ruessel
Beiträge: 10239

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von ruessel »

Es ist ein zu großes Abhängigkeitsverhältnis und es Schwingt halt immer so ein Damokles Schwert über Dir wegen "Prüfung", "Stimmen meine geschätzen Angaben zum Gewinn" und "mache ich auch ausreichend künstlerische Jobs" etc.
Da schwingt nix. Ich war 20 Jahre in der KSK, bis zur Rente. Einmal arbeiten zur Prüfung eingereicht (verschiedene Cover meiner DVDs), das war es. Status erhalten. Zweimal in den 20 Jahren überprüft, zweimal Ermahnung bekommen doch genauer zu schätzen (Abweichung knapp 10.000,- - keine Nachzahlungen). Es wurde immer nur der Gewinn geprüft, niemals mehr die Arbeit. Ich bin froh gewesen, Mitglied in der KSK gewesen zu sein und eine Menge Geld zu sparen.
Gruss vom Ruessel



Jott
Beiträge: 22313

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Jott »

Ziemlicher Halbwissen-Thread. Genau an der Quelle informieren ist wichtig, wenn man mit der KSK glücklich werden möchte. Und das wird man eigentlich nur mit Flunkerei, sobald man gut Geld verdient. Ist wirklich Typsache.



soulbrother
Beiträge: 851

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

ruessel hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 06:16 Da schwingt nix. Ich war 20 Jahre in der KSK, bis zur Rente. Einmal arbeiten zur Prüfung eingereicht (verschiedene Cover meiner DVDs), das war es. Status erhalten. Zweimal in den 20 Jahren überprüft, zweimal Ermahnung bekommen doch genauer zu schätzen (Abweichung knapp 10.000,- - keine Nachzahlungen). Es wurde immer nur der Gewinn geprüft, niemals mehr die Arbeit. Ich bin froh gewesen, Mitglied in der KSK gewesen zu sein und eine Menge Geld zu sparen.
So kenn ich das auch.
Daher auch meine Frage vorhin, ob das vollmundige Posting von "Bildlauf" eher Theorie oder doch Praxis war.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Jott hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 09:17 Genau an der Quelle informieren ist wichtig, wenn man mit der KSK glücklich werden möchte. Und das wird man eigentlich nur mit Flunkerei, sobald man gut Geld verdient. Ist wirklich Typsache.
Ehrlich gesagt - verstehe ich nicht. Wer soll oder muss da "Flunkern" und warum?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pillepalle
Beiträge: 10636

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Wer viel verdient zahlt auch deutlich mehr. Damit kompensiert man zum Teil die Masse der Mitglieder die wenig zahlt. Da schätzt man sich gerne niedriger ein, weil's nur selten kontrolliert wird.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Aber der Ansatz ist doch vollkommen falsch. Man muss doch ein Interesse daran haben, möglichst viel einzuzahlen, um später eine gute Rente zu bekommen. Wo hat man das denn sonst, dass einem der Staat noch mal die gleiche Summe dazugibt? Außerdem: wer als Filmemacher immer gute Aufträge hat, wird doch ohnehin über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, so dass er ohnehin immer den Maximalbetrag zahlt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



DKPost
Beiträge: 1094

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von DKPost »

Eben. Ich habe das Gefühl, viele hier denken, wenn man sein Einkommen zu hoch einschätzt (was übrigens jährlich passiert, nicht monatlich), dann bezahlt man "zu viel" und die KSK streicht das Geld ein. Das ist aber nicht so. Die Krankenkassenbeiträge sind sowieso gedeckelt und den Höchstbetrag erreicht man recht schnell. Was man dann mit einem hohen geschätzten Einkommen mehr bezahlt geht in die Rente. Von daher ist es auch wenig sinnvoll sein geschätztes Einkommen wissentlich zu niedrig anzugeben. Und wie Pianist schon sagt, die KSK übernimmt das, was bei Angestellten der Arbeitgeberanteil ist, nämlich die Hälfte!
Die Masse der Mitglieder mit geringem Einkommen kompensiert man eher durch die Abgaben der Auftraggeber, nicht die Beiträge der Mitglieder.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Genau genommen funktioniert es so: Die KSK nimmt die Kohle, legt den gleichen Betrag drauf und leitet die Gesamtsumme an die Rentenversicherung weiter. Da man außerdem einen Zuschuss von 50 Prozent zur gesetzlichen Krankenkasse oder zur privaten Krankenversicherung erhält, wird dieser Betrag einfach vom zu zahlenden Monatsbeitrag abgezogen, also der reduziert sich entsprechend.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



