Geh doch mal ins Kino.Anonymous hat geschrieben:Wie filme ich am besten einen Film von der Kinoleinwand ab?
Dieser Satz ist übrigens Käse. Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal!Maik hat geschrieben: dass nach §X UrheberSchG das mitfilmen verboten ist...
Monsta hat geschrieben:Frag die beim Kino doch, ob sie das Licht anlassen könnten ;)
MuFim Productions hat geschrieben:Jaja der Satz: Wollte euch nur testen...
Ganz lustig. Glaub ich dir sofort. Hast jetzt angst das wir dich verpfeifen oder wie? ^^
Du bist wohl ein ganzer harter, wa? =) Und deine dynamische IP bringt uns sowieso nix :P.Der mysteriöse Gast hat geschrieben:Ihr könntet versuchen meine IP herauszufinden. Fehlanzeige! Die ist mit nem Anonymitätsprogramm gefälscht worden."
Aha, dann ist das Abfilmen also keine unerlaubte Vervielfältigung, und die Vorführung beim Nachbarn keine Veröffentlichung...?Anonymous hat geschrieben:Dieser Satz ist übrigens Käse. Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal!Maik hat geschrieben: dass nach §X UrheberSchG das mitfilmen verboten ist...
Keineswegs. Bei gedämpfter Saalbeleuchtung würden die Aufnahmen besser. Der Kontrastumfang entspricht dann nämlich eher dem von Video.Monsta hat geschrieben:Doofe Frage, doofe Antwort ;)Anonymous hat geschrieben:Nicht gerade klug!!
Bleibt nur ne weiße Wand über.
Da ich diese unbelegten Behauptungen schlichtweg für Quatsch halte, habe ich mich bei einem Cineplex-Kino mal ganz offiziell erkundigt. Hier zusammengefasst die Antwort:Anonymous hat geschrieben:Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal! Ins Netz stellen natürlich nicht. Und verboten kann es auch sein, aber nur VOM KINO. Genauso wie eigenes Essen mitbringen o.ä. Aber der Satz der da immer kommt ist schlicht falsch!
Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke.Bernd E. hat geschrieben: ... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt...
Privat darfst Du Dich auch am Hintern kratzen...Peter06 hat geschrieben: Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke.
Mir ist schleierhaft, wo du das herausliest? Unter "vervielfältigen" fällt auch die Aufzeichnung auf ein anderes Medium, in diesem Fall das in deinem Camcorder befindliche.Peter06 hat geschrieben:Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke.Bernd E. hat geschrieben: ... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt...
Kannst ja mal bei dem Produzenten anrufen, ob du die Kamera mitlaufen lassen darfst. Weil du so ehrlich bist, darfst du es bestimmt ;-)Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, (...) eines Werkes (...) stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Entscheidend für die Strafbarkeit, meinst du? Das wäre eine höchst originelle Rechtsauffassung, die bedauerlicherweise von keinem Staatsanwalt oder Richter geteilt werden dürfte. Für einen Gesetzestext ist das UrhG eigentlich doch recht klar verständlich formuliert. Übrigens: Schon der Versuch so einer Aufnahme ist strafbar. Die Qualität ist da völlig uninteressant. Ein Buch kann ich ja auch nicht einfach so nachdrucken, nur weil ich dazu schlechtes Papier verwende...Axel hat geschrieben:Eine andere Frage ist, ob es auch strafbar ist...Entscheidend ist, daß eine solche Aufnahme qualitativ nur grauenhaft sein kann.
Das Abschreiben aus einem Buch ist ja ebenfalls ein Kopiervorgang, eine Vervielfältigung. Es wäre grotesk, dem Abschreiber mit fünf Jahren Knast zu drohen.Bernd E. hat geschrieben: Ein Buch kann ich ja auch nicht einfach so nachdrucken, nur weil ich dazu schlechtes Papier verwende...
Schön blöd. In jeder Kopie ist ein unauffälliges Zeichen einbelichtet, das sie identifizierbar macht.Anonymous hat geschrieben:Die Qualtität ist, wenn man es richtig macht nicht mal so übel. Ich hab schon Filme gesehen, die der Kinobesitzer selbst abgefilmt hat. Schaut euch mal den neuen James Bond an, der aus dem Kino abgefilmt wurde. Als ich den bei einem Bekannten gesehen habe, war ich sehr überascht über die gute Qualität.
[ ] Du weißt, dass ein und dieselbe Kopie quer durch Dt. an unterschiedl. Kinos geschickt wird.Anonymous hat geschrieben:Schön blöd. In jeder Kopie ist ein unauffälliges Zeichen einbelichtet, das sie identifizierbar macht.Anonymous hat geschrieben:Die Qualtität ist, wenn man es richtig macht nicht mal so übel. Ich hab schon Filme gesehen, die der Kinobesitzer selbst abgefilmt hat. Schaut euch mal den neuen James Bond an, der aus dem Kino abgefilmt wurde. Als ich den bei einem Bekannten gesehen habe, war ich sehr überascht über die gute Qualität.