Frage von SMG:Hallo Zusammen,
Eine Hochzeit haben zwei Personen aufgenommen. Fotograf hat seine Arbeit gemacht, ich Videoaufnahmen. So weit so gut. War gerade beim Schneiden, als die Braut mich angerufen hat. Sie hat mir vorgeschlagen, einige Bilder als Diashow in das Video zu integrieren und das Cover sowie DVD-Bild ebenfalls mit diesen Bildern zu gestalten.
Meine Frage: muss ich die Einverständnis vom Fotografen einholen bevor ich die Wünsche der Kunden in das Video einarbeite?
Ich sehe das so: Der Fotograf ist und bleibt der Urheber seiner Bilder. Die Bilder werden dem Kunden für den privaten gebrauch zur Verfügung gestellt. Dadurch, dass ich diese Wünsche des Kunden erledige, berechne ich keinen Cent an Zusatzkosten, denn ich würde die Arbeit sowieso erledigen, dann aber mit meinen eigenen Bildern.
Wie sieht ihr das? Kann mir jemand passende §en in der Gesetzsprechung nennen?
Antwort von videowuif:
§ kenne ich keinen, ich frage bei der HZ immer den Fotografen direkt, ob er mir einige seiner Foto für Cover/Abspann etc. zur Verfügung stellt. Ist allerdings nur eine mündliche Vereinbarung, wenn er/sie es sich anders überlegt bleibe ich wahrscheinlich auf der Strecke! :-( Außer der/die Fotograf|in hat das Urheber-Nutzungsrecht an das Brautpar abgetreten und die erlauben es - was ist dann wiederum?