und Sachen am Boden wurde vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kürzlich eine Einschränkung erlassen.

Seit dem 1. Dezember 2009 ist der Betrieb ferngesteuerter Modellluftfahrzeuge bzw. Drohnen bis 30 kg Gewicht nur noch erlaubt, sofern der Pilot bzw. Lenker eines Modellluftfahrzeuges (Mikrokopter und andere Quadrotoren sind Modellluftfahrzeuge) stets direkten Augenkontakt (ohne Verwendung technischer Hilfsmittel wie Feldstecher / Videobrillen etc.) zum Fluggerät halten kann.

Damit soll u.a. erreicht werden, dass der Pilot das Fluggerät im Rahmen seiner Umgebung unmittelbar beobachten kann und in jeder Situation mit entsprechenden Massnahmen auf das Fluggerät einwirken kann.

Wer Modellluftfahrzeuge ausserhalb der eigenen Sichtweite oder/und mit Videobrille einsetzen will, benötigt dafür eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die übrigen Luftraumbenützer sowie Personen am Boden mit der vorgesehenen Flugoperation nicht gefährdet werden.

Keine Bewilligung ist hingegen erforderlich, sofern einerseits innerhalb Sichtweite geflogen wird und andererseits der mit Videobrille ausgerüstete Pilot von einem zweiten Sicherheitspiloten in geeigneter Weise unterstützt wird.


Luftrechtliche Qualifikation der Flugmodelle und Drohnen:

Nach den zurzeit geltenden Vorschriften des schweizerischen Luftrechts werden sog. Drohnen grundsätzlich den Modellluftfahrzeugen und damit den unbemannten Fluggeräten zugeordnet. Flugmodelle bzw. Drohnen sind Luftfahrzeuge und deren Betrieb wird als Teil der Luftfahrt behandelt.

Vgl. Artikel 1 Absatz 2 sowie auch die Artikel 2, 51 und 108 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0), Artikel 21 der Luftfahrtverordnung (LFV, SR 748.01) und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR, SR 748.121.11).

Unterschieden wird zwischen unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen bis 30 kg Gewicht (keine Bewilligungspflicht) oder über 30 kg Gewicht (Bewilligung mit entsprechenden Zulassungsanforderungen und Betriebsbedingungen des BAZL erforderlich).

Für Drohnen gelten im Wesentlichen die für Modellluftfahrzeuge massgebenden Vorschriften der "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" (VLK, SR 748.941).

Seitens des schweizerischen Luftrechtes gibt es bezüglich dem Betrieb von Modellluftfahrzeugen bzw. Drohnen keine weiteren Vorschriften.

Drohnen mit weniger als 30 kg Gewicht dürfen somit unter Beachtung der genannten wenigen Bestimmungen grundsätzlich ohne weiteres auf bzw. über geeignetem Gelände betrieben werden.


Abgrenzung zwischen Flugmodell und Drohne: Je nach Einsatzzweck.

Flugmodell:


Der Einsatz erfolgt ausschliesslich zu Freizeitzwecken. Der Zweck besteht allein in der Ausführung des Fluges.

Dabei spielt die Ausgestaltung des Flugmodells keine Rolle (mit oder ohne Antrieb, Art des Antriebes, massstäblicher Nachbau, reines Funktionsmodell, Flächenflugmodell, Modellhelikopter (inkl. z.B. Quadrotoren), Modellluftschiff, Sondermodelle und Kombinationen verschiedener Arten etc.).

Drohne:

Der eigentliche Flug des Fluggerätes ist nur Mittel für einen bestimmten anderen Zweck (z.B. Bildaufnahmen, Vermessungen, wissenschaftliche Messungen mit Sensoren etc.)


Autonomes Fliegen:

Flugmodelle bzw. Drohnen bis 30 kg Gewicht:


Erlaubt ist weiterhin der allfällige autonome Betrieb eines Fluggerätes bis 30 kg Gewicht innerhalb des Sichtbereiches des Piloten, sofern derselbe jederzeit selbst in die Steuerung des Flugmodelles bzw. der Drohne eingreifen kann.

