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Rechtliches Forum



Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
B.DeKid
Beiträge: 12585

Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von B.DeKid »

Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

So mal eine Frage, ich werde bzgl. Sollcher und weiterer Titel wie zB. dem hier gefragt wie es um die Konsequenten steht . Ich pers. kann mir eine Menge Gründe vorstellen.
Warum man das nicht darf.

Ich würde gern wissen wie man momentan mit der Rechtlichen Situation solcher „Taten / Werke“ Hand habt?

Ist das Nachvertonen insofern als strafbar zu betrachten (?) , wenn zB. dadurch Urheber Rechte verletzt werden.

Wo fängt das an.....

Kopie eines DVD Titels zur Nachbearbeitung auf den PC ....bis zum verfälschen der Geschichte ?

Also ich würde mich freuen wenn mir jemand da mal eine Erklärung liefern könnte.
Ich kann dies momentan nicht hier erklären bzw. irgend eine Art von Rechtliche Diskussion finden , die hier Abhilfe schaffen würde.

Ich dank euch
Mit freundlichen Grüßen
B.DeKid



Pianist
Beiträge: 9023

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Pianist »

Also zunächst mal: Ich habe mir diese Synchronisation gerade angesehen und finde sie absolut köstlich. Und vor allem auch perfekt gemacht. Erlaubt ist das natürlich nicht, denn eine Synchronisation ist eine Bearbeitung, und legal darf man ein Werk erst bearbeiten bzw. die Bearbeitung veröffentlichen, wenn man den Urheber bzw. den Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt hat. Mit der (genehmigten) Synchronisation entsteht dann übrigens ein neues Werk, also ist auch diese Fassung urheberrechtlich geschützt.

Hier wurde sicher nicht gefragt, andererseits glaube ich aber nicht, dass in genau diesem Fall der Ärger allzugroß sein dürfte. Auch Filmfirmen haben Humor und mehr als dass eine Löschung verlangt wird, dürfte da wohl nicht passieren. Zumal man ja, wenn man einen Schadenersatz verlangt, erst mal einen Schaden nachweisen muss. Und das dürfte in diesem Fall nicht so leicht sein.

Urheberrecht ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, mal vom Thema "Raubkopien" abgesehen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



VipA
Beiträge: 18

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von VipA »



MfG VipA
VipA - Videoproduktion Alztal / Videoproduktion für Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Firmung, Musikevent, Veranstaltung, Konzert uvm. / www.vipa-video.de



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Pianist hat geschrieben: Urheberrecht ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, mal vom Thema "Raubkopien" abgesehen.
Falsch. Urheberrechtsverstöße können auch jenseits von "Raubkopien" strafrechtlich verfolgt werden.



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Pianist hat geschrieben:Auch Filmfirmen haben Humor
Garantierst Du also dem Fragesteller die Erstattung aller Kosten, die ihm durch Deine Verharmlosung entstehen?



Pianist
Beiträge: 9023

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Pianist »

Anonymous hat geschrieben:Garantierst Du also dem Fragesteller die Erstattung aller Kosten, die ihm durch Deine Verharmlosung entstehen?
Horch mal - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Theorie erheblich kleiner als in der Praxis. Du hast aus juristischer Theorie vollkommen Recht, er kann sich einen Haufen Ärger einhandeln. Die Praxis sieht aber so aus, dass es nicht viel mehr als eine Löschungsaufforderung geben wird.

Ein wirtschaftlicher Schaden wäre ja nicht sehr leicht nachweisbar. Er verdient kein Geld damit, also kann kein Gewinn abgeschöpft werden. Außerdem wird diese Veröffentlichung keinen negativen Einfluss auf die Vermarktung des Originalfilmes haben, also es kaufen nicht weniger Leute die DVD. Im Gegenteil: Vielleicht finden Leute die synchronisierte Fassung so lustig, dass sie sich deshalb die Original-DVD kaufen.

Also ich halte das für eine "Subkultur", gegen die man nicht allzuhart vorgehen sollte. Ich habe auch schon Ausschnitte aus meinen Filmen auf Youtube entdeckt und kümmere mich nicht weiter darum. Man muss auch ein gewisses Maß an Gelassenheit haben, wenn man in der Medienbranche tätig ist.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Pianist hat geschrieben: Also ich halte das für eine "Subkultur", gegen die man nicht allzuhart vorgehen sollte. Man muss auch ein gewisses Maß an Gelassenheit haben, wenn man in der Medienbranche tätig ist.
deine schönen worte in des anwalts ohr bzw. dahinter....
gruß cj

ps. bezogen auf solche themen:
viewtopic.php?p=272531#272531



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Satiren und Parodien als eigenstaendige Werke sind sind ausdruecklich im Urheberrecht vorgesehen und daher erlaubt. Siehe z.B. hier:

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von B.DeKid »

Danke für die Antworten und die Links.
Also prinzipiell verboten und doch irgendwie Geduldet schliessee Ich daraus. Ich werde es weiterleiten bzw. auf diesen Thread verweissen.

