slashCAM
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Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sol

Beitrag von slashCAM »

Ratgeber: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sollte von thomas - 30 Jun 2014 13:58:00
>Zur Zeit explodiert die Nutzung von Drohnen - seien es privat oder kommerziell genutzte. Drohnen werden immer billiger und vor allem auch für den Einsatz als ferngesteuerte Kameradrohnen immer attraktiver. Für alle potenziellen Piloten von Multikoptern sind deswegen dies folgenden Informationen über den rechtlichen Rahmen des Kameradrohneneinsatzes interessant.
zum ganzen Artikel



ennui
Beiträge: 1212

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von ennui »

Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Von der Leiter über die Mauer fotografieren/filmen (also mit "Hilfsmittel") ist da ja nicht mehr erlaubt, aber per Drohne ist es plötzlich wieder kein Problem? Da bin ich mir ja nicht so ganz sicher, ob das wirklich stimmt. Aber könnt ihr ja gerne gleich mal beim nächsten Ministerium, oder bei dem lokalen Milliardärswohnsitz oder US-Konsulat ausprobieren, und dann hier berichten, wie es euch dabei ergangen ist.



Jensli

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jensli »

ennui hat geschrieben:Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln?
Hast du den Artikel überhaupt richtig gelesen? Es steht doch eindeutig da: "Im Zweifelsfall (besonders wenn die Aufnahmen kommerziell verwertet oder öffentlich werden sollen) sollte also die Genehmigung des Rechteinhabers bzw Grundstückseigners eingeholt werden."

Wo wird da was ausgehebelt? Man darf eben NICHT mit einer Drohne in den nicht öffentlich einsehbaren Bereich fliegen. Ebenso steht da explizit Naturschutzgebiete, Militärische Sperrgebiete. Da waren die Finger wieder schneller an der Tastatur - ach lassen wir das....



tom
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Beiträge: 1515

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von tom »

ennui hat geschrieben:Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Von der Leiter über die Mauer fotografieren/filmen (also mit "Hilfsmittel") ist da ja nicht mehr erlaubt, aber per Drohne ist es plötzlich wieder kein Problem?
Nein, eigentlich nicht - Zitat aus dem Artikel zur Panoramafreiheit:
"Erstere wären im Rahmen der Panoramafreiheit erlaubt, sofern ihre Perspektive die öffentliche ist - das Problem von Aufnahmen aus der Luft ist aber, dass diese gerade nicht aus der Fussgängerperspektive heraus geschossen werden.."
EDIT: Grad erst gesehen, dass Jensli schon geantwortet hatte...



ennui
Beiträge: 1212

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von ennui »

Aber "Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden."

Also was nun?



tom
Administrator
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Beiträge: 1515

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von tom »

ennui hat geschrieben:Aber "Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden."

Also was nun?
Das gilt fürs reine Überfliegen - wenn dabei Kameraaufnahmen gemacht werden, kommen noch weitere rechtliche Erwägungen dazu. Also: darf hier überhaupt geflogen werden? Wenn ja, dann: was darf dann hier gefilmt werden? Vielleicht sollte ich den Entscheidungsgang das in Form eines Flussdiagramms besser verdeutlichen?

Thomas
slashCAM



ennui
Beiträge: 1212

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von ennui »

Nein, im Kontext wird es schon klarer, aber auf ersten Blick widersprechen sich die verschiedenen Abschnitte eben bisschen. Also einfach mal so über irgend einen einsehbaren Acker fliegen ist erst mal ok, auch wenn der Bauer schimpft, in der Innenstadt rumfliegen aber wohl eher schwierig. Mich hats nur bisschen gewundert, weil es in dem zitierten Abschnitt wieder etwas anders klang als zuvor, vor allem der Teil mit dem Grundstücksbesitzer, der es ja nicht verbieten kann, und die vielen "soll"-Empfehlungen nach dem Motto "muss jetzt aber auch nicht", die zu suggerieren schienen, man kann durchaus mal über die Hecke zum Nachbarn fliegen, "sollte" es aber nur nicht gerade im Tiefflug tun, aber er kann einem jedenfalls nix, selbst bei Tiefflug.



jwd96
Beiträge: 970

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von jwd96 »

Im Stadtgebiet verlangt das Ordnungsamt oft eine Unbedenklichkeitserklärung zum fliegen (jedenfalls in Dresden so). Damit ist man dann relativ auf der sicheren Seite, obwohl die Gesetze zu einem Großteil immer noch etwas Grauzone sind.