soulbrother
Beiträge: 851

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

pillepalle hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 09:31 Wer viel verdient zahlt auch deutlich mehr.
Kann man auch anders rum sagen (innerhalb der gegebenen Min. und Max. Beträge):
Wer mehr verdient, spart auch mehr ;-)



pillepalle
Beiträge: 10636

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Wie gesagt, ich bin nicht in der KSK. Bekomme nur mit das viele um mich herum eher niedrig schätzen und dann aufgefordert werden genauer zu schätzen. Und das sind nicht alles Leute die wenig verdienen und in der Regel auch Steuerberater haben. Irgendwas werden die sich schon dabei denken.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

Pianist hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 05:17 Nein, um diese ganzen Aspekte geht es überhaupt nicht. Es spielt keine Rolle, was man möchte, ob es passt, ob man es "in Erwägung zieht". Das klingt nämlich danach, ob es sich um eine freie Entscheidung handelt, und genau das ist es nicht.

Es geht einzig und allein darum, ob im Prüfverfahren festgestellt wird, dass man nach Paragraf 1 KSVG sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn ja, ist man Mitglied, und wenn nein, ist man es nicht. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Wobei das nur die juristische Theorie ist...

Matthias
Kannst Du das etwas genauer erklären? Also es gibt genug Leute die klagen sich in die KSK, weil sie unbedingt reinwollen.....
Sozialversicherungspflicht besteht für Menschen in dieser Republik. Jeder Bürger muss irgendwie sich versichern oder versichert werden.

Aber ich wurde noch keinem Prüfverfahren unterzogen, ob ich in die KSK muss oder nicht. Als ich das Thema am Wickeln hatte, hieß eher so, Sie können einen Antrag stellen, und dann wird geprüft und wenn es passt kommen Sie in die KSK. Und das ist das was man auch so mitbekommt.

Oder was verstehe ich falsch?



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Das mit dem "Einklagen" hat immer etwas damit zu tun, die eigene Tätigkeit als künstlerisch bzw. publizistisch einstufen zu lassen. In den Anfängen des Internets waren "Webdesigner" strittig. Da kommt es eben drauf an: setzen die nur etwas technisch um, oder gestalten sie eigenverantwortlich?

Wenn jemand nicht rein möchte, und sich einfach nicht meldet, hat das in der Regel keine Konsequenzen. Mir ist nicht bekannt, dass es dafür mal ein Bußgeld gab. Aber formal ist man verpflichtet, sich zu melden, wenn man einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit nachgeht, damit die Versicheringspflicht geprüft wird.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ruessel
Beiträge: 10239

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von ruessel »

Zur Not tun es auch Filmtexte..... KSK hat eine Vielfalt an Zulassungsmöglichkeiten. Man(n) muss sich vorher informieren was geht und was nicht, kenne Leute die haben einen Industriefilm eingereicht und sich gewundert keinen Status zu bekommen. Freunde der Bildzunft - künstlerisch muss es schon sein!
Gruss vom Ruessel



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Die wollen Rechnungen und Verträge aus drei Jahren sehen, um Art und Umfang der Tätigkeit zu erfassen. Was war denn an dem Industriefilm nicht richtig? Oder war das ein Filmproduzent, der alle Kreativleistungen durch andere ausführen lässt?