Dank euch wusste hier keinen Rat zu geben .

MfG
B.DeKid



DWUA
Beiträge: 2126

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von DWUA »

Seit ca. zwei Jahren gibt es Auszüge aus "Herr der Ringe" auf
sächsisch.
(Auch hier bessere Lippensynchronisation als bei der deutschen
Kinoversion. Und "komischer" allemal).
"Dies Blatt gehört dem Staatsanwalt !" titelte einst der bekannte
"SIMPLICISSIMUS", mit dem Untertitel "Dies ist das Hundevieh".*)

Im Vatikan regt man sich über Vieles und Alles kaum noch auf, -
schon gar nicht über DEIX *) Karikaturen.

Auch nicht über den "Teufel im Dudelsack", *) Martin Luther.

Worum es eigentlich geht, - damit hat KLAUS STAECK *)
schon Bücher gefüllt.
Seine Prozesse um "die Freiheit der Kunst" haben ihn Geld, Nerven
und Zeit gekostet. Er hat daraus "Kapital geschlagen".
Gerade deswegen, weil dies zwar jedermanns Sache sein könnte,
aber nicht ist.

Warum wohl zeigt der talentierte schwäbische Sternenkrieg- "MundartMacher" im hr nicht öffentlich-rechtlich sein Gesicht?
Weil er bescheid weiß:
Weil unsere hochgelobte westliche Freiheit dort endet, wo
mächtige Rechteinhaber damit protzen.

;)

ach so, lieber Billy The Kid

*) bedeutet
Google-(Bilder)suche



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Pianist hat geschrieben:
Anonymous hat geschrieben:Garantierst Du also dem Fragesteller die Erstattung aller Kosten, die ihm durch Deine Verharmlosung entstehen?
Horch mal - der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Theorie erheblich kleiner als in der Praxis. Du hast aus juristischer Theorie vollkommen Recht, er kann sich einen Haufen Ärger einhandeln. Die Praxis sieht aber so aus, dass es nicht viel mehr als eine Löschungsaufforderung geben wird.

Ein wirtschaftlicher Schaden wäre ja nicht sehr leicht nachweisbar. Er verdient kein Geld damit, also kann kein Gewinn abgeschöpft werden. Außerdem wird diese Veröffentlichung keinen negativen Einfluss auf die Vermarktung des Originalfilmes haben, also es kaufen nicht weniger Leute die DVD. Im Gegenteil: Vielleicht finden Leute die synchronisierte Fassung so lustig, dass sie sich deshalb die Original-DVD kaufen.

Also ich halte das für eine "Subkultur", gegen die man nicht allzuhart vorgehen sollte. Ich habe auch schon Ausschnitte aus meinen Filmen auf Youtube entdeckt und kümmere mich nicht weiter darum. Man muss auch ein gewisses Maß an Gelassenheit haben, wenn man in der Medienbranche tätig ist.

Matthias
Also noch einmal gefragt: Garantierst Du also dem Fragesteller die Erstattung aller Kosten, die ihm durch Deine Verharmlosung entstehen? Das Spekulieren "wird schon nichts passieren" und "ach mach mal halblang" ist hier nicht angebracht.
Ich habe auch schon Ausschnitte aus meinen Filmen auf Youtube entdeckt und kümmere mich nicht weiter darum.
Garantierst Du, daß irgendein anderer Rechteinhaber das ganz genauso sieht? Wenn ich jemanden beim Verhunzen meiner YouTube-Clips erwischen würde, dann täte ihm das sehr schnell sehr, sehr leid.



Pianist
Beiträge: 9023

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Pianist »

Anonymous hat geschrieben:Also noch einmal gefragt: Garantierst Du also dem Fragesteller die Erstattung aller Kosten, die ihm durch Deine Verharmlosung entstehen?
Hörst Du bitte sofort mit diesem Unfug auf? Hier muss niemand irgendetwas garantieren und hier gibt es auch keine Rechtsberatung. Hier tauschen wir nur unsere Meinungen aus.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Daß Du in Kenntnis der möglichen heftigen und teuren Probleme dem Fragesteller suggerierst "mach mal, da kommt nix nach", und der das möglicherweise auch noch glaubt ... ich halte das für eine ganz schöne Sauerei. Insbesondere weil die Musik- und Filmindustrie täglich zuschlagen lassen.
Meine Meinung.



