Grobe Fehleinschätzung, die teuer werden kann...leider!Räuber hat geschrieben:Jetzt bin ich mir relativ sicher, dass ich diese aufgezeichnete Musik verwenden darf (natürlich nur im Zusammenhang mit dieser Doku), da sie ja einen O-Ton des Videomaterials darstellt.
Herzliche Grüße, Stefan
Ich habe im Rahmen meiner Arbeit beim ÖR noch nie erlebt, das für eine Originalaufnahme in einer Doku eine GEMA-Meldung geschrieben worden wäre. Bei im Schnitt unterlegter Musik dagegen immer (und heute nimmt man nur noch Sonoton oder Kapagama u.a. wg. Internetverwertung)handiro hat geschrieben:korrekt! es handelt sich um völlig verschiedene Auswertungen:
1. Musik bei einer öffentl. Veranst.
2. Musik im Film !
Das muß nichts heißen. Es gibt auch Pauschalvereinbarungen mit der Gema, die durchaus individuell verhandelbar sind.Ich habe im Rahmen meiner Arbeit beim ÖR noch nie erlebt, das für eine Originalaufnahme in einer Doku eine GEMA-Meldung geschrieben worden wäre. Bei im Schnitt unterlegter Musik dagegen immer
Andererseits wäre es doch sehr befremdlich, wenn man durch entsprechend hörbare Musik journalistische Berichterstattung von öffentlichen Plätzen verhindern könntethos-berlin hat geschrieben:Das muß nichts heißen. Es gibt auch Pauschalvereinbarungen mit der Gema, die durchaus individuell verhandelbar sind.
Bei den investigativen Dreharbeiten über die Verfilzung der XYZ-Partei mit der GEMA wurde die öffentliche Rede des Vorsitzenden mitgeschnitten, in der er übel über ausländische Arbeitnehmer etc. herzog. Leider spielte im Hintergrund ständig Musik (meinetwegen "The Final Countdown"). Die GEMA gibt die Rechte auf Anfrage nicht frei... Zugegeben, recht konstruiert, aber das Weglassen des O-Tones ist halt in den meisten nichtfiktionalen Berichten eher nicht möglich.thos-berlin hat geschrieben:Die wird doch nicht verhindert. Entweder Du läßt den O-Ton weg oder Du zahlst Gema.
Nun, es macht auch einen Unterschied, ob ich auf öffentlichem Grund drehe oder auf Privatgrund. Mit der Beschallung würde man öffentlichen Grund quasi privatisieren. Das wäre so, als wenn jemand an seine Fassade ein urheberrechtlich geschütztes Bild hängt und schon darf ich diesen Teil der Stadt nicht mehr fotografieren (und veröffentlichen, natürlich). Wenn die Fassade dann groß und auffällig genug ist...thos-berlin hat geschrieben:Warum sollte es Gema-technisch einen Unterschied geben, ob die Musik im O-Ton war oder später untergemischt wurde ?