Kompletter Nachteil:HArdcore1 hat geschrieben:
NTSC - Vorteil oder kompletter Nachteil für PAL Gebiete?
Ich kenne zwar die aktuellen Preise in den USA nicht, aber beim derzeitigen Dollarkurs sollte man mindestens mal nachrechnen (natürlich mit Zoll und Steuer) ...AndyZZ hat geschrieben:(..) das macht den Preisvorteil wieder kaputt.
Naja, 19 % Einfuhrumsatzsteuer werden auf alle Fälle fällig.Quadruplex hat geschrieben:Ich kenne zwar die aktuellen Preise in den USA nicht, aber beim derzeitigen Dollarkurs sollte man mindestens mal nachrechnen (natürlich mit Zoll und Steuer) ...AndyZZ hat geschrieben:(..) das macht den Preisvorteil wieder kaputt.
Ich sach doch: rechnen!AndyZZ hat geschrieben:Damit müsste die Kamera im ungünstigsten Fall dort schon mindestens 26 % günstiger sein, als im günstigsten Shop hier in Deutschland oder EU.
Kompletter Nachteil. Selbst ein Preisunterschied von 20 oder 30 % würde die Nachteile nicht aufwiegen.HArdcore1 hat geschrieben: NTSC - Vorteil oder kompletter Nachteil für PAL Gebiete?
Du sprichst von HD. Da gibt es (eigentlich) kein NTSC und PAL, aber immer noch verschiedene Bildraten/Frequenzen. Hier muß man unterscheiden zwischen 50i, 50p und 25p (hauptsächlich in PAL-Ländern) und 60i, 60p, 30p und 24p (hauptsächlich in NTSC-Ländern).Anonymous hat geschrieben:Naja, sagen wir mal, wenn ich sie für 650 Euro bekommen kann (zoll nicht mitgerechnet), ist das immernoch günstig. Ich meine, die Cam ist für einen HobbyFilmer, der mit einer einigermaßen guten hd cam filmen will, nicht unbedingt erschwinglich.
Also, mir ist die Qualität das wichtigste, und durch NTSC wird jene Qualität also komplett zerrissen, richtig? Flimmern, usw.
Also mein TV kann ntsc, und sehen tu ich die filme eh nur am pc oder an meinem TV. Sind die PAL-Vorteile 400 Euro wert?
Es ist im Fall der HV20 eine Form von HD und zunächst nicht wirklich NTSC.Anonymous hat geschrieben:Naja, es geht um die Canon HV20. für ca. 650 Euro. Neu!
Ich denke eine halbierung des preises ist schonmal einen hingucker wert. AUCH wenn es "nur" ntsc ist. Oder?
Du hast mir vielleicht eine Moral. "Ich klaue jede Woche was im Supermarkt, aber das ist okay, denn ich bin noch nie erwischt worden."Ach ja, wegen dem Zollbescheissen:
Habe mehrere Pakete aus Japan eingeschickt und noch nie hat der Zoll etwas entdeckt, noch hat der zoll mir am flughafen irgendwas durchsucht.
Bist du sicher, dass der Händler dir für diesen Preis auch wirklich die Kamera samt dem dazugehörenden Standardzubehör verkauft? Manche amerikanischen Händler sind ja schon berüchtigt für ihre Lockpreise.Anonymous hat geschrieben:Naja, es geht um die Canon HV20. für ca. 650 Euro.
Wer die Kamera ordentlich erworben und evtl. selber verzollt hat, hat kein Problem. Entweder kann man den Kauf in Deutschland nachweisen oder die Zollabfertigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt diesen Nachweis mit und läßt sich bereits vor der Ausreise vom Zoll eine "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" ausstellen; da werden die Seriennummern eingetragen, und im Fall einer Kontrolle bei Wiedereinreise kann man diese Bescheinigung vorlegen.Durch den Versuch einiger Zeitgenossen sich durch zu schmuggeln, haben Käufer ihrer rechtmäßig in D erworbene Kameras eventuell beim Zoll Probleme zu Belegen, das die Kamera us D kommt. Dagegen hilft nur eine Rechnung aus D, aber wer hat die schon dabei?
Weil Kinoprojektoren mit 24 Bildern pro Sekunde laufen. Hat man bereits 24p gedreht, kann man HD-Material problemlos per FAZ auf Film bringen. Wer eine deutsche Cam mit 25p benutzt, muß die Aufnahmen fürs Kino verlangsamen, was den Ton tiefer klingen läßt.Wieso meintest du, dass die 24p besser sind für filme, als die der pal?
Zu diesem Thema gibt es weitere Erfahrungsberichte, die sich mit dem Suchbegriff "NTSC" finden lassen. Da haben Anwender nachgefragt, die sich zuvor aus Unwissenheit einen NTSC-Camcorder gekauft hatten und dann Probleme hier im PAL-Land auftraten. Einfach mal recherchieren. ;-)Ein/e Namenlose/r hat geschrieben:Ich finds gut, dass sich hier jemand zum ntsc bekennt.
das ist nicht ganz richtig (bzw. nicht ganz vollständig), den "zollzuschlag" auf die einfuhrabgaben gibt es im reiseverkehr, aber nur dann, wenn die abgaben (zoll und einfuhrumsatzsteuer) maximal 130 euro betragen (und diese summe ist bei 19 % eust und in vielen fällen einem zollsatz über 0 % schnell erreicht...), darüber hinaus = förmliches steuerstrafverfahren wegen versuchter steuerhinterziehung ! http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__32.htmlAnonymous hat geschrieben:http://www.br-online.de/bayern-heute/ar ... /index.xml
Interessant. Üblicherweise wird beim Ertappen der doppelte Zollsatz plus 19% Märchensteuer erhoben. Eventuell sogar nur der einfache Zollsatz. b muß sich also bereits dagegen mokiert haben.
Kannst Du gern machen. Der Zoll hat bestimmt schon Deine IP gespeichert, nachdem Du hier in einem öffentlichen Forum quasi angekündigt hast, Steuern zu hinterziehen. ;)Anonymous hat geschrieben:Wenn es Euch interessiert, werde ich Euch auf dem Laufenden halten, wie das alles abläuft.
Also, ein Kumpel wollte mir jetzt eine mitbringen, oder zuschicken.