Also, die Urheberrechte liegen bei dem Urheber, also bei dem Kameramann. Die Nutzungs und Leistungsschutzrechte bei dem Arbeitgeber. Er hat Dich dafür bezahlt. Wenn Dein ehemaliger Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, dürfte das Material nicht einmal bei Dir zu Hause sein, sondern nur bei Ihm. Ev...