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ich habe von einer bekannten Referendantin die mündliche Zustimmung bekommen, zwei Kommunion Gottesdienste zu filmen. Bei einem Elternabend wo ich ebenfalls eingeladen wurde, erklärte ich den Eltern, das ich mit 3 Kameras aufnehme, das Video im Videoschnittprogramm bearbeiten werde und auf USB Stick speichere. Ebenfalls nannte ich den Preis von 25,00 € pro Aufnahme. Nun meine Frage:
Wie sieht die rechtliche Seite beim filmen in der Kirche aus. Auch wenn nicht alle Eltern zugestimmt haben einen Film in Auftrag zu geben.
Wenn irgendjemand von den Gottesdienstbesuchern etwas gegen das Filmen hat, weil er eventuell mit im Video erscheinen wird, kann er mir das rein rechtlich verbieten?
Das fertige Video sollte auch nur an die Eltern gehen, also keine Veröffentlichung in irgend einer Art und Weise.
Jetzt mach dich nicht lächerlich mit deinen Bedenken.
Zu tode gefürchtet ist auch gestorben.
Wolltest wohl nur einen Threadtitel hier landen, alles Sachen, die schon hundertmal besprochen wurden, brauchst keine Bedenken zu haben.
Das ist eine öffentliche Veranstaltung mit vielen Beteiligten, kann jeder zusehen und auch du mit deiner Kamera, sofern du nicht einzelne Personen mit entsprechendem Kommentar heraushebst: hier z.B. ein Vater, den ich noch gestern im Puff gesehen habe und heute macht er das Kreuz bei der Segnung ;-)
Rechtlich kanns gerade mit Kindern schwierig werden. Die zu filmen ohne Einverständnis der Eltern ist problematisch - WENN es wer drauf anlegt was meist nicht der Fall ist. Meist reicht es aber in der Praxis wenn man die Erlaubnis zum Drehen in der Kirche hat. Dass alle Eltern bei sowas nicht kaufen ist normal.
Die Idee das Pricung übrigens pro Scheibe zu machen ist schlecht. Besser ist es einen Pauschalpreis zu verlangen, und die Eltern das vorher einsammeln und zahlen zu lassen. So kranke Ideen, dass die dann eine Scheibe kaufen und sich das dann alle kopieren (bei usb stick noch leichter) haben die schnell. Ist eh kaum ein Geschäft und eher ein besseres Taschengeld was da zusammen kommt.
Sorry, etwas offtopic: In den 80er Jahren gabs noch den legendären Fall eines Musikvideo-Drehs der Toten Hosen in einer Kirche. Die musste anschliessend wegen blasphemischer Szenen in dem Video neu eingeweiht werden:
krokus hat geschrieben:
... ich habe von einer bekannten Referendantin die mündliche Zustimmung bekommen, zwei Kommunion Gottesdienste zu filmen. Bei einem Elternabend wo ich ebenfalls eingeladen wurde, erklärte ich den Eltern, das ich mit 3 Kameras aufnehme,
„Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (Parties, Kindergarten- oder Schulfeste, Betriebsfeiern) ist eine Veröffentlichung von Personenfotos problematisch und sollte nicht ohne Zustimmung erfolgen. Die Zustimmung kann aber angenommen werden, wenn die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zwecke der Veröffentlichung fotographiert wird (z.B. Pressefotograph).“
Ohne Zustimmung der Pfarrer kann man die Sache auch vergessen - vorher mit dem kurz zu reden und sich höflich vorstellen ist grundsätzlich kein Fehler!
Auch bei manchen Hochzeiten hat der das Filmen schon untersagt - heute sind allerdings die meisten Pfarrer an diese Dinge schon durchaus gewöhnt und nehmen das mehr oder weniger gelassen hin.
Du brauchst die Zustimmung des Pfarrers bzw. des Gemeindekirchenrates (meist über den Pfarrer) bzw. des Eigentümers der Kirche und die Zustimmung der Eltern der abgelichteten Kinder. Kinder der Eltern, die nicht zustimmen, dürfen nicht abgebildet werden. Weiter das Einverständnis aller abgebildeten Personen, die nicht als Menschenmasse (versammelte Gemeinde) auftauchen. Z.B. Pfarrer, Kantor, Eltern, die Lesungen machen, Referentin, Diakon u.s.w.