Jemand, der wie ich alles selbst macht, erfüllt auf jeden Fall das Kriterium. Da spielt es nicht mal eine Rolle, ob das nun "künstlerisch" ist oder nicht, denn wenn es nicht künstlerisch ist, dann ist es auf jeden Fall publizistisch.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

@Pianist
Ja danke, es gibt da ja diesen Katalog der KSK mit den Berufsfeldern, aber in dem bin ich ja nicht drin, zumindest könnte ich mich da so nicht eindeutig zuordnen.
Daher würde es bei mir womöglich eher in Richtung klagen gehen, wenn ich es denn wollte.



Es freut mich für die, die gute Erfahrungen gemacht haben und es ist ja auch eine im Grunde gut gemeinte Institution. Hab ich ja auch geschrieben und es gibt bestimmt etliche KünstlerInnen, die das alles sehr wertschätzen.

Das mit dem "Rumschummeln im noch tolerierbaren Bereich" habe ich halt auch schon viel gehört und gelesen. Irgendwie ist das System für mich nicht richtig aufgestellt, wenn man denn solche Schummeltendenzen hat, die scheinbar auch durchgeführt werden können, was ja dann auch zusätzlich unsolidarisch ist im Gesamtsystem. Vor allem wenn andere korrekt abführen oder gar überzahlen.
Es sollen doch bitte alle ziemlich exakt zu gleichen relativen Anteilen zum erzielten Gewinn einzahlen und nicht irgendwelche "Ca-Werte". Was ist das denn für ein sozial-System?
Wo gibt es denn bei uns in der Republik sonst "Ca-Werte", bei der Steuer? Bestimmt nicht.....


Alleine daß KSK eine Gewinneinschätzung wollen für ein folgendes Jahr. das heißt jemand muss ja nicht nur Umsätze kalkulieren, sondern auch Ausgaben, die er haben wird. Weiß denn ein MusikerIn, oben er sich noch ne neue telecaster samt neuem Amp kauft in diesem Jahr?
Und die KSK Abgaben muss kann man ja auch von der Steuer absetzen, die KSK Abgaben muss man im Vorweg auch einkalkulieren, aber man weiß ja gar nicht wie hoch die wirklich sind, weil die Gewinnschätzung ja auch nur eben eine Schätzung ist.... :-) Also irgendwie ein bisschen komisch das System oder?
Klar man kann den geschätzten Jahresgewinn monatlich anpassen, aber KünstlerInnen sind doch kein Startup mit Businessplan etc. Ich verstehe die Logik dahinter nicht, warum macht die KSK das nicht einfach abrechnen über die Einkommensteuererklärung, das wäre am gerechtesten.


Manche Sachen finde ich halt fragwürdig und umständlich bei der KSK. Mir schmeckt es halt irgendwie nicht.
Es muss ja auch zum Typus passen mit der KSK.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Ja, das mit der Prognose ist blöd. Mir schleierhaft, warum da nicht spitz abgerechnet wird. Wie sieht denn Deine Tätigkeit genau aus?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pillepalle
Beiträge: 10636

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Bei meiner KV werden die Beiträge für das kommende Jahr das auch immer geschätzt, bzw orientiert sich am Vorjahr. Geht ja auch nicht anders, wenn man kein Hellseher ist. Ist bei der Steuer ja auch nicht anders.

Allerdings muss ich am Ende des Jahres meine Steuererklärung einreichen und den tatsächlich fälligen Betrag auch zahlen. Da ist nix mit schummeln und einem: "Beim nächsten Mal aber besser schätzen." 😅

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

Moin Matthias, ich setze zurzeit nur noch auf Musik, also Musikvideos, Konzerte, alles was mit Musik zu tun hat.
Daher hätte ich vielleicht sogar eine gewisse Chance bei der KSK aufgenommen zu werden, falls Deine Frage darauf abzielt :-)

Und meine "alten Rechnungen" aus Aufträgen mit Unternehmen/Behörden geben doch durchaus auch her, daß ich künstlerisch zumindest einigermaßen frei agieren konnte und die Filme würden denke ich auch erkennen lassen, daß da jemand "künstlerisch" aktiv war, da diese doch alle meine Handschrift tragen. Je nachdem Auftrag aber. Wenn die KSK diese Rechnungen dann sehen wollte.

