Der australische Künstler Sebastian Tomczak wurde nach dem Upload einer Aufnahme mit 10-stündigem Rauschen auf YouTube gleich mit fünf verschiedenen Copyrightansprüchen ... Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten: Audio-Copyright-Verletzung auf YouTube durch weißes Rauschen?
Ich hab auch schon mehrere bekommen. Letzter Fall war eine Midi-Aufnahme eines Tschaikowski-Stückes, die ich mit nem Soundprogramm und General-Midi-Sounds in eine Aiff umgewandelt und ins Video eingebaut habe. Angeblich soll das eine professionelle Konzertaufnahme sein. 😀 Selbst mein Einspruch wurde abgelehnt. Heißt, mein eigenes Video wird jetzt mit Fremdwerbung zugekleistert und die Arschlöcher kassieren für meine Arbeit. Super!
wie geil :-) Irgendwann lernen es auch die Restlichen, dass man einen grossen Teil seiner Rechte an gurgle verschenkt, wenn man seine Arbeit auf ihre platte Form hochwirft.
Richtig genial finde ich ja die ASCAP/GEMA Abrechnung desjenigen, der sich white noise und pink noise urheberrechtlich sicherte....wahrscheinlich heisst er alphabet :-)
Interessant.
Aber irgendwie auch nicht. Die Überschrift grenzt an "Bild-Niveau".
Wer die Hintergründe kennt, bzw. mal nachliest, wird feststellen, das die Copyright-Verletzung durchaus berechtigt ist.
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 15 Jan, 2018 13:20
Wer die Hintergründe kennt, bzw. mal nachliest, wird feststellen, das die Copyright-Verletzung durchaus berechtigt ist.
Da gibts keinen link. alphabet selber sagt:"A spokeswoman for Google, which owns YouTube, said that the Content ID system works by automatically matching uploaded content against sample files provided by other content creators."
Diese Algos funzen eigentlich ganz gut. Ich nutze z.B. tunesat um zu kontrollieren welche meiner Musiken weltweit gesendet werden. Wer allerdings nicht weiss, wie das mit den Musikrechten bei alphabet läuft, sollte mal das Kleingedruckte lesen bevor er etwas auf youtube hochlädt.
Wer also einmal white noise auf youtube hochgeladen hat und dieser white noise wurde von youtube automatisch/fälschlich mit einer content ID versehen, hat die Rechte an dem white noise an youtube abgegeben. Die können jetzt diese "musike" weiternutzen und in Werbung selber verwenden. Jeder Song der dort hochgeladen wird, bekommt irgendwann eine Content ID! Und diese ID gehört alphabet. Das ist vergleichbar mit dem ISRC code oder dem ISWC code. Dieser code/content ID wird nun in die Tonspur hineingeschrieben, sozusagen mit einer watermark versehen.
Somit betrachtet sich alphabet als Besitzer und verwertet diese Tonspurten in monetized ads.
Ich lizensiere meine Musik soweit es geht selber aber es ist schon vorgekommen, dass jemand einen Film mit meiner Musik auf kacktube hochludt und Lizenznehmer der gleichen Musik von mir von kacktube eine solche copyright kacknotice bekamen weil kacktube meine Musik als die ihrige betrachtete. Den Rechtsstreit und die Arschwaltskosten lassen wir mal beiseite....
Ganz tolle Sache das alles....
Also immer schön weiter da hochladen, bald gehört denen sowieso alles was mal durch Urheberrecht geschützt war.
Nicht falsch verstehen, ich finde solche Vorgehensweisen natürlich auch zum ...piep...
Es gab vor längerer Zeit in einem Online-Musikmagazin (weiß nicht mehr wo das war, vielleicht amazona oder beat.de) auch schon mal einen Bericht darüber.
Was mich mich irritiert ist der Satz von Wiki
Zitat:
"Weißes Rauschen kann mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Signalamplitude auftreten."
Wie kann man also auf eine "willkürlich entstandene Amplitude innerhalb eines bestimmten Bereichs" ein Copyright haben. Das Signal bzw. der Ausschlag innerhalb einer bestimmten Zeit als Solches ist ja nicht reproduzierbar. Der Ausschlag meines eben produzierten weißen Rauschens müßte also auf den Peak genau dem entsprechen, von dem, der das Urheberrecht hat.
Das halte ich für weit hergeholt.
Das liegt an dem Algo der benutzt wird. Dieser kann eben zwischen den verschiedenen white noise Signalen nicht unterscheiden, genauso wie azztube Vogelzwitschern als ihr Eigentum "erkennt".
Die Auswirkungen dieses Elends waren für mich ein finanzielles Desaster! Ich denke da ist meine Wortwahl mehr als verständlich....
- Nutzungsrechteübertragung Facebookanteile (Whatsapp, Messenger etc)
- Nutzungsrechteübertragung Youtube, Google und Vimeo
- Twitter
- Instagramm
......
Prognose: Lass die Schäflein schön soziale Kontakte knüpfen, gib ihnen das Gefühl etwas zu verpassen, rechne ihnen Chancen aus bekannt und berühmt zu werden. Danach wenn alle im Kreis stehen schärfe die AGB´s nach und zieh ihnen die Hosen runter.
Willkommen im Internetzzeitalter. :-))
Allerdings ein "Urheberrecht" kann sich Google nicht einfordern. Dieses ist von Gesetzes wegen an den "Schöpfer" gebunden und nicht übertragbar bis 70 Jahre nach seinem Tod. ;-)
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 15 Jan, 2018 16:35
...
Wie kann man also auf eine "willkürlich entstandene Amplitude innerhalb eines bestimmten Bereichs" ein Copyright haben. Das Signal bzw. der Ausschlag innerhalb einer bestimmten Zeit als Solches ist ja nicht reproduzierbar. Der Ausschlag meines eben produzierten weißen Rauschens müßte also auf den Peak genau dem entsprechen, von dem, der das Urheberrecht hat.
Das halte ich für weit hergeholt.
Es scheint, daß YouTubes Content ID System da nicht wirklich jeden Ton abgleicht, sondern versucht etwas abstrahierter Muster (seien es Melodien oder Rhythmen) zu erkennen - und das sogar bei weißem Rauschen versucht, was dann anscheinend auf dieser Ebene zu "verschiedenem" weißen Rauschen in der (Fehl-)Erkennung führt.
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