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KSK (Künstlersozialkasse)



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Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott hat geschrieben: Darauf DARF sie keine Abgaben erheben. Unmöglich. Das ist Gewinn aus einer Kapitalanlage.
Wobei eine Gewinnausschüttung die schlechteste Wahl ist und am höchsten besteuert.... Es werden pauschal 25% versteuert und dazu noch 30% zwischen Gewerbe und Körperschaftssteuer weil die Summe als Gewinn im Unternhemen verbucht ist....

da ist die KSVA das geringere Übel.

Alternative, aber ob das FA mitmacht

100 EUR Lohn im Monat und dafür 90% Tantieme....

das hätte was



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Nirgends steht, dass man nur eine Firma haben darf. Mit einer schlauen Organschaft zahlst du so gut wie keine Gewerbesteuer trotz GmbH. Machen große Firmen bekanntlich auch so. Wer es schafft, parallel zur GmbH auch Freiberuflerstatus zu haben, dem stehen auch ganz allein alle Wege offen. Einem motivierten Steuerberater geht bei so was das Herz auf.
Zuletzt geändert von Jott am Di 12 Mai, 2015 20:20, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 9006

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Ja, mag alles sein - aber mal ehrlich: Ich möchte meinen Verwaltungsaufwand so klein wie möglich halten. Eine halbe Stunde Buchhaltung pro Monat mag noch in Ordnung sein, und einen halben Tag für den Jahresabschluss.

Alles, was darüber hinausgeht, würde mich ärgern. Also werde ich alles so simpel wie möglich halten. Meine Kunden wissen, dass es billiger ist, wenn sie die fünf Prozent zahlen, als wenn ich eine GmbH aufmache.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Dann ist es ja okay. Mir wäre wegen der KSK ohne GmbH in 2007/2008 der Laden zusammen gebrochen. Die Situationen sind verschieden.



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott hat geschrieben:Nirgends steht, dass man nur eine Firma haben darf. Mit einer schlauen Organschaft zahlst du so gut wie keine Gewerbesteuer trotz GmbH. Machen große Firmen bekanntlich auch so. Wer es schafft, parallel zur GmbH auch Freiberuflerstatus zu haben, dem stehen auch ganz allein alle Wege offen. Einem motivierten Steuerberater geht bei so was das Herz auf.
Klingt ja SEHR HEISS und bringt mich auf paar Gedanken, die ich schonmal früher hatte... das würde auch den privaten Steuererklährungsaufwand massivst reduzieren.... geringe LohnSt., keine FA Vorauszahlung, geringe Einstufung bei der KV. Danke Dir



srone
Beiträge: 10474

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von srone »

es gibt auch noch das modell der stiftung. ;-)

lg

srone
ten thousand posts later...



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott wie löst Du das mit der Gewerbesteuer.... ich habe heute mit dem Stb. darüber gesprochen, aber wegen Gewerbe- und KörperschaftsSt. wussten wir auf Anhieb keine Lösung.

Dass die Kreative Gmbh keinen GF Gehalt auszahlt ist uns klar und somit das Problem mit KSV löst, also muss die Nicht kreative Gmbh nur den Gewinn abschöpfen, und diesen an den GF der nicht kreativen Gmbh auszahlen... nur wie?

Als Gewinnausschütung unterleigt dieser der GSt. und KSt. höchstens als Gehalt und Tantieme nicht.... kann das sein?



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Nicht zwei GmbHs. Nur eine. Die zweite ist eine Personenfirma, idealerweise Freiberufler (dann dort keine Gewerbesteuer), kostet nichts. Dann muss man halt schauen, wie man hin- und herjongliert, welcher Firma zum Beispiel das Equipment gehört, das die andere jeweils für Projekte anmietet ... da wird's dann individuell, aber das ist prinzipiell der Weg.

Ich schreibe mal einen Disclaimer: keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung. Und jetzt ist gut! :-)

Die Umgehung von KSK-Abgaben auf das eigene Gehalt halte ich für angebracht und geboten, da hört's echt auf. Bei der Vermeidung/Minimierung von Gewerbesteuer kann man die Moral diskutieren - legal und letztlich vom Gesetzgeber wohl so gewollt, warum auch immer, sind die Wege trotzdem.



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Ist das dann so wie eine Gmbh & Co. KG? Weil an das hatte ich auch schon gedacht und ich glaube, dort fällt ja dann ohnehin keine GSt. an.

Weil bei mir gings auch mal durch die Gedanken dass dann die KG das Equipment kauft und die Gmbh das anmietet....

Vermietservice an die Gmbh udn somit nicht künstlerisch und die Sache wäre gegessen?



