strohy hat geschrieben:
Kann man einen Ausschlussvertrag unterschreiben lassen, dass sich das Brautpaar um die Rechte kümmert und ich ausschließlich das Filmen und Schneiden als Dienstleistung anbiete?
Das sollte eigentlich funktionieren, nur würde ich das in den Hauptvertrag mit aufnehmen. Und - zücke eine kleineren Stapel Euro-Noten und gehe zu einem
Fachanwalt für Medienrecht. Laß den Vertragsentwurf dort durchsehen (oder wasserdicht formulieren), das ist wirklich nicht teuer und erspart Dir hinterher möglicherweise endlose Scherereien.
strohy hat geschrieben:
Kann man bekannte, gemapflichtige Titel überhaupt für sowas erwerben und ist das überhaupt bezahlbar?
Die GEMA will nur Kohle sehen, das läßt sich dann detailliert (ggf. durch Anfrage) feststellen, wieviel. Eine völlig andere Frage ist, ob Du eine Freigabe durch den Künstler bzw. sein Plattenlabel bekommst. Da wirst Du eine Menge Schreiberei mit ungewissem Ausgang haben. GEMA ist hier das allerkleinste Problem.
Viele wissen auch nicht, daß einige Künstler auch in anderen Ländern bei dem jeweiligen GEMA-Pendant registriert sind. Wer keine unerwartete Rechnung aus Übersee bekommen möchte, sollte sich auch in dieser Richtung tummeln!
strohy hat geschrieben:
Wie machen das die "großen" Hochzeitsfilmer? Die verwenden in ihren Demovideos ja auch immer Gemapflichtige Musik.
Die zahlen an die GEMA (oder an eine andere Verwertungsgesellschaft, der der Künstler angehört). D.h., der Auftraggeber findet die Gebühren nachher auf der Rechnung extra ausgewiesen. Der eine oder andere mag auch schlichtweg blöd sein und verwendet die Musik ohne Rechte ...
Der eine oder andere mag ja jetzt einwenden, daß das Video ja "nur für Privat" bestimmt sei usw. usw. usw.,
bitte aber bedenken:
- es wird kommerziell hergestellt (Zielgruppe = uninteressant);
- irgendein Auftraggeber stellt es dann irgendwo online ... und schon ist der Ärger da.
BG, Andreas