Da schiesst Du jetzt aber wieder mit Kanonen auf Spatzen!srone hat geschrieben: jedes einzelnen kindes (schriftlich!)
die deutsche rechtssprechung bezieht sich explizit auf rechtsmündige bürger (sprich 18+), so dass es hier keine notwendigkeit der unterscheidung gibt, dem vorgeschaltet gilt hier das kinder/jugendschutzgesetz.thos-berlin hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber was die abgebildeten Personen angeht, so zieht m.E. ganz klar der Paragraph 23 KUG, der "das Recht am eigenen Bild" relativiert. Im Gesetz wird an dieser Stelle auch kein Unterschied zwischen volljährigen und nicht volljährigen Personen gemacht.
Wenn ich mir die Veröffentlichungen (Fotos) von Schulchören so ansehe, frage ich mich, was manche Eltern erwarten. Ein Schnappschuß von der Weihnachtsfeier im Altenheim mit drei verpixelten Kindern im Chor?Wolfgang hat geschrieben:Also vorsicht: nur weil mein Kind an einem zB Schulchor teilnimmt, heisst das noch nicht dass ich als Elternteil damit automatisch mit dem Filmen meines Kindes einverstanden sein muss. Und schon gar nicht habe ich damit einer Veröffentlichung zugestimmt!
Hat er doch schon längst!wolfgang hat geschrieben:Sauber wäre es die Unterschriften der Eltern für das ok einer Veröffentlichung zu haben. Ob das jetzt noch einholbar ist?
Nach deiner Meinung unterscheidet das Persönlichkeitsrecht zwischen Foto und Video?wolfgang hat geschrieben:Für Fotos aber nicht für Videos.
Nicht aber, wenn man den Content dann wieder auf seiner eigenen Website einbindet.wolfgang hat geschrieben:Aber wenn mans hardcore mach schiesst man das auf youtube hoch - die Streiten eh seit Jahren mit der GEMA und da ist die mal aussen vor. :)
Sofern die Urheber nicht schon 70 Jahre tot sind, musst Du Dich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzen, meistens die Verlage, und mit denen verhandeln, zu welchen Konditionen Du das veröffentlichen darfst.Thomas K hat geschrieben:Es wurden keine aktuellen Songs aus den Hitparaden oder ähnliches aufgeführt sondern Lieder wie z. Bsp. "Im Frühling fahr ich nach Neapel", "The Moon" von Andy Beck oder auch "Sing Songs of Joy" von Donald Moore.
Für den Fall, dass es um eine 1 zu 1 Version geht, gibt ja mit Heino ein prominentes Gegenbeispiel dieser Aussage ;)Pianist hat geschrieben:Sofern die Urheber nicht schon 70 Jahre tot sind, musst Du Dich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzen, meistens die Verlage, und mit denen verhandeln, zu welchen Konditionen Du das veröffentlichen darfst.
Herr Lloyd-Webber soll in der Richtung sehr empfindlich sein ....Aber man sollte ruhig mal überlegen, ob man es wirklich für vorstellbar hält, dass ein Schul- oder Vereinschor Ärger (und damit meine ich jetzt mehr als nur den Hinweis) von Künstlern/Verlagen etc. wegen einer Aufnahme auf der eigenen Homepage bekommt. Ausser bei Beatles-Titeln, da meldet sich bestimmt jemand ;)
Da lässt du sie weg. Auf so einen einfache Idee kommst du wohl nicht;)Pianist hat geschrieben:Was ist schon "nichtkommerziell"? Wenn das bei Youtube landet und Werbung vorgeschaltet wird, sind wir eindeutig im kommerziellen Bereich.
Wie im Mittelalter, huhu, der Teufel kommt dich holen ;)Pianist hat geschrieben:Und selbst wenn es nur direkt beim Verein gehostet wird - es gibt genug geldgeile Abmahn-Anwälte.
Ich empfinde das anders. Wenn es wenigstens sachliche Hinweise wären, hier wird aber ständig alles hochgespielt und mangels persönlicher Erfahrung versucht mit Schlagworten zu dämonisieren (Abmahnanwalt ist so ein Angstwort)Pianist hat geschrieben:Nein, das siehst Du vollkommen verkehrt. Niemand möchte hier Angst machen.
Wenn für dich das Öffentlichmachen eines Chormitschnittes eine *blöde* Situation ist, bitte, für andere gehört das zu ihrer persönlichen Freiheit, oder, bitte, einfach nur zum normalen Leben.Pianist hat geschrieben: aber warum soll man sich in eine blöde Situation bringen, wenn man das vermeiden kann?
Da gibt es so viele Möglichkeiten, etwas konkreter wäre hier auch einer nicht-angstmach-Diskussion hilfreicher ;)Pianist hat geschrieben: Mir sind übrigens eine Reihe von Fällen bekannt, wo Leute durchaus Post bekommen haben. Ich persönlich möchte keine Post von Anwälten bekommen.
Da bin ich voll dabei, aber eine Dokumentation ist ja etwas anderes, als eine öffentliche Veranstaltung.srone hat geschrieben:hallo thos -berlin,
das recht am bild ist für kinder besonders schützenswert, das zeigt doch alleine die tatsache, dass ich für dokumentationen im kinder/jugend-bereich, mittlerweile ein "erweitertes führungszeugnis" einreichen muss, um überhaupt tätig werden zu können.
lg
srone
Ob es ein , Zitat: "besonders schützenswerte Recht am BILD" für Kinder, Zitat Ende, Hervorhebung von mir, gibt, weiss ich nicht. Klar ist aber, dass es ganz allgemein einen besonderen rechtlichen Schutz für Kinder gibt. Der ergibt sich aus der Minderjährigkeit. Bestimmte (nicht alle) rechtlichen Fragen können nur die Eltern verbindlich beantworten. Oder anders: die Eltern entscheiden.thos_berlin hat geschrieben:Es muss doch irgendwo stehen, auf welche Art und Weise das "besonders schützenswerte Recht am Bild" für Kinder zustande kommt und worin genau der besondere Schutz besteht.
es ist eine dokumentation mehrerer öffentlicher veranstaltungen.thos-berlin hat geschrieben: Da bin ich voll dabei, aber eine Dokumentation ist ja etwas anderes, als eine öffentliche Veranstaltung.
Wer ist denn in dem Fall Auftraggeber und wer verlangt das Führungszeugnis ?
nein, als gewerbeschul-lehrer musste ich ein erw. führungszeugnis abgeben, in der kinder-und jugendarbeit generell, das ist ein neues gesetz, welches dieses jahr verstärkt umgesetzt wird.thos-berlin hat geschrieben:@srone: Das werden dann mit Sicherheit interne Richtlinien der Träger sein, die natürlich über das gesetzliche Maß hinausgehen können.