patfish hat geschrieben: ↑Fr 18 Jul, 2025 11:28
Nochmal: Das hat absolut nichts zur Sache!
Es ist vom Gesetzgeber schlicht nicht erforderlich, eine derartige technische Vorrichtung an Bord einer C1-Drohne zu haben. Bei einer C1-Drohne wird ein Drohnenführerschein vorausgesetzt, und der Gesetzgeber vertraut dem Piloten daher – anders als bei C0-Drohnen, bei denen kein Führerschein notwendig ist – darauf, dass dieser die Höhe einigermaßen einschätzen kann.
Du bist sehr hartnäckig ;) und machst Dir zumindest viele Gedanken zum Thema, auch wenn deine Theorie und die Praxis ein verschobenes Bild ergeben.
Der (kleine) Führerschein, den ich seit 2017 ebenfalls habe, berechtigt dich privat zum Fliegen von C1 Drohnen. Nicht mehr und nicht weniger. Er berechtigt dich nicht, ohne eine gewerbliche Aufstiegsgenehmigung, selbst wenn deine Drohne technisch dazu in der Lage ist, in der EU und an vielen Orten der Welt, über 120m AGL zu fliegen. Der Haken im kleinen Kästchen den du für: Einhaltung der Vorschriften, vorsichtig und nach eigenen Ermessen bzw. Verantwortung fliegen setzt, gilt sowohl unter wie über 120m AGL. Und da nützt auch keine App "wo man das recht gut einschätzen kann".
Entscheidend ist, was dein "Flugschreiber" aufzeichnet und was entsprechend ausgewertet werden kann. Solange du von deinem Startpunkt (!!), in alle Himmelsrichtung und Untereinhaltung des Sichtkontaktes in der Höhe bzw. dann in der Horizontalen nicht über 120m gehst, ist alles im Rahmen der Gesetze safe. Sobald du privat der Meinung bist, ich kann ganz gut abschätzen, obwohl die App sagt: sie haben die max. Flughöhe erreicht, wie hoch und in welcher Entfernung ich noch bei 120m AGL bin, du also weiter steigst, befindest du dich zumindest in einer Dunkelgrauzone.
Und wenn aus dem Tal ein Heli in 500 Meter Höhe gegen den Hang geflogen kommt, kann kein Mensch mehr "abschätzen" ob ihr euch begegnet oder nicht, bzw. weiss der ganz genau, dass er in seinem vorgeschriebenen und in der Höhe über AGL gemeldeten Flugkorridor ist.
Geschweigedenn kannst du deine Mini, in entsprechender Geschwindigkeit, aus 500m Höhe wieder nach unten bekommen.
Ich weiß, das ist auch alles mit wenn und aber behaftet, aber im Ernstfall, und ich denke das weist Du, wird Dir weder der kleine Drohnenführerschein noch eine App auf dem Handy, nirgendwo auf der Welt, den Schadensanspruch versüßen...
Für mich endet dieser interessanten Gedankenaustausches jetzt!
Allzeit guten und unfallfreien Flug!!
Servus
Jens