chris6885 hat geschrieben:Da ich nun auch für die Musik dieser Trailer zuständig bin hat mir ein Freund ans Herz gelegt ich könnte für jede Vorführung des Trailers entlohnt werden.
Ich würde sagen, du hast ein ordentliches Arbeitsverhältnis und wirst auch gerecht entlohnt. Wenns dir zuwenig ist, musst du mit deinem Arbeitgeber in Kontakt treten. Er würde sich aber in jedem Fall bedanken, wenn er für jede einzelne Vorführung wo auch immer zusätzlich zahlen muss für etwas, das du zwar entworfen hast aber in seinem Auftrag und er eh schon entlohnt hat. Viel Spass, das aus Sicht des Arbeitgebers ...chris6885 hat geschrieben:Hi Leute,
ich bin in meiner Firma für die Produktion von animierten Videotrailern zuständig.
Das ist sicher (über)korrekt, aber hätten dann nicht alle TV Anstalten ohne Ausnahme das Problem, dass Kameraleute "ihre" Bilder für sich beanspruchen können? Das wäre fatal für die gesamte Branche. Ich filme mal was für den ORF, werde dafür bezahlt und gebe auch das Band ab, und in dem Moment wo es gesendet wird halte ich nochmals meine Hand auf, durch das UrheberrechtsG abgesichert natürlich.Reiner M hat geschrieben:Nur: "Entlohnt" sieht der Gesetzgeber nicht vor, wenn das UrheberG greift. Das Urheberrecht kann m. E. nicht veräußert werden. Das Nutzungsrecht mit Verfielfältigung, Sendung usw. schon.motor-tv hat geschrieben:... aber in seinem Auftrag und er eh schon entlohnt hat.
Yepp, "es muss vereinbart werden."Reiner M hat geschrieben: Das ist kein Automatismus. Es muss vereinbart sein.
Irgendwie sagt einem das ja auch der gesunde Menschenverstand. Ob Filmfirmen, Medien, Redaktionen oder auch Werbeagenturen. Wenn da alle, die angestellt künstlerische Leistungen wie Text, Film, Grafik, Animation, Foto etc. erbringen, auch noch für jede Nutzung kassieren könnten, wäre ja die Hölle los.shipoffools hat geschrieben:Yepp, "es muss vereinbart werden."Reiner M hat geschrieben: Das ist kein Automatismus. Es muss vereinbart sein.
Und glaub mir: Es wird vereinbart, und zwar im Sinne des Arbeitgebers.
Alles andere wäre unternehmerischer Selbstmord...
Besten Gruß
shipoffools
Ach, wie meinst du das? Wenn ich Böses dabei denke: Weil es dich geistig überfordert? Ich finde es klasse, wie detailliert und klar Reiner M die Rechtslage darlegt. Seinen Ausführungen ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.handiro hat geschrieben: Was ansonsten hier geschrieben wurde kommentiere ich lieber nicht......
blowup hat geschrieben: Da wird auch deutlich, dass der Arbeitgeber das Werk nicht nach Belieben nutzen kann, sondern eben nur zweckgebunden.
Tja böses Denken geht eben auch mal daneben. blowup hat das richtige zitiert und nun ist ja alles klar...Das Urheberrecht ist eben nicht so einfach veräusserbar wie sich das manche Arbeitgeber vielleicht denken....ArnAuge hat geschrieben:Ach, wie meinst du das? Wenn ich Böses dabei denke: Weil es dich geistig überfordert? Ich finde es klasse, wie detailliert und klar Reiner M die Rechtslage darlegt. Seinen Ausführungen ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.handiro hat geschrieben: Was ansonsten hier geschrieben wurde kommentiere ich lieber nicht......
Wichtig ist jedenfalls, das nicht veräußerbare Urheberecht und das Nutzungsrecht, mit dessen Veräußerung wir unser Geld verdienen, auseinander zu halten.