Frage von Sammy D:Hallo zusammen,
ich habe meinem Verein angeboten fuer seine Homepage ein paar Luftaufnahmen mit Drohne zu machen. Da ich sonst dort auch ehrenamtlich taetig bin, geschaehe dies ebenfalls unentgeltlich.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Veroeffentlichung auf jener Homepage eine kommerzielle Verwertung seitens des Vereins darstellt. In diesem Fall braeuchte ich ja eine Aufstiegserlaubnis.
Weiss jemand Bescheid?
Vielen Dank!
Antwort von fmgraphix:
Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.
Antwort von dienstag_01:
Muss man ja nicht vorher sagen, wofür die Aufnahmen sind ;)
Antwort von Sammy D:
Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.
Danke. Also meinst du, dass es eine kommerzielle Verwertung ist? So viel ich weiss, braucht man ueberall in Dtld. eine Erlaubnis, wenn man das ausserhalb der Freizeit macht.
Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.
@Dienstag
Es gibt Zeitgenossen, die sich zum Lebensziel gesetzt haben, anderen Menschen das Leben schwer zu machen.
Solche Leute gibts leider auch hier. Vor kurzem hatten wir den Fall, dass wir fuer den Athleteneinlauf und die Siegerehrung ein paar Musik laufen liessen (wie schon unzaehlige Male zuvor). Wenige Zeit spaeter hat sich die GEMA gemeldet, weil ein pedantischer Oberlehrer dies angezeigt hat.
Antwort von fmgraphix:
Ich will dir das Leben nun wirklich nicht schwer machen.
Privat fliegst Du nur, wenn der Zweck reine Freizeitgestaltung ist.
In Deinem Fall ist der Zweck Luftbilder zu erstellen, dafür brauchst Du eine
AE.
Klick:
http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... 14884.html
Antwort von dienstag_01:
Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.
Dann stellst du es auf YT und der Verein verlinkt es auf die Homepage ;)
Antwort von ksingle:
Menschen machen es sich oft gerne schwer .-)
Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Andernfalls wäre für alle Privatflieger das Fliegen außerhalb des eigenen Grundstückes ohne eine AE überhaupt nicht möglich. Und das wäre wohl sehr sehr traurig.
Antwort von Jott:
Was man auf jeden Fall braucht, ist eine spezielle Versicherung. Egal ob privat oder Gewerbe.
Antwort von Sammy D:
Drei User, drei Meinungen. haha
Mal sehen, ob ich endlich den Typen von der Behoerde an die Strippe kriege.
ksingle, persoenlich ist mir das ziemlich egal, solange es nur mich betrifft. Tut es aber nicht.
Antwort von bkhwlt:
Die Flugsicherung hat eine Seite, auf der man die Informationen gebündelt sehen kann. Links findet man die BMVI-Kurzinfo.
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... rohnen%22/
Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließ-
lich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist
mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Für UAS werden generell Aufstiegsgenehmigungen benötigt. Bei den "Modellfliegern" nicht immer. Modellflieger dürfen bis 30m, UAV"s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Antwort von Pianist:
Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Da hier einfach zu viele Falschinformationen und Halbwahrheiten verbreitet werden, schlage ich vor, dass wir hier am besten keine Copter-Diskussionen mehr führen, sondern die Leute ins Drohnen-Forum verweisen. Dort gibt es unter anderem ganz unten eine Rubrik zu den ganzen rechtlichen Fragen.
Mal in Kurzform: Es geht nicht um die Frage "gewerblich oder nicht". Sondern die Abgrenzung geht anders: Wird nur zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung geflogen, oder zu einem anderen Zweck? In diesem hier angefragten Fall lautet der Zweck des Aufstieges "Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für einen Verein".
Modellflieger dürfen bis 30m, UAV"s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Diese Aussage wäre dann korrekt, wenn Du auch dazuschreibst, wo sie gilt, nämlich innerhalb der Kontrollzonen der 16 deutschen Flughäfen, deren Tower von der DFS betreut werden. Außerhalb dieser Kontrollzonen gelten andere Regeln: UAS/UAV bis 100 Meter, Flugmodelle unbegrenzt (aber nur in Sichtweite).
Matthias
Antwort von Sammy D:
So. Ich habe mit dem Zustaendigen vom Luftamt Bayern gesprochen.
Er sagte, um die Sache zu simplifizieren, solle ich einfach eine Allgemeinverfuegung (auch als Privatperson ohne gewerbliche Nutzung moeglich) einreichen, damit bewege ich mich auf der sicheren Seite. Diese sei kostenlos und zwei Jahre in Bayern gueltig. Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.
Antwort von dienstag_01:
Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.
Sowas ist doch richtig geil. Schilda muss gleich um die Ecke sein ;)
Antwort von Pianist:
Mensch, sag das doch gleich, dass es um Bayern geht. Dann hätten wir uns die ganze Diskussion sparen können. Die haben eine Allgemeinverfügung erlassen, und wollen lediglich, dass man dem nördlichen und dem südlichen Luftamt anzeigt, dass man diese Allgemeinverfügung zu nutzen gedenkt.
Hauptsächlich dient das dem Zweck, dass man denen unterschreibt, dass man die Regeln verstanden hat und sich daran hält.
Noch einfacher ist es in Thüringen, die haben eine Allgemeinverfügung erlassen und es reicht, sie einfach unterschrieben mitzuführen. Baden-Württemberg hat seit kurzer Zeit sowas auch.
Matthias
Antwort von Jan:
Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen. Netzinformationen auch aus guten Foren muss man aber skeptisch beäugen. Gesetze in dem Bereich ändern sich von heute auf morgen manchmal. Was vor Monaten geschrieben irgendwo steht, muss aktuell nicht mehr gelten.
Außerdem sollte man noch aufpassen, dass einige Versicherungen bestimmter Modellflugvereine nur für Flugplätze der Vereine gelten und nicht auf Privatgrund. Manchmal ist die Aufstockung einer Haftpflichtversicherung recht günstig, manchmal recht teuer. Teilweise bezahlt man nur 25€ im Jahr extra.
VG
Jan
Antwort von Pianist:
Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen.
Nicht beim Ordnungsamt, sondern bei der Luftfahrtbehörde. Und innerhalb der ED-R 146 (fünf nautische Meilen um die Reichstagskuppel) sind noch ganz andere Zustimmungen erforderlich.
Matthias