SammyM hat geschrieben:Ich lese öfters etwas davon das gewerblich tätige die Mehrwertsteuer ausweisen können. Was hat es damit auf sich? Muss ich bei Rechnungsstellung etwas in dieser Hinsicht berücksichtigen?
Ob sich eine Option zur Umsatzsteuer für Dich lohnt, musst Du erst mal überdenken und ausrechnen. Hast Du überwiegend gewerbliche Auftraggeber, dann könnte es sinnvoll sein, weil Du dann bei Anschaffungen die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen kannst. Hast Du eher private Auftraggeber, könnte es besser sein, so lange wie möglich von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG Gebrauch zu machen, weil Du sonst für die Leute teurer wirst.
Wenn Du bisher noch relativ wenig Ahnung hast, solltest Du mal ein paar gute Bücher zum Thema Existenzgründung lesen und vielleicht irgendwo an einem Seminar teilnehmen. Man muss ganz viel wissen, weil alles, was man nicht weiß, zu eigenen Lasten geht. Das alles kann man hier nicht mal eben zwischendurch aufschreiben.
Adam hat geschrieben:
Es ist ein Unterschied ob Du ein Gewebe anmeldest, Gewerbesteuer zahlst, eine ordentliche Buchführung machen musst und den Mehrwertssteuer-Vorteil(?) hast
oder
ob Du einen Freiberuf anmeldest, einfach eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, aber dafür wie jeder die Mehrwertssteuer zahlst (dafür aber auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung angibst)
Verrätst Du mir, was Deiner Meinung nach die Gewinnermittlungsart und der Status eines Gewerbebetriebes oder eines Freiberuflers mit der Umsatzsteuer zu tun hat?
Matthias