Frage von JCE:Hallo zusammen,
Ich stehe kurz davor einen Kurzfilm zu drehen, der auf DVD und im Internet veröffentlicht werden soll. Jetzt meine Frage:
Wie muss der Vertrag aussehen, den ich mit den Darstellern schließen muss, damit mir sowas nicht passieren kann:
viewtopic.php?t=69861
Muss ich da auf irgendwas besonderes achten oder reicht Name des Darstellers, Verwendungszweck, welche Aufnahmen es sind usw?
Vielen Dank,
JCE
Antwort von shipoffools:
Könnte z. B. grob so aussehen:
"
Übertragung der Verwertungsrechte als Darsteller (oder was auch immer: Tonmann etc.)
Hiermit übertrage ich
Hans Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterort
sämtliche Verwertungsrechte der Produktion
Kurzfilm "Schweine im Urknall"
an den durch meine Mitwirkung als Darsteller entstandenen Bild- und Tonträgern an die
Firma Mustermedia, Musterallee 21, 54321 Musterstadt
inkl. sämtlicher Veröffentlichungsrechte, z. B. Internet, TV und der Verwertung als Kauf-Medien (z. B. DVDs, Videokassetten, CDs)
ohne jegliche inhaltliche, räumliche oder zeitliche Eingrenzung.
Sämtliche Verwertungsrechte übertrage ich auch an die oben genannte Firma zur Übertragung auf Andere."
Wenn der Typ dafür Kohle gekriegt hat, sollte das natürlich auch mit draufstehen. Z. B. so:
"Für meine oben genannte Leistung habe ich 5 Mio. Euro
zur Abgeltung aller Ansprüche erhalten.
Das Geld wurde fristgemäß auf eines meiner Schweizer Konten transferiert..."
Okay, der letzte Satz kann auch anders formuliert werden. ;o)
Gruß
shipoffools
Edit:
Da ich kein Anwalt bin, kann ich keine Garantie für komplette "Rechtsverbindlichkeit" geben. Also sicherheithalber nochmal checken lassen...
Antwort von JCE:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
mfg
JCE
Antwort von popaj:
Hallo,
was ist wenn derjenige eine Zeitlang freiwillig mitmacht
(aus Lust und Laune), also ohne Gage? Man hält dies aber auch vertraglich fest.
???
Antwort von shipoffools:
Wenn man das Material veröffentlichen will (auch ohne finanzielle Interessen, z. B. im Internet oder auf DVD) und sicher gehen will, dass einem nachträglich keiner quer schießt, sollte man sich von allen Beteiligten besser eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen lassen. Nur weil's nicht um Geld geht, heißt das ja noch lange nicht, dass man gewisse Dinge nicht vertraglich reglen kann, um eventuellen Schwierigkeiten vorzubeugen.
Wem das Schriftliche zu "formell" ist, kann sich auch von allen Beteiligten die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in die laufende Kamera sagen lassen.
Antwort von popaj:
Wie kann man das denn schriftlich am besten festhalten?
Vereinbarung ist klar, nur evtl. eine Bemerkung, dass mein Bekannter
aus Lust und Laune gerne mitwirken möchte!! Also ohne Gage!!! Er verzichtet drauf.
Hat jemand eine gute Formulierung auf Lager?
Antwort von Bernd E.:
...eine Bemerkung, dass mein Bekannter...mitwirken möchte...ohne Gage...Hat jemand eine gute Formulierung auf Lager?...
Mach die Sache nicht komplizierter als sie ist. Schreib rein: "Eine Gage wird für die Mitwirkung nicht gezahlt" und gut ist.
Antwort von joerg-emil:
...und um das ganze den Darstellern und Mitwirkenden die dir umsonst geholfen haben etwas schmackhaft zu machen, würde ich noch hinzufügen:
...Sollten aus der Verwertung Gewinne (nicht Einnahmen!) erzielt werden, spricht der Rechteinhaber dem Darsteller XY eine Gewinnbeteiligung von 5% zu. Die Auszahlung muss in einer angemessenen Frist erfolgen.
Ich würde das so machen, sonst haben deine Gratis-Helfer vielleicht den Eindruck, als würden sie gerade ihre Seele für nix verkaufen. Ausserdem wäre das auch fair, denn ohne sie hättest du dein Projekt ja gar nicht verwirklichen können. Wie du die Prozente aufteilst, hängt natürlich davon ab, wie viel Arbeit die Einzelnen mit eingebracht haben und wer das größte unternehmerische Risiko trägt.