Diese Information finde ich sehr wichtig und teile sie deshalb hier. In der Geschäftsordnung des Versteigerers (Firma Industrierat West GmbH & Co. KG, die von Pille Filmequipment Verleih mit der Durchführung beauftragt wurde) ist zu lesen unter 5.
Zahlung von Kaufpreis und Aufgeld
(1) Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt derzeit 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Aufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.
Somit sind eventuell zum Höchstgebot in Deutschland 38 Prozent zusätzlich zu zahlen. Eigentlich sollte man bei der Anmeldung immer die AGB lesen, da es aber oft nicht alle Kollegen tun, hier nochmal der Hinweis der sich anscheinend nur in den näheren Bestimmungen findet und somit leicht übersehen werden kann. Nicht das der Kauf/Bieten sonst unerwartet teuer wird.
https://industrierat-west.de/images/PDF ... gungen.pdf