Hast du den Artikel überhaupt richtig gelesen? Es steht doch eindeutig da: "Im Zweifelsfall (besonders wenn die Aufnahmen kommerziell verwertet oder öffentlich werden sollen) sollte also die Genehmigung des Rechteinhabers bzw Grundstückseigners eingeholt werden."ennui hat geschrieben:Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln?
Nein, eigentlich nicht - Zitat aus dem Artikel zur Panoramafreiheit:ennui hat geschrieben:Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Von der Leiter über die Mauer fotografieren/filmen (also mit "Hilfsmittel") ist da ja nicht mehr erlaubt, aber per Drohne ist es plötzlich wieder kein Problem?
Das gilt fürs reine Überfliegen - wenn dabei Kameraaufnahmen gemacht werden, kommen noch weitere rechtliche Erwägungen dazu. Also: darf hier überhaupt geflogen werden? Wenn ja, dann: was darf dann hier gefilmt werden? Vielleicht sollte ich den Entscheidungsgang das in Form eines Flussdiagramms besser verdeutlichen?ennui hat geschrieben:Aber "Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden."
Also was nun?
In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf...klusterdegenerierung hat geschrieben:Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
Bist Du der Thomas von departmenstudios?AD Tom hat geschrieben:Am besten wir genießen noch die derzeitige Toleranz der Gesetzgebung. ;-) Da die Justiz der Realität zumeißt hinterher hinkt bin ich ziemlich sicher, dass in absehbarer Zeit die Vorschriften verschärft werden.
Thomas.
Yepp;-)Jensli hat geschrieben:In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf...klusterdegenerierung hat geschrieben:Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
Nicht sauer sein...klusterdegenerierung hat geschrieben: Bist Du der Thomas von departmenstudios?
Coole Seite, tolles footage, geile Clients, man bin ich Sauer!;-);-)
Gruß
Was bei den Actioncams die GoPro, ist bei den Drohnen dieAndKo hat geschrieben:Welche Kameradrohenen sind denn wirklich empfehlenswert?
Ja und deshalb ist youtube voll von Drohnen-Clips...uniquedition hat geschrieben:Danke, aber es geht ja darum, dass man ohne solche Einverständniserklärungen auch keine Aufstiegsgenehmigung bekommt.
Das ist so nicht richtig. Wenn ich vom Grund eines anderen die Drohne starte brauche ich von diesem eine Erlaubnis. Schriftlich/mündlich, wie auch immer. Ich brauche natürlich nicht vom Besitzter jeder Wiese ich ich überfliege eine "Aufstiegserlaubnis". Der Luftraum über einem Grundstück ist nicht privat. Der rechtliche Begriff "Aufstiegserlaubnis" ist hier auch nicht angebracht. Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland.uniquedition hat geschrieben:Die eigentliche Schwierigkeit liegt doch in der Aufsstiegserlaubnis!!! Wenn ich überhaupt nur mit einem Phantom ein Film für ein Dorffest machen möchte und das der Gemeinde zur Verfügung stelle, und zwar UNENTGELDLICH, brauche ich ne Aufstiegsgenehmigung!! Die beinhaltet neben einem Haufen anderen Formalitätenscheiß eine Überflugsgenehmigung der Grundstückseigner. Dann kann ich ja erstmal mit 20 Bauern Schriftrkrieg führen, bevor ich die einsetzen darf.
Soweit ich das verstanden habe ist das alles völlig praxisfern. Oder sehe ich da was falsch?
bzw das zuständige regierungspräsidium.kgerster hat geschrieben:Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland.
Über eine Veranstaltung fliegen ist auch verboten. Dort trifft der Begriff "Menschenansammlung" mit Sicherheit zu.darth_brush hat geschrieben:Dann flieg nur über den öffentlichen bereich.
Ohne aufstiegsgenehmigung über eine Veranstaltung fliegen, würde ich auf jeden fall nicht machen. Die drohne muss nur einen defekt haben, jemanden auf den kopf fallen und du hast ärger am hals.