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Rechtliches Forum



Baby für Kurzfilmdreh



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Amano

Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Amano »

Hallo ihr da draußen,
für ein aktuelles Kurzfilmprojekt brauchen wir ein Baby als "Darsteller".
Es soll zwischen 2-6 Wochen alt sein.

Wisst ihr, ob es da bestimmte gesetzliche Vorschriften gibt? oder wo man sich über solche erkundigen kann?

Danke!
Byebye!

Edit vom Mod: Da sich nicht erkennen ließ, was diese Frage mit "Adobe After Effects" zu tun hatte (in dieser Rubrik wurde die Frage gestellt), habe ich sie in "Rechtliches" verschoben. Lg. Markus



smooth-appeal
Beiträge: 741

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von smooth-appeal »

Die Eltern müssen zustimmen...
Apropro Eltern, versuchs doch mal im Forum der Zeitschrift: Eltern :-D



geid0r
Beiträge: 157

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von geid0r »

Hallo!

Ein sehr sensibles Thema.
Ich glaube Dir wird niemand sein Baby "leihen".

Schau Dich am besten in Deinem näheren Umfeld um.

Versuche das Baby möglichst oft durch einen Puppe zu ersetzen, wird in vielen Filmen gemacht, da man mit einem Baby ja nicht den ganzen Tag lang drehen kann.

Gruß
geidßr



Gast

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Gast »

Wie wärs mit selber machen ?



Gast

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Gast »

Und das in der Kategorie After Effects xD



C.I.W
Beiträge: 488

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von C.I.W »

Wenn du noch 9 Monate warten kanst......... Du hast doch bestimmt Verwandte oder Bekannte, die gerade Nachwuchs erwarten, haben, etc. Wieso sollten die da nein sagen. Es sei denn du drehst für ein Pedofilentreff... :-)
Es kommt nicht nur auf die Kamera an, sondern auf dem Kameramann!



Amano

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Amano »

Upps... stimmt, passt nicht so.
Hm.

War ein versehen.
Gibt es sonst keine gesetzlichen Vorschriften?
zB Mindestdrehzeit etc!



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Andreas_Kiel »

Amano hat geschrieben: Wisst ihr, ob es da bestimmte gesetzliche Vorschriften gibt?
Na klar, wir sind doch in Deutschland :-)))
Also:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend hat geschrieben:§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
(1) Die Beschäftigung von Kindern (Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist) ist verboten.
aber nicht verzagen, wenn die Eltern das Baby "arbeiten" lassen, nur um Dir einen Gefallen zu tun (es liegt vermutlich ohnehin nur in der Wiege und sabbert glücklich in den Latz), dann gibt es eine Ausnahme:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend hat geschrieben:§ 1 (2) Dieses Gesetz gilt nicht
1.für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich
a) aus Gefälligkeit erbracht werden;
Das ist der praktikabelste Weg.
Ältere Kinder brauchen da schon eine Genehmigung, da lauten die wichtigsten Passagen:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend hat geschrieben:§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
(1) Die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag bewilligen, daß
(...)2. bei (...) Film- und Fotoaufnahmen
a)Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,
b)Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr
gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben teilnehmen. (...)
(2) Die Aufsichtsbehörde darf nach Anhörung des zuständigen Jugendamts die Beschäftigung nur bewilligen, wenn
1.die Personensorgeberechtigten in die Beschäftigung schriftlich eingewilligt haben,
2.der Aufsichtsbehörde eine nicht länger als vor drei Monaten ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, nach der gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung nicht bestehen,
3.die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung getroffen sind,
4.Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes bei der Beschäftigung sichergestellt sind,
5.nach Beendigung der Beschäftigung eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 14 Stunden eingehalten wird,
6.das Fortkommen in der Schule nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die Aufsichtsbehörde bestimmt,
1.wie lange, zu welcher Zeit und an welchem Tag das Kind beschäftigt werden darf,
2.Dauer und Lage der Ruhepausen,
3.die Höchstdauer des täglichen Aufenthalts an der Beschäftigungsstätte.
(4) Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist dem Arbeitgeber schriftlich bekanntzugeben. Er darf das Kind erst nach Empfang des Bewilligungsbescheids beschäftigen.
und hiernach wäre unter drei Jahren nix drin. Ein Schlaumichel und Schelm würde jetzt raten, einfach die Mutter ins Drehbuch zu schreiben ... was kann die Kamera denn dafür, wenn sie den Zwerg ständig mit sich rumschleppen muß ... zwinker zwinker ;-)
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



Gast

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Gast »

Wenn Du es durchziehst, rechne VIEL Zeit ein. Und dann verdopple diese Zeit nochmal! Ein Filmdreh (auch no-budget Kurzfilm) ist (wenns nicht 100% trash ist) immer Stress für die meisten Beteiligten. Wenn Du schonmal ein Baby länger als 1h live gesehen hast, wirst Du Dir vorstellen können, das sowas den "normalen" FIlmalltag (wenn es jemals sowas geben sollte) um LÄNGEN schlägt.


trotzdem viel glück



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Andreas_Kiel »

Im Idealfall kannst Du bei der Familie ohne großes Gekasper zu Hause in vertrauter Umgebung drehen. Filmlicht ist eine Sache für sich, manche behaupten, es schadet Kinderaugen.
Unsere Kleinen haben damals bei einem noch recht schwachen Licht schon die Augen zugekniffen, das funktionierte also nicht. Ab ans Fenster und mit Styropor aufhellen.
Auch die ganz Kleinen können schon - meist noch unbewußt - einen Haufen Gesichter schneiden: nimm genug Bänder, laß einfach laufen.
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



Amano

Re: Baby für Kurzfilmdreh

Beitrag von Amano »

Danke für die ganzen Tips. gedreht wird draußen, und die Mutter des Babys gehört mehr oder weniger zu familie (das Baby natürlich auch). Nur weil wir auf einem öffentlichen Platz mit Drehgenehmigung etc. operieren, würd ich gerne rechtlich nicht auf dem Holzweg sein.

Meint ihr, dass man einen 3-stündigen dreh als "kleine Gefälligkeit in der Familie" durchbringen kann?

Danke!!!!!!



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