Gast

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Gast »

Ich sehe das so ähnlich, Wer Heutzutage nicht Erbsenzählern kann muß viel Geld haben, denn eins ist Sicher, die FI und MI hat erkannt dass die Rechtsabteilung mehr Geld in die Kase bringt als die Produktion.

Und was sagt die EU derzeit ?
Filme nur noch mit Untertitel, also keine Synchronisation



Pianist
Beiträge: 9023

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von Pianist »

Anonymous hat geschrieben:Daß Du in Kenntnis der möglichen heftigen und teuren Probleme dem Fragesteller suggerierst "mach mal, da kommt nix nach", und der das möglicherweise auch noch glaubt ... ich halte das für eine ganz schöne Sauerei.
Das habe ich so überhaupt nicht gesagt. Aber nun gehen wir doch mal ganz praktisch an die Sache ran: Jemand bearbeitet ein Werk unerlaubterweise, geht in ein Internet-Café, richtet sich dort erst ein Freemail-Konto und dann ein Youtube-Konto ein. Dann lädt er das bearbeitete Werk dort hoch. An wen also wird sich der Rechteinhaber wenden? An Youtube. Und dann wird der Beitrag gelöscht. Einen anderen Ansprechpartner hat er nicht. Deshalb möchten die Leute in dem SWR-Beitrag ja nicht erkannt werden. Merke: Sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht ist es unerlässlich, die Identität des "Gegners" zu kennen. Du kannst niemanden verklagen, wenn Du nicht seinen Namen und seine Anschrift kennst. Auch im Strafrecht kann keine Anklage erhoben werden, wenn der Täter nicht bekannt ist.

Daher hält sich das Interesse, solche internetbedingten Verstöße zu verfolgen, in recht engen Grenzen. Das ist etwa mit dem ganzen absenderlosen Fax-Spam vergleichbar, den man täglich erhält. Da kommt man an den Verursacher auch nie ran, also investiert man erst gar keine Energie in dieses Thema, weil das vollkommen vergeblich wäre.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Rechtliche Situation bei Nachvertonen von Filmausschnitten

Beitrag von B.DeKid »

Gude Jungs und Mädels,

also Ich will ja gar nichts garantiert bekommen. Ich habe gefragt weil ich zu dem Thema nach Rat gefragt wurde bzgl. Wie geht das , was braucht man, ist es strafbar .......
Persönlich seh ich es so das man wenn man an Nachvertonungen intressiert ist , dann kann man ein Praktikum machen zB. (hab ich auch mal so vor 15 Jahren ;-)

Aber wenn jemand sich die Mühe macht, und dann auch noch Quali liefert , finde ich ein "Robin Hood" Dasein sehr deprimierend.

Jemand der wie in den gezeigten Beispielen , eher schon in die Comedy Sparte gehört , der sollte auch als sollcher verstanden werden, und man sollte Ihn nicht verurteilen.

----------------------------------------------------------------------------------

Ihr dürft also aufhören gewissen Leuten hier nun Sachen vorzuhalten , die als "Meihnung" gepostet wurden.
( Wird ja wie mit dem "Steuer hinterziehendem Beitrag von Jan:-() NENENE

----------------------------------------------------------------------------------

Ich habe dem Jung empfohlen es zu lassen, bzw. Ihm erklärt das wenn man ein "so gutes" Händchen für Nachvertonen hat , sich damit ein paar Mark zu verdienen , und wenn schon so was dann auf Youtube landet , sich einen Fake Account zu machen , dies hätte ich mal so gehört ;-)

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Ich finde das ist wie so manch anderes Beispiel, und hat viel mit Sinnvollem Nachvollziehn von Logik und Konsequenten zu tun.

Das man hier zu bzgl. nicht gerade eine rechtlichen Rat erwarten darf ist wohl klar . Ich war halt der Meihnung das vielleicht bis Dato zu dem genanntem Thema eine Neue Urteil / Rechtssprechung vorliege. Das war der Grund meiner Frage.

Somit besteht also kein Grund mehr hier Erbsen zu picken und sich über eventuelle Straftaten oder Vorschläge die zu so Taten auffordern auszulassen.
Schade das es immer wieder gewisse "Neider und Besser Wisser " geben muss die dann Leuten auf die dumme Schene kommen müssen.
Sollte die Community mal ein wenig dran arbeiten. ( Generell D-Land bezogen)

Danke allen die mit Links und weiteren sachlichen Post s hier mit geholfen haben , dem Intressenten einen Einblick zu gewähren.

Ich danke euch
MfG
i.A. B.DeKid



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