Bergspetzl hat geschrieben:Ein schöner Clash bisher!
Aber ich gehe zurück auf die Frage des TO
dass nur Filmkameras ein "richtiges" Auflagemaß haben, man also den Trick mit dem Heranzoomen zur einfacheren und genaueren Fokussierung bei Digitalkameras (i.d.F. 5D) nicht nutzen kann.
sowie die Anmerkung später
.... war allerdings auch kein Mitarbeiter der Zeitschrift, sondern irgendein junger Kameramann, der einen kurzen Erfahrungsbericht mit der 5D verfasste.....
so....jetzt mal Ruhe und ganz tief durchatmen.
In diesem Falle:
NEIN, es gibt kein Auflagemaß"
Weil es injustierte Fotooptiken sind. Diese sind nicht darauf ausgelegt, einen durchgängigen Schärfepunkt zu behalten. Man kann zwar eine Fotooptik halbwegs auf eine Kamera einmessen lassen, das macht aber keinen Sinn, da es trotzdem zu ungenau bleibt und bei einem Optikwechsel alles verloren wäre. Der Text bezieht sich auf eine 5D.
Wir haben eine Angineux für einen Dreh auf eine C300 einmessen lassen. Wohlgemerkt: es war klar, dass die Optik zwei Wochen "drauf" bleibt.
Die andere Frage frage ist hier nach der Art des Einmessens. Das kann im Labor geschehen oder schnell vorm Auto mit Simensstern vom Handy. Film oder EB? Das sind zwei verschiedene Philosophien und Anwendungsgebiete.
Und das alles macht dann soweit Sinn, dass der Focuspuller oder Kameramann ca. ,5 cm mit der Schärfe daneben liegen, rein aus "menschlichen Versagen". Hm....da bringt die Toleranz um "μm" dann was...
Die Diskussion ist ok fürs Entwicklungslabor. Aber auch nur für dort bitte. Dem halbwegs Erfahrenen Kameramann ist bewusst was der Unterschied zwischen einem justierbaren und unjustierbaren Objektiv ist, und ob es Sinn macht für den Dreh die Optik an jene Kamera einzumessen oder ob wir mit den Herstellertoleranzen leben.
Bei einer Zeiss Masterprime ist es je nach Anwendungsfall auch so ok, bei einer EB Optik ist es notwendig, bei einer Canon L Lens zu vergessen...