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Computerspielszenen in Videofilm




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Frage von Alexius Marnion:


Ich arbeite an einem Projekt für unser Produktionspraktikum an der FH.

Kurz gesprichen: Darin soll ein PC-Spieler in den Computer "gesaugt" werden und dort dann in den Computerspielen agieren.

Technisch dachte ich an einem Akteur vor Blauwand und eine vorher aufgenommene (;Hintergrund)Spielszene aus einem Computerspiel.

Nur wie schaut das rechtl. aus? Ich fürchte zwar, dass ohne Lizenz und oder Erlaubniss der Rechteinhaber sowas nicht läuft.
Auch wenn das Projekt natürlich nicht kommerziell ist. (;dennoch wäre denkbar, dass eine spätere Veröffentlichung auf Youtube (;oder eher Vimeo) gewünscht sein könnte)

Aber würd mich dennoch gern vorher informieren. Lizenz könnten wir uns natürlich nicht leisten und fraglich ob wir entsprechende Hintergründe selbst herstellen können also ob das Projekt so überhaubt machbar ist.

Wie sieht das aus mit Audio aus diesen Spielen?
Dachte da zB an eine Szene aus dem ersten Super Mario mit den Sprunggeräuschen etc...
Titelmusik der Spiele fällt ja vermutlich auch bereits raus.




Antwort von B.DeKid:

Nenn es Machinima und alles ist ok ;-)

de.wikipedia.org/wiki/Machinima

MfG
B.DeKid



Antwort von Alexius Marnion:

naja, interessanter Ansatz, triffts aber nicht ganz. Wir haben ja reale Schauspieler im Bild plus Anfang und Ende des Film Aufnahmen aus dem RealLife.

Aber auch bei denen frage ich mich wies da rechtlich aussieht. Machinima wird ja auch keine rechtefreie Zone sein.



Antwort von B.DeKid:

Ich will auch so was machen , und Ich wüsste nicht warum dies verboten sein sollte? Drehs doch einfach , wer soll den bitte schön kommen?

So nen Quatsch - wer soll Dir denn nen Rechtlichen Rat auf so nen Prozedere geben können.

Und im Zweifelfall wirst die Antwort doch kennen - NEIN GEHT NICHT IST ALLES STRENGSTENS VERBOTEN !!!



Antwort von Quadruplex:

"B.DeKid" wrote:
Ich will auch so was machen , und Ich wüsste nicht warum dies verboten sein sollte?

Genau das ist Dein Problem.
"B.DeKid" wrote:
Drehs doch einfach , wer soll den bitte schön kommen?

Die Entwickler bzw. Rechteinhaber des Spiels beispielsweise. Natürlich isses in der Praxis mit solchen Sachen ähnlich wie mit verwendeter Musik: So lange so ein Werk quasi-privat gezeigt wird, also im konkreten Fall den Hörsaal der FH nicht verläßt, wird sich keiner dran stören. Sicher ist aber nicht mal das - und spätestens, wenn man den Film doch mal woanders zeigen will, gibt's dafür um so mehr Ärger.
"B.DeKid" wrote:
So nen Quatsch - wer soll Dir denn nen Rechtlichen Rat auf so nen Prozedere geben können.

Du sicher nicht.
"B.DeKid" wrote:
Und im Zweifelfall wirst die Antwort doch kennen - NEIN GEHT NICHT IST ALLES STRENGSTENS VERBOTEN !!!

Quark. Es wäre aber sinnvoll, sich mit den Machern des Spiels in Verbindung zu setzen. Wenn die bocken, hast Du, lieber Alexius Marnion, Pech gehabt. Wenn man denen aber erklärt, wofür das ist, sollten sie eigentlich kooperationswillig sein.
Wenn nicht: Such Dir jemanden, der Dir ein paar Spielekulissen am PC basteln kann - muß ja nicht funktionieren, sondern nur schön aussehen.
"Alexius Marnion" wrote:
Wie sieht das aus mit Audio aus diesen Spielen?
Guckst Du in diese Diskussion. Auch hier: Wenn es Probleme gibt oder teuer werden könnte, lieber einen befreundeten Musiker bitten, ein paar Takte zu komponieren.



Antwort von Alexius Marnion:

Jau danke. Läuft wohl alles darauf hinaus wie ich mir schon dachte.

Weil langsam die Zeit zu knapp wird für ne ganz neue Idee machen wir das jetzt einfach so, können ja noch überlegen bei den Firmen zu fragen
(;o Gott, wer hat zB Tetris gemacht oder das alte Super Mario? Nintendo war ja "nur" der Vertrieb? Obwohl, dass sind doch dann genau die Leute die die Rechte haben dürften?)
und verzichten dann dafür lieber später auf YouTube.
Auch wenn dort ja zig Klagen eingehen dürften, wenn die Spielehersteller klagen würden, bei den ganzen Gildenfilmen von WoW zB. Aber siche iss sicher.



Antwort von B.DeKid:

@Quadruplex

Genau ,schon richtig , deshalb gibt es auch dutzende Machinima Festivals , weil die alle beim Hersteller anfragen.

Mal was von viralem Marketing gehört?
.......................................................................................................

TS geh einfach in SL und nutze deren Engine und deren Kameras , da gibts auch ganze SuperMario Avatare, Spiele Versionen von Tetris gibts dort auch .

Dort gibt es auch Grind eigene Sims die nur für / ums filmen sich drehen.