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Keine CoKG. Wobei ich gar nicht weiß, ob das auch funktionieren würde, nicht damit beschäftigt, zu kompliziert. Freiberufler mit GmbH daneben ist simpel.

Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine GmbH obendrein auch das tut, wozu sie primär gut ist: Haftungsbeschränkung.



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott hat geschrieben:Keine CoKG. Wobei ich gar nicht weiß, ob das auch funktionieren würde, nicht damit beschäftigt, zu kompliziert. Freiberufler mit GmbH daneben ist simpel.

Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine GmbH obendrein auch das tut, wozu sie primär gut ist: Haftungsbeschränkung.
Ja das stimmt. es scheint wohl die Einfachste Lösung zu sein mit Freiberufler. Dann könnte man in dieser Hinsicht darüber z.B. auch private Projekte abrechnen (z.B. Hochzeit mit nur 7%).

Das würde die Überschneidung für die Organschaft begründen.

Wie machst Du es mit der gewinnabführung? Die Gmbh schüttet sämtlichen Gewinn an Dich aus. macht aber die Gmbh Verluste, musst Du natürlich dann auch dafür gerade stehen, und hebt die Haftungsbeschränkung damit defacto auf?
Welche zivilrechtlichen Gefahren durch die Organschaft drohen

Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger beseitigt die Haftungsbeschränkung der Organgesellschaft (GmbH). Die Organgesellschaft hat in Verlustjahren einen Anspruch auf Verlustübernahme gegen den Organträger. Die Gläubiger der Organgesellschaft können den Verlustübernahmeanspruch pfänden. Der Verlustübernahmeanspruch fällt in die Insolvenzmasse der Organgesellschaft.

Beispiel (Fortsetzung des Beispiels Meier GmbH von oben): Bei der Organschaft zwischen dem Einzelunternehmen des Herrn Meier und der Meier Textil-Großhandel-GmbH haftet Herr Meier unbeschränkt mit seinem ganzen Privatvermögen für den Verlustübernahmeanspruch der GmbH.

Beherzigen Sie daher diese Grundregel: Schließen Sie als Einzelunternehmer keinen Gewinnabführungsvertrag mir einer kranken GmbH ab. Denn die kranke GmbH zieht den Organträger, also Sie persönlich, ins Verderben.


Wie Sie die zivilrechtlichen Gefahren durch die Organschaft vermeiden

Der Organträger sollte eine GmbH & Co KG sein, um die Haftung beim Organträger zu beschränken. Vorsicht: Gesetzesänderung ab 2003: Eine rein vermögensverwaltende GmbH & Co KG wird als Organträger nicht mehr anerkannt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG). Vielmehr muss der Organträger irgendeine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Eine ganz geringfügige Tätigkeit (Kiosk/Autovermietung/Immobilienmaklerei) genügt hierbei.


Was wird aus den Verträgen, die Sie mit Ihrer GmbH geschlossen haben?

Wenn Sie eine Organschaft mit einer GmbH & Co KG als Organträger vereinbaren, sind Organgesellschaft und Organträger 2 Steuerrechtssubjekte. Das Einkommen der Organgesellschaft wird nach den allgemeinen Vorschriften ermittelt.

Das heißt für Sie: Angemessene Vergütungen (Geschäftsführer-Gehalt, Tantieme, Miete, Darlehenszinsen) an Sie als GmbH-Gesellschafter sind bei Ihrer GmbH Betriebsausgaben. Die Vergütungen werden nicht in sogenannte "gewerbliche Sondervergütungen" umqualifiziert.

Sie können daher mit steuerlicher Anerkennung Geschäftsführerverträge, Mietverträge und Darlehensverträge mit der Organgesellschaft abschließen und sich eine Pensionszusage erteilen lassen.

Die Pensionsrückstellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer mindert daher das Einkommen der Tochter GmbH und damit auch das zugerechnete Einkommen der Mutter-GmbH & Co KG als Organträger.



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Dass die GmbH keine Verluste machen sollte, ist klar. Das Ganze macht ja sowieso nur Sinn, wenn ordentlich Geld verdient wird und die Gewerbesteuer wegen Firmensitz in einer der attraktiven Großstädte im schmerzhaften Bereich angesiedelt ist.



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Gut Verstehe: Unter der Prämisse dass die Gmbh keine Verluste macht (kein GF Gehalt z.B., keine KSK) schüttet sie sämtlichen Gewinn (Gewinnausschüttungsvertrag vorhanden) an den ORganträger aus, damit fällt weder KörpSt. noch GewerbSt. an.

