iasi hat geschrieben:wolfgang hat geschrieben:Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - und bzgl. der auftragserteilung liegt die beweispflicht auf seiten des auftragsnehmers.
der kunde hatte ein video auf seine seite gesetzt - das ist dann zwar eine urheberrechtsverletzung, aber auch hier muss erst mal der nachweis geührt werden, vor allem aber ist dies noch kein nachweis für eine erfolgte auftragserteilung ...
Allerdings würde er erklären müssen, WOHER er das Video gehabt hat, welches er auf seine Seite gesetzt hatte. Wie glaubwürdig dies wäre, noch dazu wenn es sich vielleicht noch dazu um firmenspezfische Inhalte handelt, können wir hier nicht abschätzen.
Natürlich ist die Positon immer besser, wenn es Schriftlichkeit gibt - vorher. Aber in dem Fall würde ich zumindest arg lästig werden. Eine Rechnung legen, Mahnungen schreiben, damit drohen das dem Anwalt zu geben usw. Auch wenn die Kosten für einen Rechtsstreit auch das Risiko darstellen, welche schnell viel höher werden können als der eigentliche Streitwert um den es geht.
Das Problem hier ist nicht nur recht zu haben, sondern auch recht zu bekommen. Und zweiteres ist halt leider in Wirklichkeit teuer und mit Risken behaftet.
Wenn man so ein Geschäft macht, ohne Vertrag und nur mit Handschlag, dann geht man halt entweder auf Vorkasse (bei so einem Betrag kein sonderliches Thema), oder übergibt das Material + Rechnung mit einer Übergabebestätigung oder nur gegen Geld. Oder man hat halt Schriftlichkeit - und wenn es nur ein email ist wo man dem Kunden vorab die Auftragsannahme per email bestätigt und sich auf ein Handschlag-Datum und einen Mitarbeiternamen bezieht. Auch wenn immer eine Bestätigung vom Kunden besser ist, aber das kann man im Nachhinein leicht sagen, eh klar.