Zumindest dramatische Szenen dieses Hochwassers einfangen,Olli OhneSorg hat geschrieben: ...Ich bin also eine Stunde gefahren, als der Chef der Baufirma anruft und sagt, dass die Weser am Drehort übers Ufer getreten sei und das Fräsen daher nicht möglich ist. Also auch kein Einsatz für mich und ich konnte mich auf den Heimweg machen....
Was würdet ihr machen?
Bei der Erstellung eines Hochzeitfilms handelt es sich gewiss nicht um einen Kaufvertrag! Denn ein solcher setzt ua. voraus, dass es einen dinglich vorhandenen Gegenstand, eine Sache gibt. Ein Kaufvertrag dient zu Regelung eines Warenumsatzes. Weiteres siehe BGB, Paragr. 433PICMENTION hat geschrieben:Da es sich bei solchen Produktion von Filmwerken in der Regel um einen Kaufvertrag (!) handelt, hat das Paar die Möglichkeit das Video noch mit den übrig gebliebenen Szenen (falls vorhanden) zu nehmen, den Kaufpreis jedoch zu mindern.
Willkommen in der Welt der Selbständigkeit!Olli OhneSorg hat geschrieben:Gibt es ohne Vertrag eine Rechtsgrundlage das Geld für den extra abgesagten Job zu bekommen oder ist es halt dumm gelaufen?
Das ist so nicht ganz richtig bzw. nicht einfach so zu begründen. Ein dinglich vorhandener Gegenstand kann auch einfach nur ein Video oder Software sein (BGH CR 2007, 75ff., 76.), wobei es auf das Speichermedium nicht ankommt. Wenn man bspw. via Download Software bestellt, handelt es sich auch um einen Kaufvertrag auch wenn keine dingliche Sache nach allgemeiner Auffassung vorliegt. Im Jahre 1900 kannte das BGB eben noch keine digitalen Produkte. Der BGH hat mit seiner oben genannten Entscheidung klargestellt, dass diese dennoch unter "bewegliche Sachen" zu subsumieren sind.Bei der Erstellung eines Hochzeitfilms handelt es sich gewiss nicht um einen Kaufvertrag! Denn ein solcher setzt ua. voraus, dass es einen dinglich vorhandenen Gegenstand, eine Sache gibt. Ein Kaufvertrag dient zu Regelung eines Warenumsatzes. Weiteres siehe BGB, Paragr. 433
Im Zweifel kommt es immer auf die konkrete Formulierung des Vertrags an.PICMENTION hat geschrieben:Zum Zweiten wird die Meinung vertreten, dass bei Videoproduktionen ein sog. Werklieferungsvertrag vorliegt, wobei Kaufrecht zur Geltung kommt. Denn geschuldet ist die Herstellung und Lieferung einer Sache (das Video). Diese Meinung ist zugegeben jedoch auch strittig, dennoch nicht von der Hand zu weisen. Im Zweifel wird nämlich ein Werklieferungsvertrag wohl angenommen.
Gerade das ist im Zweifel der Paradefall für einen Werklieferungsvertrag: Herstellen und liefern. Gleiches gilt beispielsweise auch wenn man direkt bei VW einen neuen Passat bestellt. Dieser wird vom Käufer konfiguriert, anschließend von VW gebaut und dann geliefert oder zur Abholung bereitgestellt. Genau das ist ein Werklieferungsvertrag und mithin Kaufrecht.Wenn darin zB steht "...es wird vereinbart, mit inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers und mit seiner Abstimmung einen Film der Hochzeit von WX mit YZ zu gestalten und in Full-HD-Auflösung mit einer Dauer von mindestens 10 min und maximal 20 min bis zum xx.xx.2013 zu erstellen und als vorführungsreife Datei zu übergeben...", dann handelt es sich um einen Werkvertrag.
Gerade das ist im Zweifel der Paradefall für einen Werklieferungsvertrag: Herstellen und liefern. Gleiches gilt beispielsweise auch wenn man direkt bei VW einen neuen Passat bestellt. Dieser wird vom Käufer konfiguriert, anschließend von VW gebaut und dann geliefert oder zur Abholung bereitgestellt. Genau das ist ein Werklieferungsvertrag und mithin Kaufrecht.Wenn darin zB steht "...es wird vereinbart, mit inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers und mit seiner Abstimmung einen Film der Hochzeit von WX mit YZ zu gestalten und in Full-HD-Auflösung mit einer Dauer von mindestens 10 min und maximal 20 min bis zum xx.xx.2013 zu erstellen und als vorführungsreife Datei zu übergeben...", dann handelt es sich um einen Werkvertrag.
Mal ehrlich: Wer arbeitet schon während der Aufnahme zu 100 Prozent mit doppelter Sicherheit? Natürlich könnte ich mir an meine Kamera mit Klettband einen Atomos Samurai klatschen, der parallel vom HD-SDI-Ausgang alles aufnimmt, aber will ich das wirklich?DV_Chris hat geschrieben:Wer einen Auftrag ohne Backup filmt, sollte sich schämen, aber keinesfalls Profi nennen.
In Zukunft wird das auch alles etwas einfacher zu realisieren zu sein... Die kommenden P2 Pro-Camcorder bieten bspw. parallele Aufzeichnung - auch in unterschiedlichen Codecs. So ist man zumindest vor einem Speicherkartenausfall gefeiht. Fallen beide Karten oder etwas anderes aus - hilft das natürlich auch nicht weiter... .Pianist hat geschrieben:Mal ehrlich: Wer arbeitet schon während der Aufnahme zu 100 Prozent mit doppelter Sicherheit?DV_Chris hat geschrieben:Wer einen Auftrag ohne Backup filmt, sollte sich schämen, aber keinesfalls Profi nennen.