Natürlich. Nutzung im Film, Verbreitung (bzw. Vervielfältigung) des Filmes und Aufführung des Filmes sind drei unterschiedliche Rechte.Xergon hat geschrieben:Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Nein. Durch die Verbindung von Video und Song entsteht ein neues sogenanntes Bild-Ton-Werk, für das man weitere Lizenzen einholen muss. Z.B. das Synchronisationsrecht, für das man bereits bei der Herstellung die entsprechenden Rechte einholen muss.Xergon hat geschrieben:Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Pianist hat geschrieben:Natürlich. Nutzung im Film, Verbreitung (bzw. Vervielfältigung) des Filmes und Aufführung des Filmes sind drei unterschiedliche Rechte.Xergon hat geschrieben:Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Matthias
???? das halte ich für ein gerücht. sonst würde ja nicht bei jedem zweiten video kommen: "in deinem land nicht verfügbar weil die gema unfähig ist"philbird hat geschrieben:GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
Die Gema hat seit 2009 keinen Vertrag mehr mit YT. Daher sind auch offizielle Videos oft in Deutschland nicht mehr verfügbar.philbird hat geschrieben:GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
einsiedler hat geschrieben:Nein. Durch die Verbindung von Video und Song entsteht ein neues sogenanntes Bild-Ton-Werk, für das man weitere Lizenzen einholen muss. Z.B. das Synchronisationsrecht, für das man bereits bei der Herstellung die entsprechenden Rechte einholen muss.Xergon hat geschrieben:Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Man kann es nicht oft genug sagen: Die Gema ist in allen Fällen das kleinste Problem, weil deren Gebühren vergleichsweise lächerlich niedrig sind. Die Verletzung der anderen Rechte ist viel gefährlicher, da mit viel höheren Kosten und eventuell mit stafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden muss.
Schade, ich kenne viele Leute bei Plattenfirmen, die freuen sich regelmässig über kreative Videos, wo ihre Songs drunter sind. Also keine Angst!Meister am Mac hat geschrieben:Danke Dirk für die Rückmeldung!
Ich werde die Sache trotzdem abblasen!
Gruß
Max
Danke für die motivierenden Worte :)dirkus hat geschrieben:Schade, ich kenne viele Leute bei Plattenfirmen, die freuen sich regelmässig über kreative Videos, wo ihre Songs drunter sind. Also keine Angst!Meister am Mac hat geschrieben:Danke Dirk für die Rückmeldung!
Ich werde die Sache trotzdem abblasen!
Gruß
Max
Es gibt daher auch immer häufiger Songs, die unter kreative Common Licenses laufen.
...ist quasi ja auch ne kostenlose Werbung für die.
Aber musst du entscheiden.
Weichei ;-)Meister am Mac hat geschrieben:Aber ich denke, das Projekt wird sicherheitshalber erstmal weiter verstauben ...
Ich habe da Montag noch angerufen und es wurde mir exakt so geaagt.eatis hat geschrieben:???? das halte ich für ein gerücht. sonst würde ja nicht bei jedem zweiten video kommen: "in deinem land nicht verfügbar weil die gema unfähig ist"philbird hat geschrieben:GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.