Vorsicht bitte - möglicherweise reicht das nicht. Lass ihn erst mal die genaue Situation beschreiben, dann können wir darauf eingehen.tommyb hat geschrieben:Unabhängig davon: Willst Du das Material senden, müssen Gesichter unkenntlich gemacht werden
Gut, dann ginge das mit dem Unkenntlichmachen oder einer nachträglichen Einwilligung wohl in Ordnung. Hüten sollte man sich inzwischen vor heimlichen Aufnahmen im persönlichen Lebensbereich, da ist schon die Anfertigung der Aufnahmen strafrechtlich relevant und nicht erst die Verbreitung.Pixelnaut hat geschrieben:Und ja, es wäre ein Dreh im öffentlichen Bereich, während einer Veranstaltung.
Was umfasst dieser Bereich denn genau?Pianist hat geschrieben: Hüten sollte man sich inzwischen vor heimlichen Aufnahmen im persönlichen Lebensbereich,
§ 201 a StGB spricht von einer "Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum". Wohnung ist klar, und "gegen Einblick besonders geschützte Räume" sind zum Beispiel Umkleide- oder Solarienkabinen und natürlich Toiletten.Pixelnaut hat geschrieben:Was umfasst dieser Bereich denn genau?
Was gibt es denn für Alternativen?tommyb hat geschrieben:Solche Kameras sind vergleichbar mit den Kameras die in Mobiltelefonen verbaut sind. Meist schaffen sie dann doch 30 Frames/Sekunde, aber ansonsten ist die Qualität ähnlich (schlecht).