Du machst ein Angebot an die Eltern bzw. Familien der Kinder, eine DVD bzw. Datenträger kaufen zu können, bietest also eine Serviceleistung an. Keine Pauschalsachen also jeder kriegt eine, ob er will oder nicht. Schon gar nicht, dass sich jeder daran finanziell zu beteiligen hat.
Bei verwendeter Musik, auch Kirchenmusik des Kantors an der Orgel oder auch musikalischen Gruppen GEMA-Rechte beachten.
In einem Gottesdienst bzw. einer gottesdienstlichen Handlung ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um ein Ereignis handelt, bei dem religiöse Gefühle von Anwesenden mitspielen. Viele Menschen wollen nicht bei ihren Gebet oder bei Segenshandlungen gefilmt werden. Viele werden Videoaufnahmen als störend empfinden. Damit sollte man behutsam umgehen.
In der Praxis läufts so: wenn die Sache mit den Eltern besprochen worden ist, dann ist die Entscheidung das zu filmen/zu fotographieren in Wirklichkeit gefallen. Eltern die das Angebot nicht wollen kaufen einfach nicht, und die wenigsten Pfarrer werden bei einer Schulveranstaltung was dagegen haben - in der Praxis.
Also bitte sich nicht verrückt zu machen - da hatte Domain am Anfang schon recht. Wie ich noch Erstkommunionen gefilmt hatte hat auch immer diese Vorankündigung bei Lehrern und Eltern gereicht.
Na aus der Eingangs genannten Kombination aus "Gottesdienst" und "Elternabend". Viele Schulen haben halt in Wirklichkeit Naheverhältnisse zu Kirchen, manchmal ist eine kleine Kirche sogar in der Schule integriert. Und die (Erst)Kommunionen sind ja typischerweise auch über den Religionsunterricht in den Schulen organisiert.
Das steht doch aber Filmen in der Kirche. Selbst, wenn eine Kommunion in öffentlichen Räumen stattfände, wäre es eine kirchliche und keine schulische Veranstaltung. Dann müsste natürlich adäquat zu den Eigentümern der kirchlichen Räume die Eigentümer der schulischen/öffentlichen Räume angefragt werden. Ansonsten alles so wie ich es beschrieben habe.
Der Weg über einen Elternabend zu gehen war übrigens genau richtig. Damit hat man die Zielgruppe eingebunden und in den allermeisten Fällen wird auch die kirchliche Seite zustimmen, wenn auch mit Auflagen. Also, was ich oben geschrieben habe, vor allem die Einhaltung der Pietät. Dass eben die Gläubigen in ihrer Gottesdienstwahrnehmung nicht übermäßig beeinträchtigt werden dürfen. Es wird immer ein Gottesdienst bleiben müssen und darf nicht zu einer Filmveranstaltung verkommen.
Keine Ahnung ob sich jetzt die Kirche oder die Schule als Veranstalter definiert. Ich habe einige Erstkommunionen gefilmt und weiss das beide eine Rolle spielen. Muss man halt abklären wenn einem das als Risiko erscheint. Wenn eine der beiden sich quer legt - egal wer - wird's zu einem Showstopper.
Frank B. hat geschrieben:In einem Gottesdienst bzw. einer gottesdienstlichen Handlung ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um ein Ereignis handelt, bei dem religiöse Gefühle von Anwesenden mitspielen. Viele Menschen wollen nicht bei ihren Gebet oder bei Segenshandlungen gefilmt werden. Viele werden Videoaufnahmen als störend empfinden. Damit sollte man behutsam umgehen.
Manche Pfarrer (möglicherweise eher "konservative") legen auch Wert darauf, dass die "Kernhandlungen" bei katholischen Gottesdiensten - also 'Heilige Wandlung' und 'Kommunion' - nicht gefilmt werden sollen. Das auch unbedingt mit dem Pfarrer besprechen.
Ich hab's bei der einzigen Hochzeit, die ich filmte, so gehandhabt: Um im Schnitt keine Probleme zu bekommen, die Kameras während dieser Handlungen in Absprache mit dem Pfarrer durchlaufen lassen - aber die aktive Kamera 'gesenkt' bzw. auf die Gemeinde gerichtet - die Zweitkamera (als passive) war sowieso die ganze Zeit auf die Gemeinde gerichtet.
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