WolleXPC
Beiträge: 268

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von WolleXPC »

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass egal ob kommerziell oder privater Flug, eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksinhaber eingeholt werden muss!
Beim "Überfliegen" des Textes bin ich nicht auf diesen Punkt gestoßen

Gruß
Wolfgang



AD Tom
Beiträge: 265

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von AD Tom »

Am besten wir genießen noch die derzeitige Toleranz der Gesetzgebung. ;-) Da die Justiz der Realität zumeißt hinterher hinkt bin ich ziemlich sicher, dass in absehbarer Zeit die Vorschriften verschärft werden.

Thomas.



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von klusterdegenerierung »

Mir fehlen hier leider ein paar wissenswerte Infos,
wie zb. das eine Versicherung Pflicht ist.

Ist man Besitzer einer Drohne ist man quasi auch Besitzer einer Versicherung, denn ohne darf das Ding nicht in die Luft! ( wenns kein kleines Kinderspielzeug ist)


Auch interessant ist das man in Deutschland über Menschen nur mit Transmitterbrille fliegen darf wenn man eine 2. Person dabei hat die der Drohne mit den Augen folgen kann.

Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.

http://www.skyfool.de/luftraeume/ Deutschlandkarten für Google Earth


Ganz gutes Forum mit freundlichen Leuten

http://www.kopterforum.de

und einem tollen Kleinanzeigen Bereich.

http://www.kopterforum.de/classifieds/



Jensli

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jensli »

klusterdegenerierung hat geschrieben:Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf...



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von klusterdegenerierung »

AD Tom hat geschrieben:Am besten wir genießen noch die derzeitige Toleranz der Gesetzgebung. ;-) Da die Justiz der Realität zumeißt hinterher hinkt bin ich ziemlich sicher, dass in absehbarer Zeit die Vorschriften verschärft werden.

Thomas.
Bist Du der Thomas von departmenstudios?
Coole Seite, tolles footage, geile Clients, man bin ich Sauer!;-);-)

Gruß



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von klusterdegenerierung »

Jensli hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf...
Yepp;-)



WolleXPC
Beiträge: 268

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von WolleXPC »

In Naturschutzgebieten darf man übrigens auch nicht fliegen :-D



AD Tom
Beiträge: 265

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von AD Tom »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Bist Du der Thomas von departmenstudios?
Coole Seite, tolles footage, geile Clients, man bin ich Sauer!;-);-)

Gruß
Nicht sauer sein...

Gude
Thomas.



AndKo
Beiträge: 8

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von AndKo »

Welche Kameradrohenen sind denn wirklich empfehlenswert?



Jensli

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jensli »

AndKo hat geschrieben:Welche Kameradrohenen sind denn wirklich empfehlenswert?
Was bei den Actioncams die GoPro, ist bei den Drohnen die
DJI Phantom. Im Bereich um/bis 1.000,- nicht nur Marktführer, sondern praktisch alternativlos. Eine empfehlenswerte Drohne obendrein. Alles darüberhinaus geht dann richtig ins Geld. Weitere Infos über die Suchfunktion des Forums.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank Glencairn »

Das mit dem "Urheberrecht" von Gebäuden kommt mir komisch vor.

Es existieren seit Jahrzehnten zigtausende Luftaufnahmen von so ziemlich jeder großen Stadt und jeder Landmark - von Neuschwanstein bist zum Empire State Building inklusive komplett New York usw. - die sogar ausschließlich kommerziell genutzt sind - entweder für einen Film oder als Stock.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß da eine Urhberrechtsgenehmigung von jedem einzelnen Architekten eingeholt wurde.



Jott
Beiträge: 22192

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jott »

Kommt auf die Gesetzgebung der jeweiligen Staaten an. Lies mal das Kleingedruckte bei entsprechendem Stockmaterial: entweder die Property Release liegt vor, oder man muss sie selbst einholen, will man den angebotenen Clip kommerziell (nicht redaktionell) nutzen.