Ja daß die nicht spitz abrechnen ist absolut unverständlich und auch eine Anleitung zum Schummeln und ungerecht.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Wenn Du Musikvideos drehst, die sich an die Öffentlichkeit richten, und dabei alles selbst machst, dann wüsste ich nicht, mit welcher Begründung man Dich abweisen sollte.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

ok danke für Deine Einschätzung!



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Es muss aber wirklich Deine Haupterwerbsquelle sein.
Filmemacher für besondere Aufgaben



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

@Pianist
ja 100% alles was mit Musik zu tun hat.
Allerdings kann ich nicht garantieren ob immer, es ist zwar mein Plan, aber es können sich neue wirtschaftliche Situationen oder Krisen auf dem Planeten entwickeln, aber auch neue Ambitionen, so daß man auch andere Sachen wieder macht.



ich finde es etwas unverständlich, daß es ein Sozialversicherungssystem/Gesetzgeber zulässt, daß Mitglieder innerhalb eines gewissen Spielraumes Ihre Beiträge quasi selber festlegen können. Das klingt so: "Also wenn Du 5%-10% drunter oder drüber bist, dann ist noch alles bestens". Selbst wenn es nur 1 % drunter oder drüber wäre, ist es nicht rechtens, nach meinem Rechtsverständnis.
Und daß die KSK überzahlte Beträge einbehält, obwohl die Sozialversicherungabgabe des KünstlerIn nicht dem eigentlichen Gewinn entspricht ist genauso komisch.
Letztendlich kann man der KSK keinen Vorwurf machen, die führen aus. Es ist wohl eine Gesetzgebungsfrage.
Wir reden hier schließlich letztendlich von einer gesetzlichen Sozialversicherung, wo durch durch die KSK die Beiträge festgelegt werden.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Die Bezugsgrößen werden durch die Bundesregierung (konkret durch das BMAS) per Rechtsverordnung festgelegt. Also kein Gesetz, wo der Bundestag zustimmen müsste, aber der Bundesrat muss zustimmen.

Du kannst übrigens noch Ende November für das laufende Jahr anpassen lassen, nur eben nicht rückwirkend im neuen Jahr. Warum das so ist, weiß ich allerdings nicht.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

Klar die KSK ist nicht "schuld", die führen ja quasi nur aus. Will auch gar nicht die KSK so dissen.
Wenn schonmal der Bundestag nicht zustimmen muss bezüglich der Rechtsverordnung, dann wäre es doch zumindest verhältnismäßig easy, daß es mal geändert wird zu einem vollständig gerechten und auch wasserdichten System.

Ich meine was interessiert es mich eigentlich als Nicht - KSKler, es geht mir glaube ich etwas ums Prinzip.

Ich könnte aber auch einfach aufhören rumzumeckern und stattdessen irgendwie eine Art Brief schreiben oder eine Petition starten :-)



MK
Beiträge: 4426

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von MK »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 06:25 Wie der Titel des Artikels schon sagt, geht es hier nicht darum ob man Denkmäler fotografieren, und daraus Bücher machen darf (weil klar ist daß man das darf), sondern ab welcher Kamerahöhe man das eben nicht mehr darf.

Die Antwort darauf ist auch schon lange bekannt: ca. 2 Meter.

Was sagt Sultan Kösen mit seinen 2,51 Meter Körpergröße dazu :-(



roki100
Beiträge: 17904

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von roki100 »

MK hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 19:05
Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 06:25 Wie der Titel des Artikels schon sagt, geht es hier nicht darum ob man Denkmäler fotografieren, und daraus Bücher machen darf (weil klar ist daß man das darf), sondern ab welcher Kamerahöhe man das eben nicht mehr darf.

Die Antwort darauf ist auch schon lange bekannt: ca. 2 Meter.

