Kameradrohnen wie DJI Mavic, Mini usw Forum



Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?



Forum für große und kleine Kameradrohnen -- Merkmale, Vergleich, Flugtipps etc.
Antworten
Sammy D
Beiträge: 2270

Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

Hallo zusammen,

ich habe meinem Verein angeboten fuer seine Homepage ein paar Luftaufnahmen mit Drohne zu machen. Da ich sonst dort auch ehrenamtlich taetig bin, geschaehe dies ebenfalls unentgeltlich.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Veroeffentlichung auf jener Homepage eine kommerzielle Verwertung seitens des Vereins darstellt. In diesem Fall braeuchte ich ja eine Aufstiegserlaubnis.

Weiss jemand Bescheid?

Vielen Dank!



fmgraphix
Beiträge: 141

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von fmgraphix »

Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.



dienstag_01
Beiträge: 14704

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Muss man ja nicht vorher sagen, wofür die Aufnahmen sind ;)



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

fmgraphix hat geschrieben:Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.
Danke. Also meinst du, dass es eine kommerzielle Verwertung ist? So viel ich weiss, braucht man ueberall in Dtld. eine Erlaubnis, wenn man das ausserhalb der Freizeit macht.
Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.

@Dienstag
Es gibt Zeitgenossen, die sich zum Lebensziel gesetzt haben, anderen Menschen das Leben schwer zu machen.
Solche Leute gibts leider auch hier. Vor kurzem hatten wir den Fall, dass wir fuer den Athleteneinlauf und die Siegerehrung ein paar Musik laufen liessen (wie schon unzaehlige Male zuvor). Wenige Zeit spaeter hat sich die GEMA gemeldet, weil ein pedantischer Oberlehrer dies angezeigt hat.



fmgraphix
Beiträge: 141

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von fmgraphix »

Ich will dir das Leben nun wirklich nicht schwer machen.

Privat fliegst Du nur, wenn der Zweck reine Freizeitgestaltung ist.
In Deinem Fall ist der Zweck Luftbilder zu erstellen, dafür brauchst Du eine
AE.

Klick:
http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... 14884.html



dienstag_01
Beiträge: 14704

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.
Dann stellst du es auf YT und der Verein verlinkt es auf die Homepage ;)



ksingle
Beiträge: 1862

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von ksingle »

Menschen machen es sich oft gerne schwer .-)

Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.

Andernfalls wäre für alle Privatflieger das Fliegen außerhalb des eigenen Grundstückes ohne eine AE überhaupt nicht möglich. Und das wäre wohl sehr sehr traurig.
Meine gebrauchten Sachen inseriere ich hier: https://klitzekleinanzeigen.de



Jott
Beiträge: 23073

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Jott »

Was man auf jeden Fall braucht, ist eine spezielle Versicherung. Egal ob privat oder Gewerbe.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

Drei User, drei Meinungen. haha

Mal sehen, ob ich endlich den Typen von der Behoerde an die Strippe kriege.

ksingle, persoenlich ist mir das ziemlich egal, solange es nur mich betrifft. Tut es aber nicht.



bkhwlt
Beiträge: 60

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von bkhwlt »

Die Flugsicherung hat eine Seite, auf der man die Informationen gebündelt sehen kann. Links findet man die BMVI-Kurzinfo.

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... rohnen%22/
Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließ-
lich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist
mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs
), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Für UAS werden generell Aufstiegsgenehmigungen benötigt. Bei den "Modellfliegern" nicht immer. Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.



Pianist
Beiträge: 9049

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

ksingle hat geschrieben:Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Da hier einfach zu viele Falschinformationen und Halbwahrheiten verbreitet werden, schlage ich vor, dass wir hier am besten keine Copter-Diskussionen mehr führen, sondern die Leute ins Drohnen-Forum verweisen. Dort gibt es unter anderem ganz unten eine Rubrik zu den ganzen rechtlichen Fragen.

Mal in Kurzform: Es geht nicht um die Frage "gewerblich oder nicht". Sondern die Abgrenzung geht anders: Wird nur zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung geflogen, oder zu einem anderen Zweck? In diesem hier angefragten Fall lautet der Zweck des Aufstieges "Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für einen Verein".
bkhwlt hat geschrieben:Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Diese Aussage wäre dann korrekt, wenn Du auch dazuschreibst, wo sie gilt, nämlich innerhalb der Kontrollzonen der 16 deutschen Flughäfen, deren Tower von der DFS betreut werden. Außerhalb dieser Kontrollzonen gelten andere Regeln: UAS/UAV bis 100 Meter, Flugmodelle unbegrenzt (aber nur in Sichtweite).

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

So. Ich habe mit dem Zustaendigen vom Luftamt Bayern gesprochen.
Er sagte, um die Sache zu simplifizieren, solle ich einfach eine Allgemeinverfuegung (auch als Privatperson ohne gewerbliche Nutzung moeglich) einreichen, damit bewege ich mich auf der sicheren Seite. Diese sei kostenlos und zwei Jahre in Bayern gueltig. Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.



dienstag_01
Beiträge: 14704

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.
Sowas ist doch richtig geil. Schilda muss gleich um die Ecke sein ;)



Pianist
Beiträge: 9049

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

Mensch, sag das doch gleich, dass es um Bayern geht. Dann hätten wir uns die ganze Diskussion sparen können. Die haben eine Allgemeinverfügung erlassen, und wollen lediglich, dass man dem nördlichen und dem südlichen Luftamt anzeigt, dass man diese Allgemeinverfügung zu nutzen gedenkt.