Mir wurde bei Drehs im Ausland schon oft unmissverständlich von Sicherheitsleuten klar gemacht: wir können Sie nicht hindern, diese oder jene Aufnahme zu machen, wenn Sie auf öffentlichem Grund stehen. Aber über die juristischen Folgen einer nicht genehmigten kommerziellen Verwertung sollten Sie sich im Klaren sein. Besonders kritisch zum Beispiel: London. Skylinegebäude, London Eye und das gesamte umliegende Themse-Südufer, Shard, Gurke, City Hall, Tower Bridge ... alles geschützt. Paris ähnlich. Ganz streng: Dubai.

Auch in den USA ist "Property" immer heilig. Je nach Bundesland kann man ja bekanntlich straffrei Leute abknallen, die das missachten. Filmteams darf man nicht abknallen, aber wenigstens melken, wenn sie meinen, eine "Property" kommerziell verwerten zu wollen. Auch nur als Background.

Das von uns in Deutschland als so selbstverständlich betrachtete Panoramarecht ist eine Ausnahme. Und das Recht erlischt, sobald "Hilfsmittel" eingesetzt werden. Das wäre schon eine Leiter für einen höheren Standort. Und natürlich auch ein Kamerakopter.

Die Methode "wo kein Kläger, da kein Richter" kann man immer anwenden und kommt sehr oft problemlos und ungeschoren davon - aber man sollte als Profi den Worst Case im Hinterkopf behalten und wenigstens bewusst zocken.
Zuletzt geändert von Jott am Do 03 Jul, 2014 10:46, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank Glencairn »

Die ganze Urheberrechtsnummer in diesem Zusammenhang ist völlig pervertiert, zumal etwaige Vergütungen für das Abfilmen von irgendwas IMHO durch die Urheberrechtsabgabe auf Kameras und Medien IMHO bereits abgedeckt ist.



Jommnn
Beiträge: 300

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jommnn »

Die eigentliche Schwierigkeit liegt doch in der Aufsstiegserlaubnis!!! Wenn ich überhaupt nur mit einem Phantom ein Film für ein Dorffest machen möchte und das der Gemeinde zur Verfügung stelle, und zwar UNENTGELDLICH, brauche ich ne Aufstiegsgenehmigung!! Die beinhaltet neben einem Haufen anderen Formalitätenscheiß eine Überflugsgenehmigung der Grundstückseigner. Dann kann ich ja erstmal mit 20 Bauern Schriftrkrieg führen, bevor ich die einsetzen darf.

Soweit ich das verstanden habe ist das alles völlig praxisfern. Oder sehe ich da was falsch?



Jensli

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jensli »

Ach Quark. Flieg nicht grade über Menschenansammlungen und mach einen netten Clip daraus, die Dorfbewohner werden mit offenen Mündern "aaahh" und "ooohh" sagen und "wie schööön" und kein Schwein denkt an irgendwelche Genehmigungen etc. Es weiß ohnehin niemand etwas von Genehmigungen, in dem Dorf werden ja nicht nur Anwälte und Richter wohnen. Und dich hinterher belangen zu wollen, macht für den Grundstückseigentümer dermaßen viel Aufwand und Kosten (Anwalt etc.), das er es ohnehin sein lässt. Denn das Maximum was er erreichen kann, ist, dass du die Aufnahmen nicht mehr verwenden darfst. Was sind die Deutschen nur für ein Volk von Schlappschwänzen und duckmäuserischen Kriechern...



Jommnn
Beiträge: 300

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jommnn »

Danke, aber es geht ja darum, dass man ohne solche Einverständniserklärungen auch keine Aufstiegsgenehmigung bekommt. Und ohne diese würde sich die Versicherung im Schadensfall möglicherweise verweigern. Ist mir zu heikel.



