Ich mache gerade einen ca. 20 min. Kurzfilm mit dem kamera-equipment eines Offenen Kanals. Ich will den Film nicht wirklich komerziell nutzen, ihn aber bei Festivals einreichen und teilweise als Bewerbungsfilm nutzen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ich habe teilweise an Öffentlichen Orten, z.B. an einem Bahnhof gedreht ohne Dreh- genehmigung. Brauche ich eine Drehgenemingung diesbezüglich für die Gema oder Festivals ?
2. Ich habe Musik von bekannten Musikern drin, soweit ich weiss muss ich die nun um erlaubnis bitten und dann versuchen mit dieser erlaubnis eine Gema lizenz zu bekommen.
Was ist aber mit Soundsampels die ich mir aus dem Internet runtergeladen habe, zb eine zugehende Tür, Stadt-ambiente, und zb syntesyser Effecte. Diese sind ja auch bestimmt von igend einer Audioproduction erstellt, kann ich diese ohne bedenken benutzen, oder muss ich damit rechen das die Gema mir hier einen Strich durch die Rechnung macht ?
3. So wie ich es verstanden habe brauche ich für Festivals die Gema, da ich sonst keine Öffentlichen Vorstellungsrechte habe oder ?
4. Wie teuer ist ein ca 20min kurzfilm, mit zb 3 Musiktracks und teils eigenen und fremnden Soundeffecten ? Was schätzt ihr wie viel ich an die Gema abdrücken muss ?
5. Ich habe einmal gehört, wenn ich den Film beim Offenen Kanal Uhraufführen lasse, bekomme ich automatisch eine art Gema lizenz die aber dann noch erweitert werden muss, stimmt dies ?
Ich habe hier im Forum rumgestöbert und auch ein paar antworten bekommen, aber ich frage liever nochmal gründlich nach. Vielen dank für eure Hilfe !