Kameramensch hat geschrieben:BA-Arbeit = 30 Seiten
Dissertation = mind. 150 Seiten (zumindest bei uns in der Promotionsordnung)
Da kann man sich, will man gründlich und korrekt arbeiten, nur auf einen kleinen Teil mit "richtungsweisenden" Fragen beschränken. Bei BA-Arbeiten geht es darum, zu zeigen, dass man das Grundgerüst an Methoden drauf hat. Wenn der Schwerpunkt der Ausbildung allerdings die Methodenlehre zur Erstellung eines Fragebogens war, dann hat sollte der Bogen vielleicht nochmal überarbeitet werden. ;)
Die Dissertation hat in allen westlichen Universitäten einen ganz anderen Anspruch: nämlich den der wissenschaftlichen Neuheit. Und das läßt sich nicht an Seiten messen. Eine Diss in Mathematik kann eine Seite sein, wenn diese Seite einen neuen Beweis beinhaltet, den es bisher im Theoriegebäude der Mathematiker nicht gab.
Eine Diplomarbeit oder ein BA muss den Anspruch der wissenschaftlichen Neuheit nicht genügen. Sie muss primär zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein vorgegebenes Gebiet systematisch und im Rahmen vereinbarter Ziele abzuarbeiten.
Fragestellungen, die das Ergebnis (mit) vorbestimmen, würde ich als zumindest fraglich interpretieren. Auch wenn ich genau weiß, dass wir immer mit Versuchanodnungen/Fragestellungen in das zu messende System eingreifen. Aber abgesehen von diesen erkenntnistheoretischen Begrenzungen kann man halt schwächere oder stärkere Einschränkungen setzen. Und das ist bei dem oben genannten Punkt halt der Fall.
Aber das zu beurteilen, muss eh der Betreuer der Arbeit vornehmen. Wenn das ein braver durchschnittlicher Assistent ist, dann ist ihm das eher egal... nur notwendig wars nicht.