Flugmodelle bzw. Drohnen über 30 kg Gewicht:

Bisher hat das BAZL (in wenigen Fällen) nur den praktischen Einsatz unter der Bedingung bewilligt, dass das unbemannte Fluggerät von einer Person direkt und auf Sicht gesteuert wird.

Luftaufnahmen:

Gemäss Artikel 80 LFV sind Aufnahmen aus der Luft und die Verbreitung solcher Aufnahmen unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz militärischer Anlagen erlaubt.

Es bedarf somit keiner Bewilligungen oder dergleichen; allerdings ist der Schutz der Privatsphäre bzw. die geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung (DSG, SR 235.1) zu beachten.

Neue bzw. zusätzliche Datenschutzregelungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen wurden nicht eingeführt.


Werbung:

Werbung mit Aufschriften und bildlichen Darstellungen an Luftfahrzeugen ist unter Vorbehalt der Bestimmungen der übrigen Bundesgesetzgebung gestattet (vgl. Art. 82 LFV).

Jede andere Werbung mit Luftfahrzeugen, namentlich durch Abwurf von Flugblättern, Himmelsschrift, Verwendung von Lautsprechern, Schleppen von Werbebändern ist untersagt (vgl. Art. 83 LFV).


Kommerzieller Einsatz:

Gemäss den zurzeit geltenden luftrechtlichen Vorschriften ist es grundsätzlich ohne Belang, zu welchem Zweck ein Flugmodell bzw. eine Drohne eingesetzt wird (wissenschaftlich / gewerbsmässig / privat etc.).
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flightcopter.tv
Beiträge: 33

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

öhn,
bist du dir da sicher ?
wir sprechen hier von modellen unter 25 kg..

alles was drüber ist, muss doch nur vom lba abgenommen werden!

das mit der aufstiegsgenehmigung ist klar.

und verbrenner / pegelmessung sollte nur auf modellflugplätzen gelten.

ich kann mich aber auch nur täuschen..

gruß sascha
jwd96 hat geschrieben:@Numquam
Der Helikopter muss vom Luftfahrtbundesamt abgenommen werden. Und sobald due etwas an dem Heli änderst, muss er wieder abgenommen werden. Außerdem brauchst du die Aufstiegsgenemigung. Wenn du Benzin flegst muss jährlich sowieso eine Pegelmessung stattfinden.
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Zuletzt geändert von flightcopter.tv am Mo 29 Nov, 2010 11:04, insgesamt 1-mal geändert.



PeterSwiss
Beiträge: 47

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von PeterSwiss »

flightcopter.tv hat geschrieben:
wir sprechen hier von modellen unter 25 kg..
Hoffentlich???
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Zuletzt geändert von PeterSwiss am Mo 29 Nov, 2010 11:02, insgesamt 1-mal geändert.



flightcopter.tv
Beiträge: 33

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von flightcopter.tv »

sorry peterswiss,
meine aussage hatte sich auf den post von "jwd96" bezogen.

nicht auf deinen, der die schweiz betrifft.

dass ihr in "ch" liberaler seit, wie teile hier in good old germanien, ist bekannt..


trotzdem war deine ausführung super interessant!
vielen dank

gruß sascha
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PeterSwiss
Beiträge: 47

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von PeterSwiss »

flightcopter.tv hat geschrieben:sorry peterswiss,
meine aussage hatte sich auf den post von "jwd96" bezogen.
Sorry, habs gerade gemerkt:-))
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WideScreen
Beiträge: 569

Re: luftaufnahmen mit einem multirotorsystem

Beitrag von WideScreen »

Bei sehr totalen Aufnahmen gut brauchbar, aber sobald es closer wird, sind die fibrationen zu sehen. Die Schwernkeinrichtung ist unbrauchbar, aber das ist auch nicht unbedingt ein muß, ist wohl besser, wenn man das mit Flugmanöver macht.
Für low Budget sicher gut, für "high" budget dann doch eher ein Heli mit kreiselstabilisiertem Head.
Bin mal auf mehr Flugaufnahmen gespannt.
"Klingt komisch, ist aber so!"



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