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In einem humoristischen Kooperations-Musikvideo soll eine Videosequenz integriert werden.
Siehe Bilder.
Angelehnt an die Tagesschau der 80/90er Jahre. OriginalVideo unten zum Vergleich.
Das Bild der Wohnsiedlung ist frei nutzbar. Die Vektorgrafiken sind auch frei nutzbar.
Kann das rechtliche Probleme geben mit ARD bzw. öffentlich rechtlichen Anstalten hinsichtlich der Gesamtkonzeption oder der Hintergründe oder wegen "nulltes deutsches fernsehen"?
Im Zweifelsfall ist das immer die sichere Lösung, aber wir wissen ja nicht mal, ob er das direkt so einbauen, oder es nachspielen möchte. Das wäre dann unbedenklich, so lange keine ARD-Elemente verwendet werden.
Wobei ich mich frage, warum "1976baerchen" und viele andere Leute meinen, dass sie ihre alten Tagesschau- und sonstige Mitschnitte bei Youtube hochladen dürfen. Die Anstalten tolerieren das offenbar, aber ein Verstoß ist es natürlich immer.
Bei manchen frage ich mich wann die das letzte Mal was auf Youtube hochgeladen haben. Ich weiss nicht, ob es neu ist oder ich vorher nie drauf geachtet habe, aber mein Video wurde nochmal vom System komplett auf Urheberrechte durchgecheckt. Es kam die Meldung "Das Video enthält Urheberrechtsverletzungen. Der Eigentümer hat aber nichts dagegen, dass sein Material verwendet wird. Es kann aber Werbung eingeblendet werden." So what?
Wird das Video irgendwie gewerblich genutzt, sieht es natürlich schon ganz anders aus. Wobei ich mich frage, ob Abmahnanwälte ihre Schreiben auch an Araber-Clans zustellen. Da kommt dann wohl als Antwort "Wir kommen demnächst mal vorbei und klären das in einem persönlichen Gespräch. Wir wissen jetzt wo dein Haus wohnt!"
Kevin Reimann hat geschrieben: ↑Do 08 Jul, 2021 09:08
Bei manchen frage ich mich wann die das letzte Mal was auf Youtube hochgeladen haben. Ich weiss nicht, ob es neu ist oder ich vorher nie drauf geachtet habe, aber mein Video wurde nochmal vom System komplett auf Urheberrechte durchgecheckt. Es kam die Meldung "Das Video enthält Urheberrechtsverletzungen. Der Eigentümer hat aber nichts dagegen, dass sein Material verwendet wird. Es kann aber Werbung eingeblendet werden." So what?
Wird das Video irgendwie gewerblich genutzt, sieht es natürlich schon ganz anders aus. Wobei ich mich frage, ob Abmahnanwälte ihre Schreiben auch an Araber-Clans zustellen. Da kommt dann wohl als Antwort "Wir kommen demnächst mal vorbei und klären das in einem persönlichen Gespräch. Wir wissen jetzt wo dein Haus wohnt!"
Weil obiger Unfug immer wieder verbreitet wird:
YouTube ist gewiss keine Freigabeinstanz bzgl Rechteverletzungen. Wer sich darauf verlässt, kann böse erwachen.
Rechteverletzungen sind völlig unabhängig davon, ob das Video gewerblich oder nicht-gewerblich verwendet wird. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Video öffentlich oder nicht-öffentlich gezeigt wird.
Hier geht's ja nicht darum ne alte Tagesschau hoch zu laden, sondern um einen Satire Clip im Stil der Tagesschau, wobei dieser "Stil" ja keine Tageschau Erfindung ist, als reden wir eher vom allgemeinen TV-Nachrichten Stil der 80er. Wo genau soll da ein Problem sein?
Hab mal an einem Projekt ("The Modular Body" von Floris Kaayk) mitgewirkt, das die Tagesschau-Identität 1:1 gewissermaßen als Fake News kopiert hat: https://www.themodularbody.com
Hier das betreffende Video:
(Der Sprecher bin ich - jedem Deutschen würde auffallen, dass das nicht auf dem Niveau eines professionellen Tagesschau-Sprechers ist, aber für die Niederlande war es gut genug.)
Das Projekt ist mittlerweile 5 Jahre alt und steht auch so lange im Netz. Beschwerden gab es da AFAIK nicht.
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip
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