Rede doch einfach mit seiner Mutter...;-)HTM12 hat geschrieben: im Endeffekt bringts nichts, weil der die Firma auf seine Mutter angemeldet hat
Nochmals die Frage: hast du überhaupt je eine schriftliche Rechnung gestellt? Ohne kannst du nicht rechtlich vorgehen und die Polizei hat erst recht nichts damit zu tun...HTM12 hat geschrieben:Hi,
danke für die vielen Antworten, es wird mir eine Lehre sein ...
Habe meine Referenzclips, die ich für (m)einen Reel spot nehmen kann.
Bin zwar noch am Überlegen ob ich dagegen Rechtlich/Polizeilich vorgehe, aber im Endeffekt bringts nichts, weil der die Firma auf seine Mutter angemeldet hat und die hat nichts mit dergleichen zutun ... wahrscheinlich ist der schon mehrfach insolvent gegangen ...
Nein, sowas ist unprofessionell und vermutlich auch nicht legal... (zumindest könnte dich die Firma wegen Rufschädigung anklagen).Kann ich ein Youtube Video machen, mit paar Szenen aus dem Trailer und danach steht, leider ist nicht mehr zu sehen, die Firma xy, die diesen Trailer in Auftrag gegeben hat, bezahlt die erbrachten und abgenommene kreative Arbeit nicht.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - und bzgl. der auftragserteilung liegt die beweispflicht auf seiten des auftragsnehmers.wolfgang hat geschrieben:Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.
tja - rechnung schicken - da hat der kunde dann etwas fürs klo ...aight8 hat geschrieben:Natürlich brauchts keinen schriftlichen Vertrag! wolfgang hat es super zusammengefasst.
Von demher Rechnung schicken. Hier wird total um den heissen Brei geredet, was willst du sonst machen?
Allerdings würde er erklären müssen, WOHER er das Video gehabt hat, welches er auf seine Seite gesetzt hatte. Wie glaubwürdig dies wäre, noch dazu wenn es sich vielleicht noch dazu um firmenspezfische Inhalte handelt, können wir hier nicht abschätzen.iasi hat geschrieben:das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - und bzgl. der auftragserteilung liegt die beweispflicht auf seiten des auftragsnehmers.wolfgang hat geschrieben:Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.
der kunde hatte ein video auf seine seite gesetzt - das ist dann zwar eine urheberrechtsverletzung, aber auch hier muss erst mal der nachweis geührt werden, vor allem aber ist dies noch kein nachweis für eine erfolgte auftragserteilung ...