Jensli

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jensli »

uniquedition hat geschrieben:Danke, aber es geht ja darum, dass man ohne solche Einverständniserklärungen auch keine Aufstiegsgenehmigung bekommt.
Ja und deshalb ist youtube voll von Drohnen-Clips...



darth_brush
Beiträge: 355

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von darth_brush »

Dann flieg nur über den öffentlichen bereich.
Ohne aufstiegsgenehmigung über eine Veranstaltung fliegen, würde ich auf jeden fall nicht machen. Die drohne muss nur einen defekt haben, jemanden auf den kopf fallen und du hast ärger am hals.
Lumix GH4 + BM MTF



kgerster
Beiträge: 583

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von kgerster »

uniquedition hat geschrieben:Die eigentliche Schwierigkeit liegt doch in der Aufsstiegserlaubnis!!! Wenn ich überhaupt nur mit einem Phantom ein Film für ein Dorffest machen möchte und das der Gemeinde zur Verfügung stelle, und zwar UNENTGELDLICH, brauche ich ne Aufstiegsgenehmigung!! Die beinhaltet neben einem Haufen anderen Formalitätenscheiß eine Überflugsgenehmigung der Grundstückseigner. Dann kann ich ja erstmal mit 20 Bauern Schriftrkrieg führen, bevor ich die einsetzen darf.

Soweit ich das verstanden habe ist das alles völlig praxisfern. Oder sehe ich da was falsch?
Das ist so nicht richtig. Wenn ich vom Grund eines anderen die Drohne starte brauche ich von diesem eine Erlaubnis. Schriftlich/mündlich, wie auch immer. Ich brauche natürlich nicht vom Besitzter jeder Wiese ich ich überfliege eine "Aufstiegserlaubnis". Der Luftraum über einem Grundstück ist nicht privat. Der rechtliche Begriff "Aufstiegserlaubnis" ist hier auch nicht angebracht. Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland.



srone
Beiträge: 10474

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von srone »

kgerster hat geschrieben:Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland.
bzw das zuständige regierungspräsidium.

lg

srone
ten thousand posts later...



kgerster
Beiträge: 583

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von kgerster »

darth_brush hat geschrieben:Dann flieg nur über den öffentlichen bereich.
Ohne aufstiegsgenehmigung über eine Veranstaltung fliegen, würde ich auf jeden fall nicht machen. Die drohne muss nur einen defekt haben, jemanden auf den kopf fallen und du hast ärger am hals.
Über eine Veranstaltung fliegen ist auch verboten. Dort trifft der Begriff "Menschenansammlung" mit Sicherheit zu.



Jalue
Beiträge: 1528

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jalue »

@kggerster: Ooooh ha, jetzt mach dich mal stramm für den Shitstorm, der auf dich niederprasseln wird, habe ich selber unlängst hier erlebt; „typisch deutsch, Korinthenkacker, Bedenkenträger….“ Typisch deutsch ist in meinen Augen die Haltung: ‚Ich mach, was ich will und scheiß auf drauf, ob einer zu Schaden kommen könnte. Die müssen mich erstmal erwischen, ha ha!’ Sobald ein Cop auftaucht, stehen sie dann stramm und sind klein mit Hut, die großen Helden der toitschen Freiheit, ob nun mit nem tiefer gelegten GTI auf der Autobahn oder eben mit einer Drohne.

Das Paradox, das wir hier verhandeln und das manche geistig zu überfordern scheint, ist doch folgendes: Einerseits sind Drohnen dank moderner Technologie heute lachhaft einfach zu bedienen, jedenfalls deutlich einfacher, als ein 08/15 CP Heli aus dem Modellsport. Andererseits ist die Rechtslage sehr viel komplexer als bei einem Modellflieger, der einfach nur auf der platten Wiese herumtollt. Neben dem Luftfahrtrecht sind Persönlichkeitsschutzrechte, Landespressegesetze, regionale Verordnungen und ggf. mehr zu berücksichtigen. Natürlich nicht, wenn man mit dem Mini-Quirl die Katze im Wohnzimmer verfolgt. Sobald man aber vor die Tür geht und filmt, um zu veröffentlichen, ggf. noch mit kommerzieller Zielsetzung, ist Schluss mit lustig, auch wenn die Drohne vielleicht ‚vom Taschengeld bezahlt’ wurde und der Job ‚nur für das Autohaus nebenan’ war. Kein Welpenschutz, genauso wenig wie auf der Autobahn. Besser, ihr gewöhnt euch daran.



kgerster
Beiträge: 583

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von kgerster »

Sehe ich nicht ganz so. Wieder nur bei privater Nutzung. Natürlich muss man sich lt. Gesetz so verhalten, dass kein anderer über Gebühr geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.

