Klose hat geschrieben:Gestern habe ich in der Facebook Gruppe der BMPCC einen Beitrag gesehen das jemandem von einer Laserschow der Sensor zerstört worden ist.
Dabei kann er noch froh sein dass seine Augen keinen Schaden genommen haben.
In Deutschland wäre eine Lasershow, bei der in die Augen des Publikums gestrahlt wird, wahrscheinlich verboten, und die Haftpflichtversicherung des Veranstalters müsste für die Schäden zahlen.
In der Wikipedia ist zu lesen:
Die für Lasershows eingesetzten Laser sind meist in den Laser-Klassen 3B und 4 eingeteilt, sind also grundsätzlich sehr gefährlich für die Augen und gefährlich für die Haut. Daher ist die Anwendung des Lasers für Showzwecke streng reglementiert.
Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist eine Anzeige des Betriebs sowie eine TÜV-Abnahme vorgeschrieben, es wird anhand tabellierter maximaler zulässiger Bestrahlungen („MZB-Werte“) ein Laserbereich definiert, innerhalb welchem die Laserstrahlung für die Augen gefährlich ist. Die Showlaser müssen derart installiert werden, dass sich in diesem Bereich keine Personen aufhalten.