Die Gewichtsgrenze mit 250 Gramm betrifft aber nur die Kennzeichnungspflicht. Ein "Führerschein" bzw. ein Kenntnisnachweis ist erst ab Drohnen ab 2kg erforderlich. Siehe BMVI https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ohnen.htmlUnd auch das Design und das Gewicht (249 Gramm) sind identisch. Das hat den Vorteil, daß auch sie in die Drohnen-Klasse C0 (bis 250g Startgewicht) fällt und somit in Deutschland (und vielen anderen Ländern auch) ohne Führerschein- oder Registrierpflicht geflogen werden kann.
Die Mini 2 fällt nur dann in C0, wenn sie auch danach zertifiziert ist, was unwahrscheinlich ist, da das entsprechende Normgebungsverfahren noch nicht finalisiert wurde.Das hat den Vorteil, daß auch sie in die Drohnen-Klasse C0 (bis 250g Startgewicht) fällt und somit in Deutschland (und vielen anderen Ländern auch) ohne Führerschein- oder Registrierpflicht geflogen werden kann.
Ist aber doch letztlich egal ob die Mini 2 die C0-Zertifizierung bekommt oder nicht. In beiden Fällen fliegen Drohnen unter 250 g in der Kategorie A1. Bei Drohnen die schwerer als 250 g sind sieht das aber anders aus. Da fliegen nicht zertifizierte Drohnen spätestens ab dem 1.1.2023 in der Kategorie A3.Urtona hat geschrieben: ↑Mi 04 Nov, 2020 09:57 @slashcam, zwei Korrekturen wären erforderlich:
Die Mini 2 fällt nur dann in C0, wenn sie auch danach zertifiziert ist, was unwahrscheinlich ist, da das entsprechende Normgebungsverfahren noch nicht finalisiert wurde.Das hat den Vorteil, daß auch sie in die Drohnen-Klasse C0 (bis 250g Startgewicht) fällt und somit in Deutschland (und vielen anderen Ländern auch) ohne Führerschein- oder Registrierpflicht geflogen werden kann.
Unabhängig davon besteht eine Pflicht zur Registrierung (des Betreibers) sehr wohl, da die Mini 2 mit einer Kamera ausgestattet ist.
Ich sehe, Du hast meinen Beitrag von heute morgen "drüben" gelesen. ;-)
Du hast absolut recht. Den Leuten fällt es einfach schwer zwischen Drohnen, die ausschließlich zum Flüge selbst Verwendung finden und jenen mit Kameras zu unterscheiden und werfen alles in einen Topf.Urtona hat geschrieben: ↑Mi 04 Nov, 2020 11:48Ich sehe, Du hast meinen Beitrag von heute morgen "drüben" gelesen. ;-)
Ja, die C0-Klassifizierung ist bei Sub-250g-Drohnen nahezu egal, da auch nicht klassifizierte Drohnen unter den Bedingungen von A1 betrieben werden können.
Dennoch ist die Aussage im Beitrag ja nicht richtig.