Hauptsächlich dient das dem Zweck, dass man denen unterschreibt, dass man die Regeln verstanden hat und sich daran hält.

Noch einfacher ist es in Thüringen, die haben eine Allgemeinverfügung erlassen und es reicht, sie einfach unterschrieben mitzuführen. Baden-Württemberg hat seit kurzer Zeit sowas auch.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jan
Beiträge: 10127

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Jan »

Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen. Netzinformationen auch aus guten Foren muss man aber skeptisch beäugen. Gesetze in dem Bereich ändern sich von heute auf morgen manchmal. Was vor Monaten geschrieben irgendwo steht, muss aktuell nicht mehr gelten.


Außerdem sollte man noch aufpassen, dass einige Versicherungen bestimmter Modellflugvereine nur für Flugplätze der Vereine gelten und nicht auf Privatgrund. Manchmal ist die Aufstockung einer Haftpflichtversicherung recht günstig, manchmal recht teuer. Teilweise bezahlt man nur 25€ im Jahr extra.


VG
Jan



Pianist
Beiträge: 9049

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

Jan hat geschrieben:Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen.
Nicht beim Ordnungsamt, sondern bei der Luftfahrtbehörde. Und innerhalb der ED-R 146 (fünf nautische Meilen um die Reichstagskuppel) sind noch ganz andere Zustimmungen erforderlich.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Atomos Ninja TX GO/Ninja TX bekommen Support für mehr Formate und Kameras
von Bluboy - Mo 5:58
» Von Mickey Mouse bis Darth Vader - Disney lizenziert seine Figuren an OpenAIs Sora
von slashCAM - So 21:36
» Was schaust Du gerade?
von Darth Schneider - So 20:16
» Verstehen Video-KIs die Welt? Physik-IQ enthüllt Grenzen der Modelle
von MaxSchreck - So 20:08
» Nikon ZR in der Praxis: 6K 50p RED RAW Monster für 2.349,- Euro mit klassenbester Colorscience?
von cantsin - So 17:35
» DJI Osmo Action 4 Actionkamera - Wo Bildschärfe und Rauschunterdrückung einstellen?
von King Rollo - So 11:38
» Mocha Pro 2026 mit komplett überarbeitetem Kurveneditor u.a. verfügbar
von slashCAM - So 10:30
» Sony FX3 Sensor-Test - Dynamik, Debayering und Rolling Shutter
von iasi - So 9:06
» Ist Sam Altman schuld an der großen Speicherkrise?
von Phil999 - Sa 17:44
» Was hast Du zuletzt gekauft?
von StanleyK2 - Sa 17:18
» Netflix will die Filmsparte von Warner Bros. Discovery übernehmen
von Darth Schneider - Sa 14:47
» Videocontent für LED-Bande
von Kino - Fr 23:40
» !!BIETE!! iPhone SE 1. Gen 32GB Spießergepflegt
von klusterdegenerierung - Fr 20:44
» !!BIETE!! 4x Manfrotto AutoPole bi 3,7m
von klusterdegenerierung - Fr 20:43
» !!BIETE!! 4x COLORAMA Foto Hintergrund 2,7m
von klusterdegenerierung - Fr 20:43
» Nikon ZR - Cinematische Anmutung durch halbiertes Debayering mit RED RAW NE
von j.t.jefferson - Fr 20:09
» Canon R7: 4K oder 1080p?
von Darth Schneider - Fr 16:27
» Coca-Cola gibt KI als Kreativität aus und lässt Weihnachts-Werbespot generieren
von Darth Schneider - Fr 16:22
» BM Cinema Camera 6K - Autofokus Beta Firmware
von acrossthewire - Fr 12:35
» Verkaufe Canon EF 24-70mm f2.8 L II USM
von v-empire - Do 22:29
» Nahtloser 1-9x Zoom dank neuartiger optischer Konstruktion?
von medienonkel - Do 16:10
» CineBias by RED - 9 neue, kostenlose Nikon Bildrezepte
von Funless - Do 15:39
» Preis für eigene Ausrüstung
von tehaix - Do 13:46
» NANLUX und DoPchoice Snapbag Octa 5& Shallow Soft mit NL Mount vorgestellt
von slashCAM - Do 10:15
» RIP Jeff Wexler
von pillepalle - Do 7:59
» Was hörst Du gerade?
von Funless - Do 0:04
» Zoom LiveTrak L12next - Mixer, Multitrack-Recorder und Audiointerface
von rush - Mi 20:59
» ARRI soll (Teil)Verkauf erwägen
von Pianist - Mi 13:21
» Sony Alpha 1 bekommt präzisere Fokussteuerung und mehr Kontrolle für Gimbal-Setups
von slashCAM - Mi 13:12
» Blackmagic Camera App 3.0 für Android und iOS bringt viele Neuerungen
von Heiko1974 - Mi 11:59
» Kameras, Objektive, Drohnen: Bis zu 1.530 Euro sparen bei Sony, Nikon & Co.
von slashCAM - Mi 11:54
» Tilta stellt neue, ausziehbare Schulterpolster-Baseplate vor
von marty_mc - Mi 9:44
» Eckpunkte einer neuen Filmförderung: mehr Kreativität, weniger Bürokratie?
von Alex - Mi 8:31
» Was macht einen Film erfolgreich?
von 7River - Mi 7:20
» Schnittrechner
von n8shift - Mi 1:28