Na das glaube ich auch kaum das dich da einer verpetzen würde.denkst du da rennt jetzt einer von denen zur Polizei oder zur Gema, weil ich ein kleines Video mit Musik gezeigt hab?
interessanter Gedanke, aber korrekt so:PowerMac hat geschrieben:(...) Bis etwa 30 Sekunden greift das Zitatrecht. (...)
Hi,leberhaken hat geschrieben:wie siehts dann mit "gema-freier" musik aus? muss ich dann da die musiker anschreiben und sie darum bitten, ihre musik verwenden zu dürfen?
Na, das stimm so nicht.Die kriegen dann ja eben nicht für jede Vorführung ihr Geld, sondern nur einmal mit dem Verkauf der CD
Dass ist genau der Punkt:Anonymous hat geschrieben:... wenn das Ganze INTERN bleibt
...bei einer priv. Party muss man auch nix anmelden!
Zumindest früher war es so, dass - sobald man Musik von Magix verwendet hat - der Hinweis darauf und das Magix-Logo auf der DVD und dem Cover deutlich sichtbar angebracht werden musste. Ob das noch so ist, weiß ich allerdings nicht.Gauss hat geschrieben:kann ich die dortigen Soundtracks für das kleine kommerzielle Filmchen uneingeschränkt verwenden ?
Ich bezweifle das. Wenn du es richtig verpackst, greift das Zitatrecht durchaus. Da muss auch der Urheber nicht zustimmen. Die Gema ist nur eine Verwertungsgesellschaft. Das mit der Uni war in einem ganz anderen Kontext gemeint: als "wissenschaftliches" Zitat. Juristerei ist ganz einfach, du musst nur die Regeln und die Schaukeltheorie kennen und für dich auslegen.leberhaken hat geschrieben:hi zusammen
nach mehreren telefonaten mit diversen gema mitarbeiterInnen, stellt sich die sachlage jetzt folgendermaßen dar:
-musikzitat greift nicht.
-ob uni oder nicht ist wurst.
-der verlag der cd muss seine zustimmung geben
-erst dann kommt die gema ins spiel
-mit dem formular "twav" (gema homepage) bestätigt der verlag, dass er dir die bearbeitung/ verwendung erlaubt.
-für ein lehrvideo, welches in der uni oder in der schule aufgeführt wird, beträgt der gema satz 34 € pro angefangen minute musik.
das ist mir alles zu stressig. ich such auf jamendo nach musik - stressfrei.
GEMA ist wahrlich nicht mein Fachgebiet, aber ganz kann ich diese Aussage selbst als Laie nicht nachvollziehen. Kann es sein, dass mit "Kopie" das sog. Vervielfältigungsrecht aus dem Urheberrechtsgesetz gemeint ist? Dann wäre Vervielfältigung auch die "Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen" - was du ja machst. Verfahren und Stückzahl spielen dabei keine Rolle.leberhaken hat geschrieben:ich muss der gema nix bezahlen, da der film nicht kopiert wird.