Forumsregeln Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.
Hallo,
hat man als Hersteller eines Internetvideos (z.B. Imagefilm) einen Anspruch auf einen Urheberhinweis? Entweder im Film oder auf der jeweiligen Internetseite?
das kann man pauschal nicht beantworten, schildere deinen Fall mal genau. Grundsätzlich kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Willst du z. B. einen Imagefilm an einen Auftraggeber verkaufen, kannst du selber festlegen unter welchen Bedingungen dies geschehen soll. Z. B. kannst du vertraglich festlegen, dass er nur für einen bestimmen Zeitraum oder nur in voller Länge verwendet werden darf..oder eben nur mit dem Hinweis auf den Urheber, ...deiner Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
Ja, schrifltich vereinbart ist immer gut. Aber solange du der Urheber des Films bist hast du nicht einen Anspruch, sondern du diktierst es!
Wenn jemand mit deinen Bedingungen nicht klar kommt, untersagst du ihm einfach die Veröffentlichung des Materials. Sollte er dagegen verstossen, gibt dir jedes Gericht Recht.
Aber, es kommt immer auf den Einzelfall an. Hast du Geld für das Material bekommen, ist es immer wichtig zu Wissen was vorher vereinbart wurde. Wie gesagt, schriftlich festlegen wie das Material veröffentlich werden darf.
Dann siehts erst mal schlecht aus. Warum ist dir plötzlich eingefallen das du deinen Namen genannt haben möchtest? Oder war es vereinbart und die andere Partei hat es nicht gemacht?
Diesbezüglich war nichts vereinbart mit dem Kunden. Als ich den Film an den Webdesigner schickte, habe ich aber in der Email darauf hingewiesen, dass ich ein Urheberhinweis haben möchte. Das war wohl eher der falsche Ansprechpartner, oder?
Rechtliche Notiz: Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge
und behalten uns das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.