pixelschubser2006 hat geschrieben:Ich frage mich im Moment was man gegen das Urteil sagen kann? Ich finde das Urteil einerseits logisch und absolut im Interesse von Kreativlingen. Vereinfacht ausgedrückt ist es doch so: Ein Link auf meinen Content ist Werbung für mich und ein Kompliment. Mein Content auf fremder Website eingebunden ist geklaut, weil er dort vom Betreiber für seine Zwecke missbraucht wird.
In den Fall geht es um ein Video auf youtube. Man kann bei youtube aber angeben ob man einbetten zulassen will oder nicht. Wenn man das zuläßt, dann kann man nicht hinterher kommen, das man das nicht wollte. Wenn man angegeben hat, dass man einbetten nicht zulassen möchte und jemand umgeht das ist das ein anderer Fall. Da im Text nichts dazu erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass der Kläger einfach zu doof war und jetzt die Schuld woanders sucht.
Falls das Urteil so ausfällt, wie zu erwarten, freuen sich bestimmt schon Heerscharen von Abmahnanwälten und die Contentindustrie. Das Urheberrecht wird im Moment für angeblich Kreative sowas von überstrapaziert, dabei merken die "Kreativen" gar nicht, wie kreativ sie von Verwertern abgezockt werden. Und die Nutzer werden immer genervter, weil man selbst wenn man Werke legal kauft immer noch in tausende Fallen tappen kann. Die Konsequenz ist dann Boykott. Stellt euch vor es gibt ein Video und keiner schauts an.