**Man sollte natuerlich bedenken , das wenn du Tron oder RasenmäherMann like jemanden in zB CS steckst und danach Amok laufend durch nen Schul Set laufen lässt, so was nicht als possitive Lobby zählt und durch aus Ärger geben kann.**

MfG
B.DeKid



Antwort von Quadruplex:

Ach, Billy-Boy!

Nur, weil Du meistens nicht erwischt wirst, wenn Du zu schnell fährst, ist es nicht erlaubt; daß bei Youtube zentnerweise Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Fernsehsendungen und Filmen zu finden sind, macht dies auch nicht legal.

Natürlich hat sich bei vielen der Rechteinhaber mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, daß es ein Kampf gegen Windmühlen ist, all dies zu verfolgen. Und meist werden die Verstöße bei Youtube bewußt toleriert, weil man die Leute dazu bringen will, die DVD zu kaufen.

Das festzustellen, ist eine Sache - hier Ratschläge à la: "Ist doch eh alles wurst und interessiert keinen" zu verbreiten, eine andere. Ich wünsche Dir mal eine richtig teure Auseinandersetzung mit den Anwälten eines Rechteinhabers...



Antwort von Andreas_Kiel:

"Quadruplex" wrote:

Das festzustellen, ist eine Sache - hier Ratschläge à la: "Ist doch eh alles wurst und interessiert keinen" zu verbreiten, eine andere. Ich wünsche Dir mal eine richtig teure Auseinandersetzung mit den Anwälten eines Rechteinhabers...

Eines Tages steht Madonna in der Kanzlei, zeigt auf hunderttausend aufgereihte Sünderkein und haucht ins Mikrofon "Fünfzehn Millionen Dollar Streitwert" - *** träum ***



Antwort von B.DeKid:

"Quadruplex" wrote:


Das festzustellen, ist eine Sache - hier Ratschläge à la: "Ist doch eh alles wurst und interessiert keinen" zu verbreiten, eine andere. Ich wünsche Dir mal eine richtig teure Auseinandersetzung mit den Anwälten eines Rechteinhabers...



Also so sollte es nicht verstanden werden , und Ich möchte nun wirklich niemanden dazu ermutigen bewusste Straftaten zu begehen .....

DOCH , ....

die Machinima Szene wächst , der Content Anbieter profitiert vom viralen Marketing , und fördert dies sogar noch durch Wettbewerbe / Festivals ...

Also da brauchst Du mir nich nen Prozess zu wünschen , - und zu schnell fahr ich nie (; ausser MX oder MTB) - denn Ich hab seit Jahren gar keinen Lappen mehr ;-p


MfG
B.DeKid



Antwort von Andreas_Kiel:

"B.DeKid" wrote:
der Content Anbieter profitiert vom viralen Marketing

Mag ja sogar stimmen: er hat aber das uneingeschränkte Recht, zu bestimmen, wie und von was er profitieren will. Da ist kein Raum für Auslegungen. Selbst wenn (;!) man annehmen sollte, das sei bei einem Profitieren alles so erlaubt: den Nachweis müßte man dann ja führen, und wie?
Das ist dasselbe, als wenn mir jemand einen niegelnagelneuen Polo vor die Tür stellt und den "alten" Volvo verschrottet. Der neue ist ja vom reinen Marktwert auf dem Papier mehr wert, eigentlich habe ich doch jetzt einen Gewinn, oder?
Betrachte ich aber den Komfort und das Platzangebot, stelle ich fest, daß ich subjektiv einen Verlust erlitten habe: das festzustellen, obliegt mir allein.
Krux auch: Sachbeschädigung und Diebstahl bleiben isoliert betrachtet bestehen, und ich muß es schon gar nicht dulden - da schließt sich der Kreis zu Deinem Marketing, viral oder nicht - daß mir Handlungen (;ein Marketing) aufgedrängt werden, die ich gar nicht will.
Eine Begründung zum Nicht-Wollen braucht man auch nicht zu liefern.

Ich höre immer wieder "aber das entnommene Foto war doch auch eine tolle Werbung für ..."; sorry: URV bleibt URV.

BG, Andreas



Antwort von B.DeKid:

Ok , ist mir verständlich.

Ich bezog mich auf 2 Geschichten

1: Ein erstellter "Computerspiel" Film der das Spiel als Umgebung nutzt =
Machinima - zB erstellt auf Plattformen wie SecondLife, wo Linden den Spieler quasi mit der Funktion um wirbt.

2: Das Spiel was im Hintergrund einer Filmszene läuft und als Requesiten Background gezählt werden kann, - wird ja oft auf IMDB dann verlinkt " Der Film im Hintergrund als Bruce W. durch das Fenster sprang war Bambi aus dem Jahre X .

In beiden Fällen bin Ich mir sicher das es kaum wenn stören sollte.


..................................................


Benutz ich aber das Spiel , oder Szenen aus dem Spiel die bewusst das Spiel in eine Ecke stellen , dann könnte Ich mir das Vorstellen das dies unerwünscht ist.

Beispiel siehe oben , - "Der Amok Läufer der kurz vor der Tat CounterStrike spielt " ... und Ich auch das ganze Spiel und die Sequenzen so anlege , das man klar das "Spiel" Schuldig macht , für den Vorgang. Quasi Aussage - spiel CS und morgen wirst Du ein Killer sein.

Na ja aber mühseelig das nun zu besprechen ;-)

MfG
B.DeKid




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