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Infoseite // Filmaufnahmen von fremden Personen. Frage zu einem Beispielvideo.



Frage von robbitobbi:


Hallo,
sowohl im TV, als auch in unglaublich vielen Internetfilmen, gibt es immer wieder Szenen, bei denen ich mich frage
"Darf man solche Szenen ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verwenden"?
Mein erster Impuls "Ne, darf man nicht", aber genauso bin ich felsenfest der Überzeugung, dass zum einen, keine ausdrücklichen Erklärungen der gefilmten Personen vorliegen, geschweige denn, dass sie überhaupt gefragt wurden.

Bin z.B. gerade in einem Slashcam-Beitrag auf dieses Video gestoßen:
http://de.youtube.com/watch?v=gVw98MKDmmE
Beim Betreten der Kirche werden mehrere Personen gefilmt, einige kriegen es gar nicht mit, andere sind nur ganz kurz zu sehen.

Macht man das dann einfach so?
Und was kann passieren, wenn jemand der Gefilmten später auf genau dieses Video stößt, und erklärt, dass er nicht damit einverstanden ist.
Kann man dann verklagt werden?
Oder mache ich mir da zu große Gedanken? Denn wenn es doch passiert, wird die Person einfach wieder rausgenommen? Und fertig.

Freue mich über Antworten.

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Antwort von Axel:

Die Frage ist, ob die Personen das Motiv sind oder nicht. Die Kirchgänger, die in dem Video missbilligend in die Kamera blicken (nicht in der Totalen, sondern direkt an der Türe), hätten durchaus das Recht, die Verwendung ihres Bildes zu verweigern. Menschen in einer Masse (Gewusel in Fußgängerzone, Beitrag: Kauflust trotz Krise ungebrochen, Schlange vorm Eiffelturm, Kirchgänger aus der Ferne, Teilnehmer einer Demonstration) sind entweder Staffage oder treten bewusst öffentlich auf. Im Zweifelsfall: Bei laufender Kamera fragen, dann hört man nie wieder was.

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Antwort von robbitobbi:

"Im Zweifelsfall: Bei laufender Kamera fragen, dann hört man nie wieder was."
Hört sich theoretsich ja gut an, glaube aber nicht, das es funktioniert, vor allen Dingen, wenn wie hier dokumentarisch gearbeitet wird, und alles schnell, schnell gehen soll.

Wenn sich wirklich jemand im (nachhinein!) von den Kirchgängern beschweren sollte.
Ist es dann damit getan, die Szene zu entfernen, oder kann man auch noch anders zur Verantwortung gezogen werden?
Und wenn ja, passiert so etwas überhaupt in der Praxis?
Ich frage, weil ich zum einen immer wieder auf solche Aufnahmen zurückgreifen möchte, zum anderen, weil es so unglaublich viele Beispiele gibt, in denen meiner Meinung nach, ohne diese Absicherung gefilmt wurde.

Im Beispielvideo geht es mir genau um diese Szenen beim Betreten der Kirche.

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Antwort von Axel:

Im Beispielvideo geht es mir genau um diese Szenen beim Betreten der Kirche. Man braucht kein Verhaltensforscher zu sein, um eindeutig zu erkennen, dass diese Leute nicht gefilmt werden möchten. Also würde ich es nicht tun. Wenn ich die Einstellung brauche, würde ich fragen, ob sie einverstanden sind. Ein Nein ist ein Nein, ein Ja ein Ja. So nett sollte man sein (Kant lesen, keine Paragrafen).

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Antwort von B.DeKid:

..... (Kant lesen, keine Paragrafen). Lol....Der war gut ;-)

MfG
B.DeKid

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