Allerdings ist mir nicht klar, wie Du dennoch die Gmbh zur Haftung weiter nutzen kannst. Nehmen wir mal an, ein Kunde oder irgendein Depp verklagt Dich auf 50k EUR, dann ist die Gmbh möglicherweise Überschuldet und Insolvenzgefährdet. Du haftest dann wieder mit deinem privaten Vermögen in vollem Umfang, oder?



RLX-Devlin

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von RLX-Devlin »

Die KSK war für mich die einzige Möglichkeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Nachdem ich als Ausländer nach Deutschland kam und mich selbstständig machte, bin ich einem Versicherungsmakler auf den Leim gegangen, der mich in eine PKV vermittelt hat. Dabei hat er das Konzept der KSK nicht erwähnt, obschon ich alle Kriterien erfüllte.

Als dann das Thema Heirat und Kinder anstand, staunte ich nicht schlecht, dass es bei der PKV keine Familienversicherung gibt. Da auch meine Frau selbstständig ist, hätten wir aufstocken müssen um unsere Krankenversicherungen zu zahlen.

Dann habe ich einen Berater gefunden, der mich in in die KSK brachte. Seitdem ist meine Familie auch familienversichert, was im Monat mehrere Hundert Euro an Ersparnis bringt. Nun müssen wir nicht aufstocken.

Bei der KSK kann man im laufenden Jahr auch noch eine Gewinnberichtigung schicken, wenn die Auftragslage wider Erwarten nicht so rosig aussieht.

Abgesehen davon, ist das System der PKV nur ein massives Geldverteilen von unten nach oben. Man entzieht dabei Geld dem Solidarsystem und sammelt es bei Privaten an.

Als ich in der PKV war, hatte ich auch keine Rentenversicherung. Das ist höchst fahrlässig, aber als prekär Selbstständiger kann man nicht privat vorsorgen. Und auch hier gilt wieder das Prinzip, das private Vorsorge auch im Prinzip eine Geldverteilung zu Ungunsten der Gesellschaft darstellt.

Nun bin ich gesetzlich versichert und es ist ein Segen. Was die PKV an Nerven, Zeit und Kosten verursacht hat, war untragbar. Rechne mal die Zeit, die du der PKV hinterher rennen musst, in deinen Stundensatz ein. Günstig ist auch was anderes.

Die PKV ist dabei auch noch nicht an dein Einkommen gekoppelt, sondern ein fixer Betrag der ein Leben lang steigt.

Aber die Kritik an der KSK kann ich nachvollziehen. Es ist an der Zeit, das Sozialsystem mal zu überdenken und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. (als wir in der Sozialstelle waren, haben die die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen: "Zwei selbstständige Geringverdiener? DAS ist ein ganz harter Fall!" - kann doch nicht wahr sein? Ganz Berlin ist prekär selbstständig.)



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

RLX-Devlin hat geschrieben:Die KSK war für mich die einzige Möglichkeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Nachdem ich als Ausländern nach Deutschland kam und mich selbstständig machte, bin ich einem Versicherungsmakler auf den Leim gegangen, der mich in eine PKV vermittelt hat. Dabei hat er das Konzept der KSK nicht erwähnt, obschon ich alle Kriterien erfüllte.

Als dann das Thema Heirat und Kinder anstand, staunte ich nicht schlecht, dass es bei der PKV keine Familienversicherung gibt. Da auch meine Frau selbstständig ist, hätten wir aufstocken müssen um unsere Krankenversicherungen zu zahlen.

Dann habe ich einen Berater gefunden, der mich in in die KSK brachte. Seitdem ist meine Familie auch familienversichert, was im Monat mehrere Hundert Euro an Ersparnis bringt.

Bei der KSK kann man im laufenden Jahr auch noch eine Gewinnberichtigung schicken, wenn die Auftragslage wider Erwarten nicht so rosig aussieht.

Abgesehen davon, ist das System der PKV nur ein massives Geldverteilen von unten nach oben. Man entzieht dabei Geld dem Solidarsystem und sammelt es bei Privaten an.

Als ich in der PKV war, hatte ich auch keine Rentenversicherung. Das ist höchst fahrlässig, aber als prekär Selbstständiger kann man nicht privat vorsorgen. Und auch hier gilt wieder das Prinzip, das private Vorsorge auch im Prinzip eine Geldverteilung zu Ungunsten der Gesellschaft darstellt.

Nun bin ich gesetzlich versichert und es ist ein Segen. Was die PKV an Nerven, Zeit und Kosten verursacht hat, war untragbar. Rechne mal die Zeit, die du der PKV hinterher rennen musst, in deinen Stundensatz ein. Günstig ist auch was anderes.

