Hallo!
Mich hatte ein Veranstalter beauftragt sein Festival (div. Bands) zu filmen. Das mündl. vereinbarte Honorar habe ich jedoch nicht erhalten, weil er das Geld überhaupt nicht hatte. Um meine Produktionskosten wieder raus zu bekommen, habe ich mich dann nach einigen Wochen direkt an die Plattenfirmen zwecks Absatz gewandt.
Frage: Bedarf es einer Freigabe des Aufzeichnungsmaterials seitens des Veranstalters?
Der Veranstalter meint, da sein Festival schon zum zweiten Mal statt gefunden hat automatisch geschützt sei...nicht nur der Name sondern auch alles drum herum.
Ich will nicht den Namen der Veranstaltung verwenden...auf der Bühne ist jedoch ein Banner der Veranstaltung zu erkennen...ist das lediglich Beiwerk?
Hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen und evtl. auch auf entsprechenden Gesetzestext verweisen. Vielen Dank!
MfG
evildead79


