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Rechtliches Forum



Filmveröffentlichung durch Ltd.



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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Misanthropoet
Beiträge: 38

Filmveröffentlichung durch Ltd.

Beitrag von Misanthropoet »

guten Abend allerseits,

Jeder der sich mit der Materie näher auseinander gesetzt hat, weiß, dass einem selbst wenn man nach bestem Wissen und Gewissen handelt bei der Veröffentlichung eines Filmprojekts, man mit ungeahnten rechtlichen Problemen konfrontiert werden kann.
Angefangen von Marken./Urheberrechten bis hin zu Persönlichkeitsrecht oder Abbildung von Privathäusern im Hintergrund kann vieles schnell Problematisch werden.
Deshalb frage ich mich ob es nicht sinnvoll sein kann, seine Videos über eine Ltd. zu veröffentlichen, denn durch den Sitz im Ausland scheidet die Abmahnung (ein nur im deutschen Rechtssystem vorkommendes Mittel) schonmal aus und die Hürden gegen eine Limited vorzugehen sind erheblich höher.
In der Erotik-Branche ist dieses Verfahren seit Jahren bewährt, allerdings weiß man da, dass man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet, während der Filmemacher eben nicht daran denkt.
Was haltet ihr von dieser Möglichkeit?

Viele Grüße
Patrick

PS: Es geht NICHT darum bewusste Rechtsbrüche zu umgehen sondern sich abzusichern, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen handelt!
Der Sinn der Kunst ist nicht abzubilden sondern widerzuspiegeln



WoWu
Beiträge: 14819

Re: Filmveröffentlichung durch Ltd.

Beitrag von WoWu »

@ Patrik

Auch das Ausland ist kein rechtsfreier Raum.
Unsere Vertriebspunkte sitzen in Panama und Kolumbien und trotzdem geht nur Material raus, das geltendem Recht entspricht.
(Schon allein, um dem Lizenznehmer keine Unannehmlichkeiten zu bereiten).

Aber ich gebe Dir Recht, solche Fuzzis, die Dich verklagen, wenn Ihr Auto (oder Haus) irgendwann mal im Bild war, gibt es hier nicht.
Dafür gibt es hier andere - nennen wir's Ungewöhnlichkeit-.
Gute Grüße, Wolfgang

E-Book:
www.provideome.de



Jott
Beiträge: 22967

Re: Filmveröffentlichung durch Ltd.

Beitrag von Jott »

Eine Ltd. bringt jede Menge Stolpersteine mit sich - die werden von diesen Gründungsagenturen natürlich verschwiegen. Dem einen Euro Stammkapital stehen viel härtere Auflagen gegenüber als bei der deutschen GmbH, da wackelst du mit den Ohren. Exakt beraten lassen! Außerdem hat sich im realen Leben längst festgesetzt: Ltd. = windiger Laden. Imageschaden bedenken.



Misanthropoet
Beiträge: 38

Re: Filmveröffentlichung durch Ltd.

Beitrag von Misanthropoet »

@ WoWu

Dass das Ausland kein rechtsfreier Raum ist, ist mir völlig klar (Deshalb auch die Betonung "nach bestem Wissen und Gewissen"), wie gesagt, es geht nur um die Kleinigkeiten, die auf Grund des kurzen Rechtswegs in Deutschland ("Geschädigter"+Abmahn-Anwalt) im Gegensatz zum Internationalen Recht (Anträge auf Verfolgung+Anträge auf Annahme am Standort Gericht, durch lokalen Anwalt+Beschränktes Gesellschaftskapital + mangelde Durchgriffshaftung ...) schnell verfolgt werden.
Natürlich ist auch die Frage wie Eure Vertriebspunkte auf dem Deutschen Markt auftreten, sprich bei einer DVD oder einer Ausstrahlung in Deutschland, muss es natürlich dem Deutschen Recht entsprechen, doch bei einem Ausschließlichen Vertrieb über das Internet, sieht es schon wieder anderst aus. Da ein Ausländischer Veröffentlicher und ausländischer Server, einfach nicht in den Deutschen Rechtsraum fallen.

@ Jott

Da hast du natürlich Recht. Doch bin ich trotz meinen jungen 23 Jahren Geschäftsführer und Miteigentümer von drei verschiedenen (jeweils mit unterschiedlichen Partnern und Schwerpunkten) Limiteds, einer UG, einem Gewerbe als Selbsständiger und einem als Künstler plus Vorsitzender eines Vereins, der auch rein rechtlichen und steuerrechtlichen Zwecks ist. Sprich ich kann hier in Deutschland auf so viele Arten und weisen Legal auftreten, dass keine Limited erwähnt wird und ich trotzdem deren Schutz genieße (Verkäufe von Rechten, Betriebsgegenständen etc zwischen den einzelnen Firmen, Abrechnung auf unterschiedlichem Wege etc). Natürlich kann es auch hier Stolpersteine geben, gegen die ich mich nicht abgesichert habe, aber bis jetzt bin ich sehr zuversichtlich, da ich so schon drei Jahre mit sehr genauen überprüfungen meiner Steuererklärung -ohne Beanstandung- und ohne ein einziges Verfahren/Abmahnung überstanden habe ;)
Wenn ich diese Zeilen so lese, fällt mir mit Entsetzen auf, dass ich von diesem ganzen rechtlichen Bulls**tinzwischen Mehr Ahnung hab als von Film und Bild...

nächtlichen Gruß
Patrick
Der Sinn der Kunst ist nicht abzubilden sondern widerzuspiegeln



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