Zaine hat geschrieben:Die IHK gibt vor, das man für alle Drehorte eine Drehgenehmigung einschickt.
Was bitte soll die IHK damit zu tun haben? Und warum soll man dort Drehgenehmigungen einschicken?
Wenn Du keine festen Aufbauten hast, also keine Scheinwerfer hinstellst und keine Schienen verlegst, musst Du nichts absperren und auch keine Drehgenehmigung einholen. Das fällt noch unter Allgemeingebrauch. Ich würde allerdings nicht gerade die Gustav-Heinemann-Brücke nehmen, also die Fußgängerbrücke über die Spree am TSFKALB, weil dort einfach zu viele Leute unterwegs sind.
Ich würde den Marie-Elisabeth-Lüders-Steg nehmen, der hat ein attraktives Umfeld und ist nicht so frequentiert. Die Bundestagsverwaltung ist im Außenbereich extrem kulant. Nun kannst Du selbst entscheiden, ob Du dort vorher anfragst und schlafende Hunde weckst, oder ob Du einfach losarbeitest. Ich vermute, dass sich die Polizei beim Deutschen Bundestag dafür eher nicht interessiert.
Matthias