Was sagt Sultan Kösen mit seinen 2,51 Meter Körpergröße dazu :-(
Der hat andere Probleme und dennoch friedliche Wünsche :)

"Deine Zeit ist begrenzt. Verschwende sie nicht damit, das Leben eines Anderen zu leben"
(Steve Jobs)



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

MK hat geschrieben: Do 15 Jun, 2023 19:05

Was sagt Sultan Kösen mit seinen 2,51 Meter Körpergröße dazu :-(
Da miete ich mir lieber den hier:


image_2023-06-15_193909676.png
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



macaw

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Na vielleicht stehe ich alleine da hiermit, aber ehrlich gesagt, habe ich schon seit längerem kein Vertrauen in das Rentensystem. Dafür sorgt die Regierung ja bereits selbst, indem immer und immer wieder über das Eintrittsalter gezankt wird, über den demografischen Wandel lamentiert und der nötige Zuzug von Leuten gefordert wird, was aber aus diversen Gründen nicht klappen will und z.T. auch moralisch nicht vertretbar ist, (Stichwort "Brain Drain") ganz abgesehen davon, daß man ja qualifizierte Personen braucht - und da kommen dann noch die unzähligen Probleme hinzu, die die Wirtschaft aus anderen Richtungen betrifft. 20% der heute 65+ jährigen sind von Armut bedroht, wie soll das erst werden, wenn die Renten noch viel weiter fallen?



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Die Sicherheit der Rente ist die wichtigste sozialpolitische Aufgabe in Deutschland. Du darfst davon ausgehen, dass die Politik und das zuständige Ministerium sich darüber intensive Gedanken machen und das Thema über Jahrzehnte in die Zukunft denken.

Mal ganz ehrlich: unser Rentensystem hat zwei Weltkriege überlebt. Es gibt keinen Grund, diesem System weniger zu vertrauen als der Vorstellung, dass die Kurse eines ETF immer nur steigen...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



MK
Beiträge: 4426

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von MK »

Die Rente ist wenn man es genau nimmt ein Schneeballsystem. Nach gerade mal 3 vollständigen Rentengenerationen bröckelt es halt immer mehr.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

"Schneeballsystem" wäre mir zu negativ und rückt die Rente in die Nähe irgendwelcher dubiosen Geschäftsmodelle. Es ist ein "Generationenvertrag", bei dem es viele kleine Stellschrauben gibt, um das System in Balance zu halten. Genau das ist die zentrale politische Aufgabe. Da geht es um die Höhe der Rente, um die Höhe der Beiträge, um das Eintrittsalter bzw. die Beitragsjahre und um Bundeszuschüsse.

Wie weit man an den einzelnen Stellschrauben dreht, das ist dann wieder eine Frage des politischen Gestaltungswillens.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



markusG
Beiträge: 5218

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von markusG »

Pianist hat geschrieben: Fr 16 Jun, 2023 07:16 Mal ganz ehrlich: unser Rentensystem hat zwei Weltkriege überlebt.
Und wird es den demografischen Wandel überleben? Andere Länder mit ähnlichen Problemen sind da weiter...



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Daher setzt die Bundesregierung ja auf mehrere Lösungsansätze: Mehr Frauen in Beschäftigung, aus der Teilzeit in die Vollzeit, weitreichende Qualifizierungsangebote, Zuwanderung aus anderen EU-Ländern, qualifizierte bzw. qualifizierungsfähige Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern. Es geht dabei auch nicht nur um die Rente, sondern ganz allgemein darum, dass der Laden am Laufen gehalten wird, zum Beispiel in der Pflege.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



MK
Beiträge: 4426

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von MK »

Was für Stellschrauben sollen das sein? Renteneintrittsalter erhöhen, Beiträge erhöhen, und der Klassiker: Sozialverträgliches Frühableben



MK
Beiträge: 4426

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von MK »

Pianist hat geschrieben: Fr 16 Jun, 2023 08:00 Daher setzt die Bundesregierung ja auf mehrere Lösungsansätze: Mehr Frauen in Beschäftigung, aus der Teilzeit in die Vollzeit, weitreichende Qualifizierungsangebote, Zuwanderung aus anderen EU-Ländern, qualifizierte bzw. qualifizierungsfähige Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern.
Die dann auch allesamt neue Rentenansprüche auslösen.

"Als Schneeballsystem oder Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen"



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