Persönlichkeitsrechte sind weniger heiß, da Personen meist nicht erkennbar sind und wenn verhält es sich gleich wie bei jedem anderen Foto das ich in der Öffentlichkeit mache. Wenn jemand so in der Landschaft steht, gibt es kein Recht am eigenen Bild. Gegen eine Veröffentlichung z.B. auf YouTube spricht auch nichts, wenn das Video nicht explizit zum Zwecke der Einkommenserziehlung angefertigt wurde (Monetarisierung).

Flüge im Tiefflug - die dazu dienen Grundstücke anderer mal aus der Nähe anzusehen - sind tabu.

Die Gesetzeslage ist bei Modellfliegern und Drohnen identisch. Es gibt kein Drohnengesetz. Drohnen werden bei privater Nutzung unter 5kg als Flugmodell angesehen. Mit und ohne Kamera.

Meine Meinung. Keine Rechtsberatung.



martin2
Beiträge: 590

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtl. Vorschriften-Überflug Wald+Waldwege

Beitrag von martin2 »

Wie verhält es sich, auf Waldwegen oder im Wald mit der Drohne zu fliegen ? Persönlichkeitsrechte werden hier ja nicht tangiert. Muss man den Förster fragen bzw. das Forstamt, wenn man dort auf Baumwipfelhöhe aufsteigen möchte?

Da ich vorwiegend Natur aufnehme, Seen, Flüsse, Wälder, wo am Rand ein paar Gehöfte liegen, müsste ich dann auch den Landwirt um Erlaubnis bitten?

Dazu steht nix im Artikel.

Danke für eure Eingebungen!



WolleXPC
Beiträge: 268

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von WolleXPC »

Leider, ja.
Du benötigst immer eine Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer. Das kann auch das Bundesland oder die Stadt sein. Wen du in deinem Fall fragen musst, weiß ich nicht.

Gruß
Wolfgang



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank B. »

Da bin ich nicht sicher. Ich kanns fast nicht glauben, zumindest nicht, wenn man die Aufnahmen nicht kommerziell nutzt. Die Waldwege sind ja öffentlich, wenn sie nicht ausdrücklich als Privatweg gekennzeichnet sind. Ich kann da also auch filmen und fotografieren. Man kann ja nicht verlangen, dass man sich bei jeder Filmaktion vorher Einblick ins Grundbuch nimmt, um den jeweiligen Besitzer zu ermitteln, der schon 50m weiter ein anderer sein kann.
Ich denke, in der Natur sollte man wissen, ob man sich grad in einem Naturschutzgebiet befindet oder in einer besonders sensiblen Jahreszeit (z.B. Brutzeit), denn dann wird man mit dem Förster garantiert Probleme kriegen.
Ansonsten sehe ich eigentlich keine Probleme außer eben der üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen für den Drohnenflug.



Werner Küster
Beiträge: 116

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Werner Küster »

Als Filmer ist es angebracht in Richtung "good will" zu gehen, egal ob es um das "Hilfsmittel", Stativ, Kamerakran oder Drohne geht. Am besten: man fragt vorher! Meine Erfahrung übrigens bei meinem "Jahrzehntprojekt": schriftliche Drehgenehmigung einholen bei öffentlichem Raum, meist ist dies bei vorzeigen auf privatem Grund sogar eine Referenz.
Ein toller Nebeneffekt übrigens: Bei der Unterhaltung mit den "Zuständigen" habe ich meist "tolle Tipps bekommen" auf die ich selber trotz Recherche niemals gekommen wäre. Toll habe ich bisher auch dann gefunden, dass die "Zuständigen" (Eigentümer, Rechteinhaber etc.) sich in das Filmprojekt eingebracht haben. Für die Regionalfilmer übrigens nicht zu verachten, beim nächsten mal wird dann auch schon mal gesagt: "Sie brauchen doch nicht mehr die Genehmigung einholen, die haben Sie doch schon!" Dies mache ich allerdings konsequent und bin bisher damit gut gefahren.

Meine Erfahrungen "Jahrzehntprojekt"

Werner



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