Die PKV ist dabei auch noch nicht an dein Einkommen gekoppelt, sondern ein fixer Betrag der ein Leben lang steigt.
Aus Deiner Sicht verständlich. Aber die KSK macht Dir das Leben leicht auf Kosten aller anderen. Auch auf kosten meines Unternehmens das gar keine Leistung von Dir oder einem Künstler bekommt. Viel schlimmer ist es aber noch, wenn meine Firma für meinen Gehalt an die KSK abdrücken muss, mich aber die KSK nicht versichern will weil ich ja Geschäftsführer und nicht Künstler bin.

Somit soll ich nicht nur KSK zahlen für so Leute wie Dich (bitte nicht persönlich gemeint) sondenr mich dann auch noch mühselig privat versichern müssen. Ja wo kommen wir da bitte hin?

Niemand hier will die KSK abschaffen, aber es muss ein faires System geben.

Bestes Beispiel: Ich habe bereits im März 2015 die Meldungen für das Jahr 2014 abgegeben (so wie jedes Jahr). Und was kommt jetzt im Mai prompt: Die Mahnung vond er KSK ich hätte noch keine Angaben gemacht und könnte mich mit bis zu 25.000 EUR deshalb strafbar machen.

Wer so hirnrissig grottesk verwaltet, ist kein Wunder, wenn dann in der KAsse nie Geld da ist und man es sich willkührlich von Bund und Unternehmen holen muss.

Da ist jede andere PKV anders: Die muss nämlich damit wirtschaften. Schafft sie das nicht, rollen Köpfe.

Ob das Sozialsystem gerecht ist, steht auf einer anderen Debatte. Ich als ebenfalls Ausländer finde es hier in DE zum kotzen. 100 Versicherungen und keinen Durchblick. Da lobe ich mir die ital. Lösung: Eine staatliche KV die jeder hat und alle Deckt. Da gibt es keine privaten KV oder zig gesetzliche.



RLX-Devlin

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von RLX-Devlin »

Viramedia hat geschrieben:Aus Deiner Sicht verständlich. Aber die KSK macht Dir das Leben leicht auf Kosten aller anderen. Auch auf kosten meines Unternehmens das gar keine Leistung von Dir oder einem Künstler bekommt. Viel schlimmer ist es aber noch, wenn meine Firma für meinen Gehalt an die KSK abdrücken muss, mich aber die KSK nicht versichern will weil ich ja Geschäftsführer und nicht Künstler bin.
Danke für den Blickwechsel. Ich werde mich da weiter einlesen.



Jott
Beiträge: 22462

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Eine GmbH ist doch nicht insolvenzbedroht oder überschuldet, nur weil der Gesellschafter das entnimmt, was sinnvoll und möglich ist? Wie kommst du darauf?



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Nein Jott, da hast Du mich verstanden....

Bei einem gewinnabführungsvertrag dürfen ja angeblich weder Rücklagen noch Stammkapitalauftockung gebildet werden, sämtliche Gewinne MUSS die Gmbh ausschütten an den Organträger. Bis hier alles klar.

Aber sollte die Gmbh Verluste machen (warum auch immer), haftet dafür der Organträger.

Sollte die Gmbh über Ihr Stammkapital überschuldet sein (warum auch immer, z.B. durch eine Klage), haftet ja Wiederum der Organträger gegenüber der Gläubiger der Gmbh.

Bsp. Nehmen wir an Deine gmbh hätte nur das Stammkapital 25k EUR, ohne weiter einlagen oder verfügbare Finanzmittel.

Wirst Du auf 100k EUR verklagt und der Gegner gewinnt, haftet die Gmbh erstmals mit 25k Stammkapital und wäre dann Insolvent. Alle Mittel würden in die Insolvenzmasse gehen damti die Gläubiger daraus schöpfen können. Im Normalfall (also ohne Organschaft) haften Gesellschafter nicht weiter, da die Gmbh ja eine haftungsbeschränkung hat.

Die fehlenden 75k EUR könnten sich die Gläubiger aber bei der Organschaft nun aber vom Organträger holen, insofern haftest Du mit Deinem privaten Vermögen in vollem Umfang für die gmbh.

Ich bin weder Jurist noch Stb. aber zumindest verstehe ich das aus dem Link den ich oben gepostet habe.

Daher wird ja empfohlen, eine Organschaft aus Gmbh + Gmbh & Co KG zu erstellen, um sämtliche private Haftung auszuschließen.


Bei der Frage gings mir nur:

1. Zahle ich Gewerbe+Körperschaft hafte ich privat nicht
2. Zahle ich keine GSt.+KöSt. weil Gewinnausschüttung hafte ich dann Privat für alles?



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