Frage von Udo Schröer:Hallo,
hatte bei Ebay ein paar SmartSound CDs eingestellt. Nun wurde mir von Ebay mitgeteilt das die Rechte des Lizens Inhabers verletzt wurden. Die Auktionen wurde gelöscht!
Wurde auf folgenden Link verwiesen.
http://cgi3.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?V ... soundlegal
Ist es denn verboten seine originalen SmartSound CDs zum Verkauf anzubieten?
Antwort von AndyZZ:
Anscheinend JA.
Siehe folgender Link, Artikel 2:
http://www.smartsound.com/support/answe ... php?id=108
Du darfst die Musik ausschließlich in Verbindung mit Video oder ähnlichem veräußern. Also einen Film drehen und die Musik zur Nachvertonung nutzen und dann den Film verkaufen.
Die reine Weiterveräußerung der Musik, ohne eigene kreative Gestaltung dahinter, ist untersagt. Egal ob Du einzelne Tracks oder die gesamte CD verkaufen möchtest.
Ob diese Vereinbarung deutschem Recht standhält, ist eine andere Frage.
Oft ist PC-Hardware ja Software in Form eines OEM-Bundles beigefügt, die entsprechend den EULA nicht separat ohne die Hardware veräußert werden darf. Hier haben deutsche Gerichte bereits anders entschieden.
Was hast du denn für CDs? Sind die 44kHz?
Antwort von Anonymous:
Sind ja bereits verkauft (22K), die Löschung ist nach Auktionsende erfolgt.
Muß man ja auch nicht verstehen! Man kauft eine reguläre Software und darf diese nicht weiterverkaufen. Das man Teile nicht verkaufen darf das leuchtet mir ja ein. Aber ohne eine Entsprechende Software bekommt man aus den CDs ja eh keinen Ton heraus.
Für mich ein klarer Fall: Nie mehr SmartSound!
Antwort von etv:
...naja ist für mich schon nachvollziehbar...
Du kaufst dir einen Pack Smartsound CD's + Software und erwirbst dadurch ja die Lizenzen an den Sounds. Mit diesen Sounds kanst du ja "eigene" Tracks machen, die dann in einem Film lizenzfrei verwenden und wenn du dann die CD's wieder verscherbelst, dann ist ja dein Film nicht mehr mit "in deinem Besitz befindlichen lizenzfreien Soundtracks" vertont, sondern somit illegal, weil du ja gerade die Lizenz mit den CD's gemeinsam verkauft hast!!
D.h. bevor die Jungs von Smartsound das gesamte Universum nach Audioschnipsel die von dir unter Zuhilfenahme ihrer Software und CD's erstellt wurden duchsucht, machen sie einfach kurzen Prozess und streiten net rum, ob du nun alle deine Filme vernichten sollst/musst oder nicht, sondern verbieten einfach den Verkauf der CD's.....
...klingt doch logisch, oder?
Grüße
etv
Antwort von Anonymous:
Wenn ich einen Film mit einer Software geschnitten habe und diese anschließend verkaufe, muß ja auch nicht den Film vernichten.
Wenn ich z.b. Pinnacle Studio 11 hätte, kann ich meine Smartsounds nicht mehr verwenden weil Pinnacle einen neuen Sound Generator integriert hat. Was dann? Dann habe ich keine Möglichkeit mehr die Software so zu nutzen wie ich diese einst gekauft habe z.b. mit Studio9
Antwort von Andreas_Kiel:
(...) Wenn ich einen Film mit einer Software geschnitten habe und diese anschließend verkaufe, muß ja auch nicht den Film vernichten.(...)
... diese Software ist ja auch nicht Bestandteil des Films geworden, Du Nase!
;-)
Andreas
Antwort von Anonymous:
*gg* so ist es...
Smartsound is nicht nur Software, sondern eben auch Content, für den du beim Kauf Lizenzgebühren bezahlt hast. Und du kannst eben nicht mehr die Software alleine ohne die Lizenzen weiterverkaufen, weil so die Software ja unbrauchbar wäre *g*
...jo, jo - das gute alte Urheberrechtsgesetz - Stolperstein für ALLE kann ich nur sagen, weil eigentlich quasi ALLES verboten ist *g*
Grüße
etv
Antwort von AndyZZ:
Naja, die Software allein sollte er wohl verkaufen dürfen (ohne die Smartsound CDs dazu). Der Käufer muss dann halt neue CDs kaufen.